Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 26.06.2013
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fordert einstimmig eine
Entschädigung für mit Hepatitis C infizierte Bluter
An Hämophilie erkrankte Patienten
(Bluter), die durch verseuchte Blutprodukte mit dem Hepatitis C-Virus (HCV)
infiziert wurden, sollen eine Entschädigung erhalten.
In den 1970er und 1980er Jahren ist es in Deutschland durch verseuchte
Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis-C-Infektionen bei
sogenannten Hämophilen (Bluter) gekommen. Diese waren aufgrund ihrer Erkrankung
regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. Bisher hat sich die
Bundesregierung immer auf die Argumentation zurückgezogen, dass den Staat keine
Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Günter Baumann, Abgeordneter aus dem Petitionsausschuss stand jedoch fest:
„Den Betroffenen ist ohne eigenes Verschulden durch die Verwendung von
Blutprodukten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden, durchaus
vergleichbar mit der Infektion durch das HIV-Virus und der damit verbundenen
Entschädigung durch das HIV-Hilfegesetz. Bereits vor vielen Jahren hatte mich
ein Bürger aus meinem Wahlkreis auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht.
Bekanntlich haben andere Länder wie zuletzt Kanada und Neuseeland ihre
staatliche Verantwortung akzeptiert und zahlen entsprechende Entschädigungen an
die Infizierten aus. Diese Ungerechtigkeit ist den Betroffenen nicht
vermittelbar.“
In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
einstimmig beschlossen, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu
überweisen. Die zuständigen Ministerien für Gesundheit und Arbeit und Soziales
sind nun aufgefordert, nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
„Mit diesem Beschluss sind wir auf einem gutem Weg für die Betroffenen, eine
humanitär orientierte Entschädigungslösung zu schaffen.“ so Baumann
abschließend.