Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 28.11.2013

 

   

   
MdB Günter Baumann (CDU) in den Hauptausschuss gewählt

 
Mit seinem ersten Zusammentritt am 22. Oktober 2013 nahm der 18. Deutsche Bundestag seine Arbeit auf.

Mit dem Hauptausschuss wird die Möglichkeit geschaffen, auch in der Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung von Regierung, Fraktionen und Parlament in gewohnter Weise zu beraten und zu entscheiden. Dieser Weg ist pragmatisch und wird dazu beitragen, die Zeitverzögerung auszugleichen, die durch die Sondierungen und vor allem durch die Mitgliederbefragung der SPD im Anschluss an die Koalitionsverhandlungen entsteht.

Bis zur Einsetzung der ständigen Ausschüsse werden 47 der 631 Bundestagsabgeordneten (23 der CDU/CSU-Fraktion, 14 der SPD-Fraktion, jeweils 5 der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unter dem Ausschussvorsitz des Bundestagspräsidenten, Dr. Norbert Lammert, und seinen sechs Stellvertretern im Hauptausschuss die Überweisungen des Plenums des Deutschen Bundestages bearbeiten und begründen. Hierzu gehören u.a. Gesetzesvorlagen, die noch in diesem Jahr entschieden werden müssen und rund 7300 entscheidungsreife Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingegangen sind. Darüber hinaus fungiert er als Haushaltsausschuss und kann sich über die Angelegenheiten der Europäischen Union unterrichten lassen.

MdB Günter Baumann (CDU): „Ein derartiger Hauptausschuss ist ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. CDU/CSU und SPD wollen hiermit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher stellen, bis die Regierungsbildung vollends abgeschlossen ist. Der Großteil der parlamentarischen Arbeit geschieht in den Fachausschüssen. Diese Ausschüsse prüfen die Gesetzesvorlagen und geben dem Plenum Abstimmungsempfehlungen. Dies übernimmt zeitlich begrenzt der Hauptausschuss.“