Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 17.05.2017

 

   

   
Von Insolvenzrecht bis Eltern-TÜV



Günter Baumann, MdB und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagfraktion, sprach anlässlich der Übergabe des Jahresberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2016 im Plenum des Deutschen Bundestages.

Mehr als 11.000 Petitionen gingen im Jahr 2016 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Die Anliegen sind so vielfältig wie das Leben selbst. Sie reichen von sozialen Themen wie Rente und Arbeitslosenhilfe über Lärmschutz, Ausbau von Verkehrswegen bis zu Themen der inneren Sicherheit. Reichlich 40 Prozent konnten positiv für die Petenten erledigt werden.

Auch aus dem Wahlkreis "Erzgebirge I" hat sich eine Reihe von Petenten an den Ausschuss gewandt. Bis dato gingen 160 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger aus dem Erzgebirge ein. Hauptthemen waren hierbei Rentenfälle, Versicherungsangelegenheiten, Verkehrsanbindungen sowie gesundheitliche Versorgung und Arzttermine.

Einen großen Erfolg konnte die Kreishandwerkerschaft aus dem Erzgebirge für sich verbuchen. Die Petition zum Insolvenzrecht war Anstoß für eine Gesetzesänderung bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Zahlungen im Rahmen von Austauschgeschäften sind statt zehn Jahre nur noch 4 Jahre rückwirkend anfechtbar.

Günter Baumann, CDU: "Oftmals braucht man bei Petitionsverfahren einen langen Atem. Der Kompromiss zur Insolvenzordnung kam verhältnismäßig zeitnah. In den letzten Tagen konnte ich eine Petition aus Lößnitz, die den Ausschuss im Jahr 2006 erreichte, erfolgreich abschließen. Nach beharrlichen Verhandlungen, die über 11 Jahre andauerten, habe ich jetzt erreicht, dass die Rückübertragung einer Firma mit der Nachfolgebehörde der Treuhand nun endlich mit einem Vergleich positiv für den Petenten geklärt werden konnte."

Es gibt jedoch auch unter den eingegangenen Petitionen, die ein oder andere kuriose Idee. Beispielsweise wollte ein Petent das Tragen von Jogginghosen in der Öffentlichkeit verbieten, da er zum einen "der Verrohung der Geschmäcker durch den Missgriff in die Kleiderkiste entgegenwirken" wolle und zum anderen würden "Erkrankungen und/oder Blasenentzündungen vornehmlich zur kalten Jahreszeit hinsichtlich des zu dünnen Beinkleides" zunehmen. "Dieser Petition konnten wir nicht stattgeben." so Baumann.

Einen ernsthaften Hintergrund hatte sicherlich die Eingabe eines Petenten, der einen "Eltern-TÜV" forderte, um das Kindeswohl zu garantieren. Dafür sollten Eltern alle zwei Jahre auf ihre Erziehungsfähigkeit geprüft werden. Darüber hinaus sollte jedoch den Kindern ein Mikrochip eingepflanzt werden, um den Aufenthaltsort immer bestimmen zu können. Auch dieser Petition konnte der Ausschuss nicht abhelfen.

Günter Baumann: "Ich möchte jedem, der Rat oder Hilfe sucht, raten, dieses demokratische Mittel der Petition zu nutzen. Die hohe Erfolgsquote spricht für die gute Arbeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Bitte wenden Sie sich an das Original! Private Onlineplattformen können keine Lösungen bieten, sie sammeln lediglich Unterschriften. Diese sind für mich ganz klar Mogelpackungen!"