Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Annaberg-Buchholz, 01.09.2005
Baumann wurde nicht gerügt
– Abgeordneter erfüllt Bitte des Bundespräsidialamtes
Erklärung des Abgeordneten Günter Baumann zum Artikel der Freien
Presse vom 1. September 2005
Als frei gewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich der Auffassung, dass ich meine politische Arbeit dokumentieren und für die Bürger meines Wahlkreises auch darstellen kann und darstellen muss. Die Bürger sollen umfassend über mich informiert werden, wann, wo und mit wem ich politische Arbeit leiste.
Zu dieser Darstellung gehört auch vorrangig die Verwendung von Bildmaterial, welches ich auch in meinem Wahlprospekt verwendet habe. Ich halte dies verfassungsrechtlich für zulässig und habe es auch rechtlich prüfen lassen. Dazu kommt, dass der Bundespräsident eine Person der Zeitgeschichte ist und dass von einem Schwarzenberger Bürger beanstandete Foto bereits vor der Wahl des Bundespräsidenten aufgenommen wurde.
Es tut mir leid, wenn bei einzelnen Bürgern
der Eindruck entstanden sein sollte, ich würde mit der Verwendung dieses
Bildes (als einem von insgesamt 26 Farbfotos in dem betreffenden Prospekt)
den Bundespräsidenten für mich in Anspruch nehmen. Das lag und liegt nicht
in meiner Absicht. Ich halte dies vielmehr für eine zulässige Dokumentation
meiner politischen Arbeit im Deutschen Bundestag.
Zur Richtigstellung muss gesagt werden: Das Bundespräsidialamt hat mir die
Verteilung des Flyers nicht verboten und mich auch nicht (wie
fälschlicherweise dargestellt) gerügt, sondern ich wurde gebeten, den Flyer
nicht mehr zu verwenden.
Für mich steht außer Frage, dass ich auch einer Bitte des
Bundespräsidialamtes nachkomme und den Flyer nicht mehr verwende.