Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 13.02.2014

 

   

   
Externe Dienstleister beim Deutschen Bundestag künftig als Angehörige im öffentlichen Dienst beschäftigen:
Insourcing von Mitarbeitern der Fahr- und Sicherheitsdienstleistungen

 
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch einstimmig beschlossen, eine dahingehende Petition externer Dienstleister im Fahr- und Sicherheitsdienst den Fraktionen des Bundestages zur Erwägung zuzuleiten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann:

„Mit diesem eher ungewöhnlichen Votum einer Zuleitung zur Erwägung an die Fraktionen wollen wir alle Abgeordneten für dieses Thema sensibilisieren.
Wir unterstützen die Petition, dass spätestens mit Beginn der 19. Wahlperiode ein sogenanntes Insourcing der gegenwärtig von externen Dienstleistern erbrachten Dienstleistungen im Fahr- und Sicherheitsdienst realisiert wird.
Klar ist, dass laufende Verträge nicht ohne weiteres gekündigt werden können. Wenn aber noch in dieser Wahlperiode eine rechtssichere Lösung für die Übernahme gefunden werden kann, unterstützen wir das ebenfalls.“

Hintergrund:
In der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag Verträge mit externen Firmen für Fahrdienste und Sicherheitskräfte kündigt und die Betreffenden als Angehörige im öffentlichen Dienst neu einstellt. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die externen Beschäftigten derzeit einen derart geringen Bruttolohn hätten, dass die Agentur für Arbeit sie als sogenannte Aufstocker mit bis zu 380 Euro pro Monat unterstützen müsse. Würde dagegen der Bundestag die externen Beschäftigten als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigen, so die Argumentation der Petenten, würden dem Fiskus keine höheren Ausgaben entstehen. Zudem könnten die Sicherheitskräfte ihren Lebensunterhalt vom eigenen Lohn bestreiten.