Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 18.09.2015
Bundesgerichtshof stärkt Antennengemeinschaften den Rücken
Seit mehr als 10 Jahren kämpft der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU) im
Rahmen des Petitionsausschusses für die Antennengemeinschaften und gegen die
erhobenen Urhebergebühren der Verwertungsgesellschaft GEMA.
Nach vielen Berichterstattergesprächen und einer öffentlichen Anhörung der
Antennengemeinschaften vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und
trotz hohen Votums des Ausschusses hatte sich das Bundesjustizministerium mit
dem Hinweis auf eine europarechtliche Regelung geweigert, hier im Sinne der
Antennengemeinschaften tätig zu werden.
Trotz alledem hat Günter Baumann in den letzten Jahren unterstützt von der
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Frau MdB Elisabeth
Winkelmeier-Becker, Gespräche mit dem Vorstand der GEMA geführt. Diese wollten
im Sommer dieses Jahres einen Kompromiss vorlegen, vertrösteten aber immer
wieder. Der Abgeordnete Günter Baumann ist der Meinung, dass hier seitens der
GEMA bewusst auf Zeit gespielt worden ist, um das Urteil des Bundesgerichtshofes
abzuwarten.
Die GEMA hatte gegen eine Münchner Wohnanlage mit 343 Wohnungen geklagt und
Gebühren rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2013 gefordert. Die GEMA hatte den
Rechtsstreit bereits in den beiden vorangegangen Instanzen beim Landesgericht
und Oberlandesgericht München verloren. Das OLG München argumentierte, dass es
sich nicht um eine urheberrechtliche relevante Weiterleitung handelt, sondern
nur um den verbesserten privaten Empfang der Originalsendung.
Nun hat auch der Bundesgerichtshof gegen die Gebührenforderung der GEMA
entschieden, die weiterhin den Standpunkt vertrat, dass es sich bei einer
Wohnanlage mit 343 Wohneinheiten um eine öffentliche Wiedergabe handelt.
Der BGH erläuterte sein Urteil damit, dass nach Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) eine öffentliche Wiedergabe eine unbestimmte Zahl
potentieller Adressaten voraussetzte. Hier aber seien die Adressaten klar
bestimmt - nämlich die Bewohner des Hauses. Dass es sich um eine kleine Gruppe
handeln muss, werde vom EuGH nicht verlangt.
MdB Günter Baumann: "Dieses Urteil ist ein großer Erfolg gegen die Gebaren
der GEMA und für den Erhalt von Antennengemeinschaften. Nun muss ausgelotet
werden, wie dieses Urteil auf unsere erzgebirgischen Antennengemeinschaften
übertragbar ist."