Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 20.02.2013

 

   

   
Antennengemeinschaften:
Trotz harter Kontroverse im Petitionsausschuss – Bundesjustizministerium bewegt sich nicht
 

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte heute Morgen den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler vorgeladen. Hintergrund war, die aus dem Erzgebirge stammende Petition von Matthias Reuter zum Thema Antennengemeinschaften und deren Gebührenpflicht nach § 20 b Urheberrechtsgesetz. An der öffentlichen Petition beteiligten sich mit fast 30.000 Unterschriften Betroffene aus 157 Ortschaften aus unterschiedlichen Regionen der neuen Bundesländer.

Nach mehreren Berichterstattergesprächen und einer öffentlichen Beratung am 7. November 2011 hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend mit einem hohen Erwägungsvotum die Petition an die Bundesregierung überwiesen. Baumann: „Konkret hatten wir das Bundesjustizministerium aufgefordert, das Anliegen – Änderung des Urhebergesetzes – noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Daraufhin teilte uns das Ministerium in einem knappen Schreiben am 6. September 2012 mit, dass es aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht leider nicht möglich wäre den umstrittenen § 20 b UrhG zu ändern.“ Mit dieser Antwort konnten und wollten sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses nicht zufrieden geben.

Im Ausschuss erläuterte Günter Baumann erneut die beiden Kritikpunkte, dass nur Teilnehmer einer Antennengemeinschaft mit mehr als 75 Anschlüssen gebührenpflichtig sind und zum anderen das Deutschland mehr umgesetzt hatte als die EU gefordert hatte.

Der Staatssekretär erklärte heute, dass er den politischen Wunsch nach einer Änderung von § 20 b UrhG durchaus nachvollziehen könne aber weiterhin aufgrund europarechtlicher Vorgaben keine Möglichkeit zur Abhilfe des Problems sehe. Zwar habe man im Zuge der Umsetzung der Satelliten- und Kabelrichtlinie im Jahr 1998 mehr gemacht als die Richtlinie vorgab und nicht nur die grenzüberschreitenden Sachverhalte geregelt. Aber eine neuere Richtlinie aus dem Jahr 2001 (2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) habe die Differenzierung zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Sachverhalten bei der Kabelweitersendung aufgegeben. Daher sehe sich das Justizministerium hier auf der sicheren Seite und fühlt sich bestätigt durch eine Umfrage in anderen europäischen Mitgliedstaaten, die ähnliche Regelungen haben. Weiterhin verwies er auf die Praxis der GEMA, die erst ab einer Bagatellgrenze von 75 Wohneinheiten von einer Gebührenpflicht ausgehe.

Nach einer intensiven Diskussion im Petitionsausschuss erklärte Baumann: „Ich kann die Ausführungen des Bundesjustizministeriums nicht nachvollziehen, warum man nicht bereit ist, den § 20 b UrhG zu streichen oder für eine historisch gewachsene Institution wie die Antennengemeinschaft in den neuen Bundesländern eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Wir sind nun als Gesetzgeber aufgefordert eine Lösung im parlamentarischen Verfahren zu finden.“ Hierüber waren sich mehrere Abgeordnete im Petitionsausschuss parteiübergreifend einig.