Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 17.03.2016
Deutsch-tschechisches Polizeiabkommen im Deutschen Bundestag bestätigt
Baumann: "überfälliges Signal für die Sicherheit in den Grenzregionen"
In 2./ 3. Lesung wurde der Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik im
Deutschen Bundestag beschlossen.
Entscheidend ist, dass mit Umsetzung des Abkommens die Zusammenarbeit der
Bundespolizei, des Zolls und den Landespolizeien von Sachsen und Bayern mit den
tschechischen Polizeibehörden wesentlich erleichtert wird und den Beamten neue
Möglichkeiten hinsichtlich des Handels im Hoheitsgebiet des jeweiligen
Nachbarlandes eingeräumt werden.
Dazu erklärt der Sprecher für die Belange der Bundespolizei der Arbeitsgruppe
Innen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Günter Baumann:
„Die Kriminalität macht nicht an den nationalen Grenzen Halt. Nur durch enge
Kooperationen mit unseren Nachbarstaaten kann eine wirksame Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität erreicht werden. Die Bevölkerung in den
Grenzregionen ist in Anbetracht der Kriminalitätsentwicklung besorgt. Sie
verlangt zu Recht, dass der Staat konsequent handelt. Insbesondere der
besorgniserregenden Entwicklung im Bereich der Rauschgiftdelikte, wie dem
Missbrauch und Schmuggel von Crystal Meth, muss nur durch gemeinsames
verstärktes polizeiliches Handeln begegnet werden. “
Hintergrund:
Das Abkommen wird den bis dato geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2000
ersetzen. Dieser stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Tschechiens im
Jahr 2004 und der Grenzöffnung im Jahr 2007 und muss nunmehr an den geltenden
europäischen Rechtsrahmen angepasst werden. Ziel ist es, die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln
und zu erweitern.
Nach in Kraft treten des Polizeiabkommens mit der Republik Polen im letzten Jahr
ist nunmehr mit der Unterzeichnung des Vertrages mit der Tschechischen Republik
ein weiterer Baustein für den Schutz der innere Sicherheit geleistet worden.