Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 15.06.2012
Entscheidender Erfolg der Antennengemeinschaften
-Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überweist Petitionen mit hohem
Votum an die Bundesregierung-
In seiner heutigen Sitzung hat der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition zur Änderung des
Urheberechtsgesetzes von Herrn Matthias Reuter aus Annaberg-Buchholz einstimmig
mit einem hohem Votum der Bundesregierung überwiesen. Konkret ist das
Bundesjustizministerium nun aufgefordert, das Anliegen noch einmal zu überprüfen
und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
Die Petition von Herrn Reuter und weitere 24 Petitionen von
Antennengemeinschaften hatten zum Ziel, den Paragraphen 20 b des
Urheberrechtsgesetzes zu ändern. Derzeit räumt dieser den
Verwertungsgesellschaften, wie der VG Media und GEMA, das Recht ein, für die
Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen Lizenzgebühren von den
Antennengemeinschaften einzufordern.
Vielen Antennengemeinschaften ist es aufgrund ihrer gemeinnützigen Struktur
nicht oder nur sehr schwer möglich, diese Forderungen zu begleichen.
Nachdem mehrere Berichterstattergespräche mit dem Bundesjustizministerium keine
Lösung brachten, war der entscheidende Weg, eine öffentliche Petition
einzureichen. Hier wurden in kurzer Zeit fast 30.000 Unterschriften auf Listen
oder im Internet von Betroffenen aus immerhin 157 Orten zusammen getragen.
Der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU), der im Petitionsausschuss
Vorsitzender der Arbeitsgruppe der CDU/CSU ist und die Petition seit Jahren
begleitet, überreichte die Unterschriftslisten persönlich an den
Ausschussdienst.
Baumanns Antrag, die Petition in öffentlicher Beratung zu behandeln, stimmten
alle Fraktionen zu, obwohl die geforderten 50.000 Unterschriften nicht erreicht
wurden.
In der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses am 7. November 2011, unter
Teilnahme vieler Betroffener überwiegend aus dem Erzgebirge, konnte Herr Reuter
dem Staatssekretär des Bundesjustizministeriums das Anliegen vortragen und sehr
gut begründen. In dieser Sitzung verwies Günter Baumann auf die unbegründete
Verschärfung des § 20 b im deutschen Urheberechtsgesetz gegenüber der
europäischen Richtlinie (93/83/EWG).
In der folgenden Zeit wurde die Petition in den einzelnen Fraktionen beraten,
wobei das Problem bisher nur aus Sachsen und sehr vereinzelt aus Thüringen
bekannt ist. Günter Baumann: „Dies war die besondere Schwierigkeit in der
Diskussion mit meinen Kollegen aus den verschiedensten Bundesländern, da sie das
Problem bisher nicht kannten.“
In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss fraktionsübergreifend
einstimmig das hohe Votum mit dem Ergebnis gefasst, dass der Paragraph 20 b des
Urheberrechtsgesetzes geändert werden muss.
Günter Baumann nach der Sitzung: „Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der
Umsetzung der europäischen Richtlinie im Jahr 1998 die europäische Vorgabe der
grenzüberschreitenden Regelung ohne sichtbaren Grund verschärft und im
Urheberrecht § 20 b eine generelle Gebühr für die Kabelweiterleitung festgelegt.
Der Beschluss des Petitionsausschusses von heute zeigt, dass wir auf dem
richtigen Weg sind, die negativen Auswirkungen des Urheberechtes auf unsere
Antennengemeinschaften endgültig abzuschaffen. Jetzt muss das Justizministerium
handeln. Ich hoffe, dass es damit gelungen ist, die Antennengemeinschaften zu
erhalten.“