Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 23.05.2007

 

   

   

Einführung einer SED-Opferpension steht nichts mehr im Wege

MdB Günter Baumann, Mitglied des Innenausschusses, erklärt:
"SED-Opfer erhalten nun endlich 17 Jahre nach der Wiedervereinigung
eine finanzielle Anerkennung für ihren Kampf für Freiheit und Demokratie."

Schon während der turbulenten Zeit der Wende war 1990 der klare und explizit ausformulierte Wille, SED-Regimeopfer finanziell zu entschädigen. Neben der Einführung von Gesetzen der beruflichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung und der Einführung einer Haftentschädigung gab es leider unter den verschiedenen Regierungen keine Mehrheit für die Einführung einer Opferpension.

2005 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD endlich festgeschrieben, dass es zu einem finanziellen Ausgleich für die SED-Opfer kommen muss. Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen entstand der erste Gesetzentwurf, der die folgenden Regelungen enthielt:

  1. Einführung einer Opferpension für politische Häftlinge, die mindestens sechs Monate inhaftiert waren, erhalten dann auf Antrag eine monatliche Zuwendung von 250 Euro, soweit sie in wirtschaftlicher Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Bedürftigkeitsgrenzen liegen bei ledigen Verfolgten bei 1035 Euro Einkommen und bei Verheirateten liegt der Eckregelsatz für den Betroffenen bei 1380 Euro.

  2. Die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden bis zum 31.12.2011 verlängert, da derzeit noch nicht für alle Versicherten mit Versichertenzeiten im Beitrittsgebiet die Rentenberechung geklärt ist.

  3. Es kommt zu einer Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Mio. Euro. Durch die finanzielle Aufstockung sollen einige Opfergruppen, die bisher von der Inanspruchnahme der Stiftungsgelder ausgeschlossen oder einen erschwerten Zugang zu den Leistungen hatten, einen gesicherten Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet von Oder und Neiße, die häufig Opfer sexueller Gewalt waren und in Arbeitslager interniert worden waren.

Politiker, insbesondere aus den Neuen Bundesländern, hätten gern eine höhere Entschädigung aufgenommen, dies ist jedoch aufgrund der Harmonisierung zu den Zahlungen an NS-Opfer nicht möglich.

Nach bekannt werden des Gesetzentwurfes meldeten sich die Opferverbände und äußerten sowohl Zufriedenheit, dass endlich eine Regelung in Vorbereitung war, aber zugleich auch Kritik aufgrund der so genannten Bedürftigkeitsklausel. Um die Meinungen der Opfer und deren Verbände anzuhören, fand eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag am 07.05.2007 statt.
In erneut schweren Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf hinsichtlich der Modalitäten bei der SED-Opferpension nachgebessert. Anspruchsberechtigt auf die monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro bleibt auch weiterhin jeder, der mindestens insgesamt sechs Monate politisch motiviert inhaftiert war. Neuverhandelt worden ist, dass bei berechtigten Haftopfern, die Altersrenten, Altersruhegelder, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten oder vergleichbare Leistungen beziehen, keine wirtschaftliche Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt wird. Hierfür hat sich im besonderen Maße die CDU/CSU eingesetzt. Damit soll dem Aspekt Rechnung getragen werden, dass diese Haftopfer, die inzwischen im Rentenalter sind, den schwersten und unmenschlichsten Haftbedingungen in der Sowjetischen Besatzungszone und den ersten Jahren der DDR ausgesetzt waren. Des Weiteren müssen, nicht wie ursprünglich angedacht, alle sechs Monate neue Anträge auf Zahlung der monatlichen Zuwendung gestellt werden, sondern nur wenn es zu Änderungen des Einkommens kommt, muss dies unverzüglich der Behörde angezeigt werden.
Während nach Schätzungen nach dem bisherigen Entwurf nur 16.000 Bedürftige einen Anspruch hatten, kommen jetzt nach Informationen des Bundesfinanzministeriums ca. 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und ca. 9.000 Bedürftige unter 60 Jahre in den Genuss der Regelung. Dies bedeutet, dass sich die Kosten auf jährlich 150 Mio. Euro für den Bund beziffern.

Am Mittwoch konnte Baumann den geänderten Gesetzentwurf im Innenausschuss begründen und danach wurde er mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Somit steht einer Verabschiedung des Gesetzes im Plenum der nächsten Sitzungswoche nichts mehr im Wege.
Nach der Ausschusssitzung erklärte Günter Baumann: "Dies hat im Hinblick auf den 17. Juni, dem Gedenktag des Volksaufstands 1953, eine besondere Bedeutung. Politisch Verfolgte in der DDR, die unter Einsatz ihres Lebens sich für Freiheit und Demokratie für alle Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR eingesetzt haben, verdienen unsere Würdigung und eine finanzielle Anerkennung für erlittene soziale Nachteile. Denn auch ich kenne eine Reihe von SED-Opfern aus meinem Wahlkreis, die mir in meinen Bürgersprechstunden ihr Schicksal geschildert haben. Für diese hoffe ich besonders, dass damit die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime gelindert werden und ihr Schicksal durch die monatlichen Zahlungen etwas erleichtert wird."