Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 26.06.2013

 

   

   
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fordert einstimmig eine Entschädigung für mit Hepatitis C infizierte Bluter


 
An Hämophilie erkrankte Patienten (Bluter), die durch verseuchte Blutprodukte mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) infiziert wurden, sollen eine Entschädigung erhalten.


In den 1970er und 1980er Jahren ist es in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis-C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen (Bluter) gekommen. Diese waren aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. Bisher hat sich die Bundesregierung immer auf die Argumentation zurückgezogen, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.

Für Günter Baumann, Abgeordneter aus dem Petitionsausschuss stand jedoch fest: „Den Betroffenen ist ohne eigenes Verschulden durch die Verwendung von Blutprodukten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden, durchaus vergleichbar mit der Infektion durch das HIV-Virus und der damit verbundenen Entschädigung durch das HIV-Hilfegesetz. Bereits vor vielen Jahren hatte mich ein Bürger aus meinem Wahlkreis auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht. Bekanntlich haben andere Länder wie zuletzt Kanada und Neuseeland ihre staatliche Verantwortung akzeptiert und zahlen entsprechende Entschädigungen an die Infizierten aus. Diese Ungerechtigkeit ist den Betroffenen nicht vermittelbar.“

In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig beschlossen, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen. Die zuständigen Ministerien für Gesundheit und Arbeit und Soziales sind nun aufgefordert, nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

„Mit diesem Beschluss sind wir auf einem gutem Weg für die Betroffenen, eine humanitär orientierte Entschädigungslösung zu schaffen.“ so Baumann abschließend.