Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 16.01.2013

 

   

   

Staatssekretär muss sich zu den Antennengemeinschaften erklären
 

In seiner heutigen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages haben die Abgeordneten aller Fraktionen die Ladung des parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesjustizministeriums beschlossen. Die Ladung wurde vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion, Günter Baumann, beantragt. Hintergrund ist die Petition zur Änderung des Urheberechtsgesetzes von Herrn Matthias Reuter aus Annaberg-Buchholz, die der Ausschuss im Juni 2012 einstimmig der Bundesregierung überwiesen hatte.
Günter Baumann: „Konkret hatten wir die Bundesregierung -Bundesjustizministerium aufgefordert, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, den § 20 b UrhG zu streichen bzw. zu ändern. Nach Ablauf der sechsmonatigen Erklärungsfrist teilte uns das Bundesjustizministerium mit, in der Angelegenheit keine Änderung der gesetzlichen Regelung vornehmen zu wollen. Begründet wurde dies damit, dass lediglich europäisches Recht umgesetzt worden sei.“

Dem hatte Günter Baumann bereits in der öffentlichen Sitzung widersprochen. Hierzu soll nun der Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium in einer der kommenden nicht öffentlichen Ausschusssitzungen befragt werden.