Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 30.11.2012
Fürsorgepflicht des Staates für Bundespolizisten: Keine
Kennzeichnungspflicht im Einsatz
In der 87. Sitzung des Deutschen
Bundestages haben die Abgeordneten über die Einführung einer
Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei während ihrer
dienstlichen Tätigkeit debattiert. Zudem wurde diskutiert, ob der Einsatz von
Pfefferspray während polizeilicher Maßnahmen beschränkt bzw. verboten werden
sollte. Die Oppositionspartei DIE LINKE hatte entsprechende Anträge in das
Plenum eingebracht und fordert darin, rechtliche Rahmenbedingungen für eine
individuelle Kennzeichnung der Bundesbeamten mittels Namensschildern oder eines
Nummerncodes zu schaffen und den Einsatz von Pfefferspray massiv zu beschränken.
Die Kennzeichnung soll der Identifizierung der zuständigen Dienststelle dienen
und angebliche Straftaten der Beamten verhindern. Unter Ablehnung einer
persönlichen Gefährdung der Beamten begründete DIE LINKE ihren Antrag in erster
Linie mit dem Transparenzgebot staatlichen Handelns. In den Augen der Einreicher
besteht die Möglichkeit, dass die Beamten in rechtsmissbräuchlicher und
strafbarer Weise Gebrauch von Gewalt im Dienst machen. In ihrem Antrag erläutert
die Partei, das es nicht hinnehmbar sei, dass die Beamten sich in
anonymisierender Weise unter ihren Uniformen und Helmen verbergen und so die
Möglichkeit zu Straftaten geschaffen wird, welche strafrechtlich nicht verfolgt
werden können.
Weiterhin sieht die Partei beim Einsatz von Pfefferspray erhebliche körperliche
Gefahren. Die Auswirkungen von Pfeffersprays auf Menschen
mit gesundheitlichen Problemen oder Menschen die unter Drogeneinfluss stehen
können nicht kalkuliert werden. Es sei so möglich, dass diese Menschen erheblich
an ihrer Gesundheit geschädigt werden.
In seiner Rede im Plenum, wie bereits zuvor im Innenausschuss, nahm Güter
Baumann als Berichterstatter der Fraktion CDU/CSU zu den Anträgen Stellung.
Polizeibeamte begeben sich zum Schutz der Allgemeinheit und kraft gesetzlichen
Auftrages tagtäglich in besondere Gefahrensituationen. Dem Staat obliegt eine
besondere Pflicht die Beamten zu schützen, welche staatliche Aufgaben
wahrnehmen. Dieser Fürsorgepflicht kann nur gerecht werden, wenn der Schutz des
Persönlichkeitsrechtes der Beamten und ihrer Angehörigen, höher zu bewertet
wird, als die Verpflichtung zur individuellen Kennzeichnung. Zudem müssen
Polizisten in der Lage sein, auf die jeweilige Gefahrensituation mit einem
möglichst mildem Mittel reagieren zu können. Um dies gewährleisten zu können,
benötigen die Polizisten mehrere Handlungsmöglichkeiten. Nur so können sie
sowohl sich als auch die Bürger am effektivsten schützen. Die Einschränkung des
Einsatzes von Pfefferspray würde dem zu wider laufen.
Günter Baumann: „Die geforderte Kennzeichnungspflicht bedeutet, jeden Beamten
unter einen Generalverdacht zu stellen und lässt den Eindruck entstehen,
Polizeibeamte missbrauchen ihre Sonderstellung für Straftaten. Die
Kennzeichnungspflicht schafft kein Vertrauen, sondern eher Misstrauen. Mit der
Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sich die Übergriffe auf Polizeibeamten
während ihre Einsätze häufen und berechtigte Schutzinteressen gefährdet werden.
Für die Polizeibeamten besteht die Pflicht sich gegenüber Personen, die von
staatlichen Maßnahmen betroffen sind auf Nachfrage zu legitimieren, sofern der
Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Eine ausreichende Ausweispflicht
für Polizeibeamten besteht bereits und bedarf keiner darüber hinausgehende
individuelle Kennzeichnung des jeweiligen Beamten. Insoweit sind die bestehenden
rechtlichen Vorgaben eindeutig und ausreichend.“
Weiterhin hält der CDU-Politiker die Möglichkeit des Einsatzes von Pfefferspray
als geeignetes Mittel um eskalierte Situationen möglichst ungefährlich zu
entschärfen. Zwar kann der Einsatz von Pfefferspray ein gewisses Unwohlsein bei
den Betroffenen hervorrufen, dies steht jedoch außer Verhältnis zu dem Schaden,
welche Schlagstöcke oder Schusswaffen anrichten können. Weiterhin nutzen
Polizisten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gewissenhaft und nicht gegen
unbeteiligte Dritte. Günter Baumann betont: „Mit den Anträgen der
Oppositionspartei DIE LINKE lediglich Misstrauen gegen die Polizeibeamten
geschaffen werden und Straftäter geschützt werden sollen. Dies kann in einem
Rechtsstaat nicht gewollt sein.“