Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 13.02.2014
Externe Dienstleister beim Deutschen Bundestag künftig als Angehörige im
öffentlichen Dienst beschäftigen:
Insourcing von Mitarbeitern der Fahr- und Sicherheitsdienstleistungen
Der Petitionsausschuss hat in seiner
Sitzung am gestrigen Mittwoch einstimmig beschlossen, eine dahingehende Petition
externer Dienstleister im Fahr- und Sicherheitsdienst den Fraktionen des
Bundestages zur Erwägung zuzuleiten. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann:
„Mit diesem eher ungewöhnlichen Votum einer Zuleitung zur Erwägung an die
Fraktionen wollen wir alle Abgeordneten für dieses Thema sensibilisieren.
Wir unterstützen die Petition, dass spätestens mit Beginn der 19. Wahlperiode
ein sogenanntes Insourcing der gegenwärtig von externen Dienstleistern
erbrachten Dienstleistungen im Fahr- und Sicherheitsdienst realisiert wird.
Klar ist, dass laufende Verträge nicht ohne weiteres gekündigt werden können.
Wenn aber noch in dieser Wahlperiode eine rechtssichere Lösung für die Übernahme
gefunden werden kann, unterstützen wir das ebenfalls.“
Hintergrund:
In der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag Verträge mit
externen Firmen für Fahrdienste und Sicherheitskräfte kündigt und die
Betreffenden als Angehörige im öffentlichen Dienst neu einstellt. Zur Begründung
wird darauf verwiesen, dass die externen Beschäftigten derzeit einen derart
geringen Bruttolohn hätten, dass die Agentur für Arbeit sie als sogenannte
Aufstocker mit bis zu 380 Euro pro Monat unterstützen müsse. Würde dagegen der
Bundestag die externen Beschäftigten als Angestellte im öffentlichen Dienst
beschäftigen, so die Argumentation der Petenten, würden dem Fiskus keine höheren
Ausgaben entstehen. Zudem könnten die Sicherheitskräfte ihren Lebensunterhalt
vom eigenen Lohn bestreiten.