Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 17.03.2016

 

   

   
Baumann: Teilerfolg im GEMA-Streit
Drohende Insolvenz von Antennengemeinschaften abgewendet


Zum wiederholten Mal fand am 17. März ein weiteres Gespräch zwischen der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, und Vertretern der GEMA statt.

Nach schwierigen Diskussionen ist der Standpunkt der GEMA, dass das BGH-Urteil vom 17.09.2015 (Az. I ZR 228/14) nicht 1:1 auf Antennengemeinschaften übertragen werden kann. Außerdem warte man auf den Ausgang zwei anhängiger Gerichtsverfahren, die sich im Speziellen mit Antennengemeinschaften beschäftigen.

Zum einen geht es hierbei um die Frage der generellen Vergütungsbefreiung und zum anderen um die Frage der Verjährung der Rückforderungen, die bei der Vielzahl der Antennengemeinschaften in einer Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags liegen.

Diese Entscheidungen werden für das 2. Halbjahr 2016 erwartet.

Konkret unterbreitete die GEMA im Gespräche ein neues Angebot:
Einzelne Antennengemeinschaften, die aufgrund der Nachforderungen seitens der GEMA in eine existenzbedrohende Lage kommen, können in einer Einzelfallprüfung einen Vergleich mit der GEMA schließen, der eine Kostenreduzierung bzw. möglicherweise eine vollständige Aussetzung der Rückzahlungsforderung vorsehen kann.

Wichtig dabei ist, dass die ausgehandelten verbleibenden Forderungen erst nach Ausgang der genannten Verfahren erhoben bzw. ganz ausgesetzt werden.

"Dieser Vorschlag der GEMA ist ein Teilerfolg für unsere Antennengemeinschaften. Die folgenden Gerichtsentscheidungen bleiben abzuwarten. Wichtig zu betonen ist, dass derzeit alle offenen Forderungen der GEMA bis zu den Urteilssprüchen auf Eis liegen." so Baumann.