Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 15.06.2012

 

   

   

Entscheidender Erfolg der Antennengemeinschaften
-Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überweist Petitionen mit hohem Votum an die Bundesregierung-
 

In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition zur Änderung des Urheberechtsgesetzes von Herrn Matthias Reuter aus Annaberg-Buchholz einstimmig mit einem hohem Votum der Bundesregierung überwiesen. Konkret ist das Bundesjustizministerium nun aufgefordert, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

Die Petition von Herrn Reuter und weitere 24 Petitionen von Antennengemeinschaften hatten zum Ziel, den Paragraphen 20 b des Urheberrechtsgesetzes zu ändern. Derzeit räumt dieser den Verwertungsgesellschaften, wie der VG Media und GEMA, das Recht ein, für die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen Lizenzgebühren von den Antennengemeinschaften einzufordern.
Vielen Antennengemeinschaften ist es aufgrund ihrer gemeinnützigen Struktur nicht oder nur sehr schwer möglich, diese Forderungen zu begleichen.
Nachdem mehrere Berichterstattergespräche mit dem Bundesjustizministerium keine Lösung brachten, war der entscheidende Weg, eine öffentliche Petition einzureichen. Hier wurden in kurzer Zeit fast 30.000 Unterschriften auf Listen oder im Internet von Betroffenen aus immerhin 157 Orten zusammen getragen.
Der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU), der im Petitionsausschuss Vorsitzender der Arbeitsgruppe der CDU/CSU ist und die Petition seit Jahren begleitet, überreichte die Unterschriftslisten persönlich an den Ausschussdienst.
Baumanns Antrag, die Petition in öffentlicher Beratung zu behandeln, stimmten alle Fraktionen zu, obwohl die geforderten 50.000 Unterschriften nicht erreicht wurden.

In der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses am 7. November 2011, unter Teilnahme vieler Betroffener überwiegend aus dem Erzgebirge, konnte Herr Reuter dem Staatssekretär des Bundesjustizministeriums das Anliegen vortragen und sehr gut begründen. In dieser Sitzung verwies Günter Baumann auf die unbegründete Verschärfung des § 20 b im deutschen Urheberechtsgesetz gegenüber der europäischen Richtlinie (93/83/EWG).
In der folgenden Zeit wurde die Petition in den einzelnen Fraktionen beraten, wobei das Problem bisher nur aus Sachsen und sehr vereinzelt aus Thüringen bekannt ist. Günter Baumann: „Dies war die besondere Schwierigkeit in der Diskussion mit meinen Kollegen aus den verschiedensten Bundesländern, da sie das Problem bisher nicht kannten.“
In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss fraktionsübergreifend einstimmig das hohe Votum mit dem Ergebnis gefasst, dass der Paragraph 20 b des Urheberrechtsgesetzes geändert werden muss.
Günter Baumann nach der Sitzung: „Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie im Jahr 1998 die europäische Vorgabe der grenzüberschreitenden Regelung ohne sichtbaren Grund verschärft und im Urheberrecht § 20 b eine generelle Gebühr für die Kabelweiterleitung festgelegt. Der Beschluss des Petitionsausschusses von heute zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, die negativen Auswirkungen des Urheberechtes auf unsere Antennengemeinschaften endgültig abzuschaffen. Jetzt muss das Justizministerium handeln. Ich hoffe, dass es damit gelungen ist, die Antennengemeinschaften zu erhalten.“