Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

Berlin, 23.09.2004
  

Hartz IV/ALG II: Altersvorsorge bleibt bis zu 400 Euro pro Lebensjahr geschützt
Bundesregierung sichert MdB Baumann Additionsverfahren zu

Empfänger von Arbeitslosengeld II können im kommenden Jahr für ihre Altersvorsorge einen Schonbetrag von bis zu 400 Euro pro Lebensjahr geltend machen, wenn sie über keine weiteren Sparguthaben verfügen. Das hat jetzt die Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Günter Baumann (CDU) klargestellt.

Hintergrund der Anfrage waren Sprechstunden mit Bürgern aus dem Wahlkreis Annaberg-Aue-Schwarzenberg, welche befürchten, ihre Lebensversicherung auflösen zu müssen, da sie den offiziellen Prospekten der Bundesregierung entnehmen, dass für die Altersvorsorge nur ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr vor der Anrechnung auf das ALG II geschützt sei. Baumann: „Viele Betroffene haben aber neben ihrer privaten Renten- oder Lebensversicherung keine zusätzlichen finanziellen Rücklagen. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, darauf hinzuweisen, dass der Schonbetrag für Sparguthaben in diesen Fällen mit dem Schonbetrag der Altersvorsorge addiert werden kann.“  Die Bundesregierung sicherte Baumann zu, dass sowohl Arbeitsagenturen als auch Kommunen dieses Additionsverfahren einheitlich anwenden werden.