Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 19.01.2005

 

  

Baumann / Spahn: Erfolg im Petitionsausschuss für Arzneimittel-Opfer

Anlässlich der einmütigen Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, 20 Petitionen von in der DDR schuldhaft mit Hepatitis-C verseuchten Frauen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Erwägung zu überweisen, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und der zuständige Berichterstatter, Jens Spahn MdB:

Wir begrüßen die heutige Empfehlung des Petitions­ausschusses, 20 Petitionen von in der DDR schuldhaft mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) geschädigten Frauen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Erwägung zu überweisen, soweit der Vollzug des Anti-D-Hilfegesetzes, insbesondere die gutachterliche Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit betroffen ist. Mit diesem Kompromiss im  Petitionsausschuss, der nur auf Druck der CDU/CSU-Fraktion zustande kam, können nun endlich wichtige Verbesserungen für die rund 2.300 betroffenen Frauen und Kinder bei der Umsetzung des Anti-D-Hilfegesetzes erzielt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Vorgaben unverzüglich umzusetzen, um eine rasche Lösung der Probleme und eine gleichmäßige Behandlung der Betroffenen zu erreichen.

Hintergrund ist: 1978/79 wurden in der ehemaligen DDR mehrere Tausend Frauen bei einer gesetzliche vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophylaxe zum Schutz nachgeborener Kinder schuldhaft mit dem HCV-Virus infiziert. Nachdem diese Schädigungen zunächst nach dem Bundesseuchengesetz und dem Bundesversorgungsgesetz geregelt worden waren, galt ab Anfang 2000 hierfür die Entschädigungslösung des Anti-D-Hilfegesetzes, für das wir uns mit allem Nachdruck eingesetzt hatten.

Zahlreiche betroffene Petentinnen forderten nun eine Nachbesserung dieses Gesetzes und wiesen unter anderem auf eine uneinheitliche Behandlung ihrer Anträge in den Ländern vor allem bei der Anerkennung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit hin. Dies wirke sich negativ auf die Rentenleistungen aus und sei bereits vom Bundesrechnungshof kritisiert worden.

Mit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird im Interesse der teilweise schwer geschädigten Betroffenen der Weg dafür bereitet, diese Missstände abzustellen. Damit besteht die Chance, einem Großteil der Beschwerden der an der Gesundheit geschädigten Frauen endlich abzuhelfen. Wir sind froh, uns mit unseren Bemühungen im Ausschuss weitgehend durchgesetzt zu haben!