Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 19.09.2007
Baumann/Storjohann: Arbeit des Petitionsausschusses ist
ein Erfolg
Anlässlich der Übergabe des Berichts des
Petitionsausschusses für das Jahr 2006 an Bundestagspräsident Dr. Norbert
Lammert, MdB, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen von CDU/CSU,
Günter Baumann, MdB und der stellvertretende Vorsitzende des
Petitionsausschusses, Gero Storjohann, MdB:
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist ein Erfolg. Für das Berichtsjahr 2006
können etwa 35% der Eingaben als positiv erledigt angesehen werden. Bitten zur
Gesetzgebung haben um rund 10% abgenommen.
Neu ist: Etwa 10% der Neueingaben erreichten den Ausschuss per e-mail unter Verwendung eines im Internet eingestellten elektronischen Formulars.
Der Anteil von Petitionen aus Ostdeutschland ging binnen eines Jahres von 42 auf 22 Prozent zurück. Dies zeigt, dass viele spezifisch ostdeutsche Themen aufgearbeitet bzw. einer Lösung zugeführt werden konnten. Trotzdem gibt es speziell bei rentenrechtlichen und vermögensrechtlichen Fragen noch Einzelfälle, die im Zusammenhang mit dem Handeln der Treuhand noch nicht für alle Seiten befriedigend gelöst werden konnten.
Um noch mehr Bürgernähe zu zeigen, haben wir im letzten Jahr wiederum am Informationsstand des Deutschen Bundestages Bürgersprechstunden im Rahmen von großen Messen durchgeführt. Dabei zeigte sich zweierlei: Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Sorgen, Nöte und Fragen den Abgeordneten im unmittelbaren Gespräch vortragen und sich dabei direkt mit den Möglichkeiten des in der Verfassung garantierten Petitionsrechts vertraut machen können. Auch der 2006 auf Initiative von CDU/CSU durchgeführte Ortstermin in Hessen hat nicht nur zu einer besseren Sachaufklärung bei der Bearbeitung einer Petition, sondern ebenfalls zu einem Vertrauenszuwachs in die Arbeit des Petitionsausschusses und die Wirkungen des Petitionsrechts geführt.
Petitionsarbeit hat in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert, die Auseinandersetzung mit Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiges Anliegen. Keine Demokratie ist so vollkommen, als dass es im Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltungen nicht auch unterschiedliche Rechtsauffassungen, Reibungsverluste, Informations- und Kommunikationsdefizite gäbe. Hier sind wir weiterhin bestrebt, Lösungen für die Petenten zu finden.
Das Petitionsrecht hat sich bewährt und ist
es wert, Gesprächstoff zu sein. Der Bericht des Petitionsausschusses für das
Jahr 2006 wird am Donnerstag, dem 20. September im Plenum des Deutschen
Bundestages debattiert.