Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 20.06.2011
Petitionsausschuss beseitigt Ungerechtigkeit zwischen Ost und West
Berlin: Eine Bürgerin aus Berlin
verwies in Ihrer Petition an den Deutschen Bundestag auf den Tatbestand, dass
bei einem Zusammentreffen von unterschiedlichen Renten die Anrechnungsbeträge in
den neuen und alten Bundesländern divergieren. Zu diesem Thema erreichten den
Deutschen Bundestag ca. 60 weitere Eingaben.
Konkret handelt es sich dabei um die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus
der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Bislang galten hier in den neuen und alten Bundesländern
unterschiedliche Freibeträge und somit unterschiedliche Anrechnungsbeträge.
In einem Berichterstattergespräch mit Vertretern des zuständigen
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde diese Ungleichbehandlung
intensiv diskutiert. Dabei ist es den Abgeordneten gelungen, die Vertreter des
Ministeriums von dem Anliegen der Petentin zu überzeugen.
Am 1. Juli 2011 tritt durch die beschlossene Gesetzesänderung von Bundestag und
Bundesrat die Angleichung der Freibeträge beim Zusammentreffen von Ruhen und
Renten in Kraft.
Der Bundestagsabgeordnete für den Erzgebirgskreis Günter Baumann (CDU) führte
die Berichterstattung in diesem Verfahren und stellte nach dem
Änderungsbeschluss sichtlich erfreut fest: „Erneut ist es gelungen, in einem
Bereich die gleichen Bedingungen in neuen und alten Bundesländern zu schaffen.
Für viele Betroffene in Ostdeutschland bedeutet diese kleine Änderung eine
Verbesserung der finanziellen Einkünfte.“