Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 18.09.2015

 

   

   
Bundesgerichtshof stärkt Antennengemeinschaften den Rücken


Seit mehr als 10 Jahren kämpft der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU) im Rahmen des Petitionsausschusses für die Antennengemeinschaften und gegen die erhobenen Urhebergebühren der Verwertungsgesellschaft GEMA.
Nach vielen Berichterstattergesprächen und einer öffentlichen Anhörung der Antennengemeinschaften vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und trotz hohen Votums des Ausschusses hatte sich das Bundesjustizministerium mit dem Hinweis auf eine europarechtliche Regelung geweigert, hier im Sinne der Antennengemeinschaften tätig zu werden.

Trotz alledem hat Günter Baumann in den letzten Jahren unterstützt von der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Frau MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker, Gespräche mit dem Vorstand der GEMA geführt. Diese wollten im Sommer dieses Jahres einen Kompromiss vorlegen, vertrösteten aber immer wieder. Der Abgeordnete Günter Baumann ist der Meinung, dass hier seitens der GEMA bewusst auf Zeit gespielt worden ist, um das Urteil des Bundesgerichtshofes abzuwarten.

Die GEMA hatte gegen eine Münchner Wohnanlage mit 343 Wohnungen geklagt und Gebühren rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2013 gefordert. Die GEMA hatte den Rechtsstreit bereits in den beiden vorangegangen Instanzen beim Landesgericht und Oberlandesgericht München verloren. Das OLG München argumentierte, dass es sich nicht um eine urheberrechtliche relevante Weiterleitung handelt, sondern nur um den verbesserten privaten Empfang der Originalsendung.

Nun hat auch der Bundesgerichtshof gegen die Gebührenforderung der GEMA entschieden, die weiterhin den Standpunkt vertrat, dass es sich bei einer Wohnanlage mit 343 Wohneinheiten um eine öffentliche Wiedergabe handelt.

Der BGH erläuterte sein Urteil damit, dass nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine öffentliche Wiedergabe eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten voraussetzte. Hier aber seien die Adressaten klar bestimmt - nämlich die Bewohner des Hauses. Dass es sich um eine kleine Gruppe handeln muss, werde vom EuGH nicht verlangt.

MdB Günter Baumann: "Dieses Urteil ist ein großer Erfolg gegen die Gebaren der GEMA und für den Erhalt von Antennengemeinschaften. Nun muss ausgelotet werden, wie dieses Urteil auf unsere erzgebirgischen Antennengemeinschaften übertragbar ist."