Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 17.03.2016
Baumann: Teilerfolg im GEMA-Streit
Drohende Insolvenz von Antennengemeinschaften abgewendet
Zum wiederholten Mal fand am 17. März ein weiteres Gespräch zwischen der
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau MdB
Elisabeth Winkelmeier-Becker, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Petitionen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, und Vertretern der GEMA statt.
Nach schwierigen Diskussionen ist der Standpunkt der GEMA, dass das BGH-Urteil
vom 17.09.2015 (Az. I ZR 228/14) nicht 1:1 auf Antennengemeinschaften übertragen
werden kann. Außerdem warte man auf den Ausgang zwei anhängiger
Gerichtsverfahren, die sich im Speziellen mit Antennengemeinschaften
beschäftigen.
Zum einen geht es hierbei um die Frage der generellen Vergütungsbefreiung und
zum anderen um die Frage der Verjährung der Rückforderungen, die bei der
Vielzahl der Antennengemeinschaften in einer Höhe eines mittleren fünfstelligen
Betrags liegen.
Diese Entscheidungen werden für das 2. Halbjahr 2016 erwartet.
Konkret unterbreitete die GEMA im Gespräche ein neues Angebot:
Einzelne Antennengemeinschaften, die aufgrund der Nachforderungen seitens der
GEMA in eine existenzbedrohende Lage kommen, können in einer Einzelfallprüfung
einen Vergleich mit der GEMA schließen, der eine Kostenreduzierung bzw.
möglicherweise eine vollständige Aussetzung der Rückzahlungsforderung vorsehen
kann.
Wichtig dabei ist, dass die ausgehandelten verbleibenden Forderungen erst nach
Ausgang der genannten Verfahren erhoben bzw. ganz ausgesetzt werden.
"Dieser Vorschlag der GEMA ist ein Teilerfolg für unsere Antennengemeinschaften.
Die folgenden Gerichtsentscheidungen bleiben abzuwarten. Wichtig zu betonen ist,
dass derzeit alle offenen Forderungen der GEMA bis zu den Urteilssprüchen auf
Eis liegen." so Baumann.