Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 12.09.2007
Baumann: Linksfraktion will Antidiskriminierungsgesetz
für Ostdeutsche
Anlässlich des heutigen Beschlusses des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, eine Petition abzuschließen, in
der ein "Gesetz zum Schutz der ostdeutschen Minderheit" gefordert und die
Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees kritisiert wird, einen
Eislauftrainer wegen Stasiverstrickungen von der Teilnahme an der
Winterolympiade 2006 auszuschließen, erklärt der Obmann von CDU/CSU, Günter
Baumann, MdB:
Eigentlich ist es ja schon "normal", dass die Linksfraktion im
Petitionsausschuss ihre Votierungen häufig an der (ostdeutschen) Herkunft der
Petenten festmacht. Dass aber heute die Vertreter der Linksfraktion -
gleichermaßen wie die stellvertretende Parlamentspräsidentin Pau als
Berichterstatterin – eine Petition unterstützten, in der ein "Gesetz zum Schutz
der ostdeutschen Minderheit" gefordert wird, ist unglaublich.
In der Petition war der Ausschluss eines Eislauftrainers von der Winterolympiade
2006 durch das Nationale Olympische Komitee als "unzeitgemäß und
menschenverachtend" bezeichnet und die Forderung erhoben worden: "Ende der
Diskriminierung der ostdeutschen Minderheit… Die Gesellschaft und ihre Behörden
müssen endlich auch vergeben können." Von der Entscheidung des Nationalen
Olympischen Komitees wird auf eine "systematische Herabsetzung dieser [der
DDR-]Bürger geschlossen. Frau Merkel und Herr Platzeck seien leider nur falsche
positive Beispiele, die den Blick auf die Realität versperrten. Die
Birthler-Behörde und der Deutsche Bundestag kämen ihrer Fürsorgepflicht
gegenüber bestimmten Minderheiten (d.h. den Bürgern der neuen Bundesländer)
nicht nach.
Selbstverständlich hat auch diese Petition den grundgesetzlich garantierten
Anspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Befassung im Ausschuss. Allerdings
haben sich alle Fraktionen - außer der Linksfraktion - dagegen ausgesprochen,
diese Petition zu unterstützen. Die breite Mehrheit des Deutschen Bundestages
hatte erst unlängst entschieden, die so genannte Regelanfrage nach einer
Stasi-Mitarbeit für Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern um weitere
fünf Jahre zu verlängern. Denn es ist eine Tatsache, dass sich viele Menschen
durch ihre Kooperation mit oder Mitarbeit bei der Stasi berufliche Vorteile
verschafft haben. Diese einstmaligen beruflichen Vorteile wirken teilweise noch
heute nach – in Form von höheren Bildungsabschlüssen und Rentenansprüchen und
begründen die Ungerechtigkeit gegenüber Kritikern und Opfern des SED-Regimes,
denen jedwede Karrierechance und damit auch höhere Rentenanwartschaften verwehrt
blieben.
Diese noch immer andauernden Ungerechtigkeiten sollen mit den Beschlüssen des
Deutschen Bundestages zur Verlängerung der Regelanfrage und zur Gewährung einer
Opferrente etwas gemildert, wenn auch nicht völlig beseitigt werden.
Die LINKE selbst diskriminiert die Ostdeutschen, indem sie politisch unredliche
Forderungen unterstützt und den Leuten einredet, durch die Arbeit der
Birthler-Behörde würden die Ostdeutschen schlechthin diskriminiert. Aufgabe
dieser Behörde ist es, SED-Opfern und Zivilgesellschaft durch die Akteneinsicht
die Möglichkeit zu schaffen, sich gegen frühere Täter zu schützen.