Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 16.01.2013
Staatssekretär muss sich zu den Antennengemeinschaften erklären
In seiner heutigen Sitzung des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages haben die Abgeordneten aller
Fraktionen die Ladung des parlamentarischen Staatssekretärs des
Bundesjustizministeriums beschlossen. Die Ladung wurde vom Vorsitzenden der
Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion, Günter Baumann, beantragt. Hintergrund ist
die Petition zur Änderung des Urheberechtsgesetzes von Herrn Matthias Reuter aus
Annaberg-Buchholz, die der Ausschuss im Juni 2012 einstimmig der Bundesregierung
überwiesen hatte.
Günter Baumann: „Konkret hatten wir die Bundesregierung -Bundesjustizministerium
aufgefordert, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der
Abhilfe zu suchen, den § 20 b UrhG zu streichen bzw. zu ändern. Nach Ablauf der
sechsmonatigen Erklärungsfrist teilte uns das Bundesjustizministerium mit, in
der Angelegenheit keine Änderung der gesetzlichen Regelung vornehmen zu wollen.
Begründet wurde dies damit, dass lediglich europäisches Recht umgesetzt worden
sei.“
Dem hatte Günter Baumann bereits in der öffentlichen Sitzung widersprochen.
Hierzu soll nun der Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium in einer der
kommenden nicht öffentlichen Ausschusssitzungen befragt werden.