Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 20.04.2005

 

  

  

Bundestag > Petitionsausschuss

Baumann / Raab: Rot-Grün versagt bei der Graffiti-Bekämpfung

Anlässlich der von Rot-Grün im Petitionsausschuss mehrfach verschleppten Entscheidung über Petitionen von Bürgern, die die Strafbarkeit von Graffiti als Sachbeschädigung fordern, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss Günter Baumann MdB und die zuständige Berichterstatterin Daniela Raab MdB:

Der Schaukampf zur Graffiti-Misere geht weiter. Dabei verhalten sich die Koalitionsfraktionen im Petitions­aus­schuss wieder einmal überhaupt nicht bürgerfreundlich. Mehrfach hatten sie die Behandlung von Petitionen ver­schleppt, mit denen Bürger endlich die Strafbarkeit des un­er­laubten Be­sprü­hens oder Bemalens von fremdem Eigen­tum als Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 Strafge­setzbuch fordern. Dasselbe Spiel ereignete sich parallel dazu bei der Verweigerung gegenüber der Anti-Graffiti-Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss. Jetzt, kurz vor der Land­tagswahl in NRW, kündigt Rot-Grün einen eigenen Gesetz­entwurf dazu an, ohne sich wirklich in der Sache zu bewe­gen.

Im Petitionsausschuss setzte die Koalition heute eine halb­herzige Überweisung an die Bundesregierung als Ma­te­rial und an die Fraktionen zur Kenntnis durch, während CDU/CSU für eine Überweisung der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ eintrat, da hier dringend eine effektive Abhilfe geboten ist.

Wie doppelbödig dieses Verhalten von Rot-Grün ist, belegt die von der Koalition durch­gesetzte Begründung der Beschlussempfehlung. Wenn es dort heißt, „dass Graffiti-Schmierereien in der Regel schon nach den geltenden Sach­beschädi­gungs­delikten (…) abgeurteilt werden kön­nen“, wird suggeriert, es bestehe eigentlich gar kein Hand­lungsbedarf.

Hingegen hatte die Union sich im Petitionsausschuss der Be­wertung ange­schlos­sen, „dass derzeit kein effektiver straf­­rechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien gewährleistet ist“. Das ist leider immer noch die Realität, der sich vor allem die GRÜNEN jahrelang verweigert haben. Deshalb war im Petitions­­ausschuss das höchste Votum der Überweisung „zur Berücksichtigung“ angezeigt. Wenn es Rot-Grün mit ihren durchsichtigen späten Ver­suchen, scheinbar auf die dringenden Bürger­wünsche einzugehen, ernst meinte, könnten sie einfach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und damit einer eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung zustimmen.