Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 22.02.2010
Baumann/Feist:
Beides ist wichtig: Gewalt gegen Kinder bekämpfen und Sorgen der Netznutzer
ernst nehmen
Zur öffentlichen Anhörung des
Petitionsausschusses zum Für und Wider von Internetsperren beim Zugang zu
kinderpornografischen Inhalten erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Petitionen, Günter Baumann, MdB und der Berichterstatter im Petitionsausschuss,
Dr. Thomas Feist, MdB:
Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und
Kinderpornografie herausragende Bedeutung. Daher müssen kinderpornografische
Angebote in Kommunikationsnetzen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhaft
wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und
rechtsstaatliches Gebot zugleich.
Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem
Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Maßnahmen bei der
Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die
Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Löschung von kinderpornografischen
Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines
eigenen Gesetzes. Auch seien die angedachten technischen Sperren ungeeignet.
Die Diskussionsbeiträge der Oppositionsfraktionen auf die bloße Aufhebung des
Zugangserschwerungsgesetzes sind unverantwortlich, da sie die Darstellung von
Gewalt gegen Kinder im Internet dem freien Zugangsrecht unterordnen wollen.
Die Bundesregierung muss den vorhandenen Handlungsbedarf ausfüllen. Im Sinne der
Petition wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten führen.
Die Fraktion von CDU/CSU unterstützt das morgen in Kraft tretende
Zugangserschwerungsgesetz und die damit befassten Behörden bei ihren Bemühungen
verstärkt die Löschung von kinderpornografischen Angeboten zu betreiben. In der
Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt: Nach einem Jahr werden wir dies im
Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen.