Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 17.06.2015
Geldsegen für Projekte des Erzgebirgskreises
-durch Unterstützung des Bundestagsabgeordneten Günter Baumann-
Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V - Verlängerung wurden am
17.06.2015 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für
Sanierungsprojekte im gesamten Bundesgebiet bewilligt.
Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der Erzgebirgskreises gab Günter
Baumann (CDU) nach umfangreichen Recherchen seine ausführlichen Begründungen zu
den einzelnen Projekten des Wahlkreises für eine finanzielle Unterstützung durch
das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Staatsministerin für Kultur und Medien,
Frau Monika Grütters, ab.
Diese Unterstützerschreiben waren ausschlaggebend für den Erfolg. Es ist in der
Geschichte des Programms einmalig, dass gleich drei Projekten aus dem Wahlkreis
Fördermittel bewilligt wurden. Dies ist für den Erzgebirgskreis eine
Erfolgsquote von 100%!
Die geförderten Projekte sind im Einzelnen:
Herrenhaus Auerhammer:
Mit den bewilligten 103.000 Euro kann nunmehr der Förderverein Herrenhaus
Auerhammer e.V. ihr Sanierungsvorhaben fortführen, um ihr Ziel, das Herrenhaus
als Veranstaltungsort nutzen zu können, zu realisieren. Die ehrenamtlich tätigen
Mitglieder des Vereins haben nicht nur den Abbruch im Jahr 2002 abwenden können,
sondern arbeiten seitdem unermüdlich am Erhalt des Auerhammers.
Friedenskirche Aue-Zelle:
Die Friedenskirche konnte bereits im letzten Jahrzehnt umfangreiche
Sanierungsarbeiten, auch dank finanzieller Mittel des Bundesprogramms,
realisieren. Mit der heute zugeteilten Förderung in Höhe von 65.000 Euro kann
die Erneuerung des großen Kirchenschifffensters mit Bleiglasanteil sowie die
Instandsetzung und Aufarbeitung der historischen Portaltüren folgen.
Herrenhof des Eisenwerkes Erla-Schwarzenberg:
Das dritte geförderte Projekt des Bundestagswahlkreises von Günter Baumann ist
der Herrenhof Erla, der mit einer Fördersumme von 149.000 Euro bedacht wird. Der
Herrenhof, der zusammen mit dem Herrenhaus einen Vierseitenhof bildet und dessen
Fachwerkbauten zum großen Teil aus dem 17. Jahrhundert stammen, kann damit statt
Leerstand bald einer Nutzung zugeführt werden. Mit den Mitteln soll die
Dachdeckung aus Asbestschiefern abgebaut und fachgerecht entsorgt werden und
darüber hinaus eine Neudeckung mit Naturschiefern nach denkmalschutz-rechtlichen
Regelungen erfolgen.
Die Denkmalschutz-Sonderprogramme und sonstige Denkmalpflegeprogramme des Bundes
ergänzen die finanziellen Förderungen der Länder, Kommunen, Eigentümer und
engagierte Projektträger in Kofinanzierung.