Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 23.05.2007
Einführung einer SED-Opferpension steht nichts mehr im
Wege
MdB Günter Baumann, Mitglied des Innenausschusses, erklärt:
"SED-Opfer erhalten nun endlich 17 Jahre nach der Wiedervereinigung
eine finanzielle Anerkennung für ihren Kampf für Freiheit und Demokratie."
Schon während der turbulenten Zeit der Wende
war 1990 der klare und explizit ausformulierte Wille, SED-Regimeopfer finanziell
zu entschädigen. Neben der Einführung von Gesetzen der beruflichen,
verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung und der Einführung
einer Haftentschädigung gab es leider unter den verschiedenen Regierungen keine
Mehrheit für die Einführung einer Opferpension.
2005 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD endlich
festgeschrieben, dass es zu einem finanziellen Ausgleich für die SED-Opfer
kommen muss. Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen entstand der erste
Gesetzentwurf, der die folgenden Regelungen enthielt:
Einführung einer Opferpension für politische Häftlinge, die mindestens sechs Monate inhaftiert waren, erhalten dann auf Antrag eine monatliche Zuwendung von 250 Euro, soweit sie in wirtschaftlicher Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Bedürftigkeitsgrenzen liegen bei ledigen Verfolgten bei 1035 Euro Einkommen und bei Verheirateten liegt der Eckregelsatz für den Betroffenen bei 1380 Euro.
Die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden bis zum 31.12.2011 verlängert, da derzeit noch nicht für alle Versicherten mit Versichertenzeiten im Beitrittsgebiet die Rentenberechung geklärt ist.
Es kommt zu einer Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Mio. Euro. Durch die finanzielle Aufstockung sollen einige Opfergruppen, die bisher von der Inanspruchnahme der Stiftungsgelder ausgeschlossen oder einen erschwerten Zugang zu den Leistungen hatten, einen gesicherten Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet von Oder und Neiße, die häufig Opfer sexueller Gewalt waren und in Arbeitslager interniert worden waren.
Politiker, insbesondere aus den Neuen
Bundesländern, hätten gern eine höhere Entschädigung aufgenommen, dies ist
jedoch aufgrund der Harmonisierung zu den Zahlungen an NS-Opfer nicht möglich.
Nach bekannt werden des Gesetzentwurfes meldeten sich die Opferverbände und
äußerten sowohl Zufriedenheit, dass endlich eine Regelung in Vorbereitung war,
aber zugleich auch Kritik aufgrund der so genannten Bedürftigkeitsklausel. Um
die Meinungen der Opfer und deren Verbände anzuhören, fand eine öffentliche
Anhörung im Deutschen Bundestag am 07.05.2007 statt.
In erneut schweren Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf hinsichtlich der
Modalitäten bei der SED-Opferpension nachgebessert. Anspruchsberechtigt auf die
monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro bleibt auch weiterhin jeder, der
mindestens insgesamt sechs Monate politisch motiviert inhaftiert war.
Neuverhandelt worden ist, dass bei berechtigten Haftopfern, die Altersrenten,
Altersruhegelder, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
Hinterbliebenenrenten oder vergleichbare Leistungen beziehen, keine
wirtschaftliche Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt wird. Hierfür hat sich im
besonderen Maße die CDU/CSU eingesetzt. Damit soll dem Aspekt Rechnung getragen
werden, dass diese Haftopfer, die inzwischen im Rentenalter sind, den schwersten
und unmenschlichsten Haftbedingungen in der Sowjetischen Besatzungszone und den
ersten Jahren der DDR ausgesetzt waren. Des Weiteren müssen, nicht wie
ursprünglich angedacht, alle sechs Monate neue Anträge auf Zahlung der
monatlichen Zuwendung gestellt werden, sondern nur wenn es zu Änderungen des
Einkommens kommt, muss dies unverzüglich der Behörde angezeigt werden.
Während nach Schätzungen nach dem bisherigen Entwurf nur 16.000 Bedürftige einen
Anspruch hatten, kommen jetzt nach Informationen des Bundesfinanzministeriums
ca. 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und ca. 9.000 Bedürftige unter 60 Jahre in
den Genuss der Regelung. Dies bedeutet, dass sich die Kosten auf jährlich 150
Mio. Euro für den Bund beziffern.
Am Mittwoch konnte Baumann den geänderten Gesetzentwurf im Innenausschuss
begründen und danach wurde er mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.
Somit steht einer Verabschiedung des Gesetzes im Plenum der nächsten
Sitzungswoche nichts mehr im Wege.
Nach der Ausschusssitzung erklärte Günter Baumann: "Dies hat im Hinblick auf den
17. Juni, dem Gedenktag des Volksaufstands 1953, eine besondere Bedeutung.
Politisch Verfolgte in der DDR, die unter Einsatz ihres Lebens sich für Freiheit
und Demokratie für alle Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR eingesetzt
haben, verdienen unsere Würdigung und eine finanzielle Anerkennung für erlittene
soziale Nachteile. Denn auch ich kenne eine Reihe von SED-Opfern aus meinem
Wahlkreis, die mir in meinen Bürgersprechstunden ihr Schicksal geschildert
haben. Für diese hoffe ich besonders, dass damit die materiellen Folgen der
Unterdrückung durch das SED-Regime gelindert werden und ihr Schicksal durch die
monatlichen Zahlungen etwas erleichtert wird."