Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 30.11.2012

 

   

   

Fürsorgepflicht des Staates für Bundespolizisten: Keine Kennzeichnungspflicht im Einsatz
 

In der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages haben die Abgeordneten über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei während ihrer dienstlichen Tätigkeit debattiert. Zudem wurde diskutiert, ob der Einsatz von Pfefferspray während polizeilicher Maßnahmen beschränkt bzw. verboten werden sollte. Die Oppositionspartei DIE LINKE hatte entsprechende Anträge in das Plenum eingebracht und fordert darin, rechtliche Rahmenbedingungen für eine individuelle Kennzeichnung der Bundesbeamten mittels Namensschildern oder eines Nummerncodes zu schaffen und den Einsatz von Pfefferspray massiv zu beschränken.

Die Kennzeichnung soll der Identifizierung der zuständigen Dienststelle dienen und angebliche Straftaten der Beamten verhindern. Unter Ablehnung einer persönlichen Gefährdung der Beamten begründete DIE LINKE ihren Antrag in erster Linie mit dem Transparenzgebot staatlichen Handelns. In den Augen der Einreicher besteht die Möglichkeit, dass die Beamten in rechtsmissbräuchlicher und strafbarer Weise Gebrauch von Gewalt im Dienst machen. In ihrem Antrag erläutert die Partei, das es nicht hinnehmbar sei, dass die Beamten sich in anonymisierender Weise unter ihren Uniformen und Helmen verbergen und so die Möglichkeit zu Straftaten geschaffen wird, welche strafrechtlich nicht verfolgt werden können.

Weiterhin sieht die Partei beim Einsatz von Pfefferspray erhebliche körperliche Gefahren. Die Auswirkungen von Pfeffersprays auf Menschen
mit gesundheitlichen Problemen oder Menschen die unter Drogeneinfluss stehen können nicht kalkuliert werden. Es sei so möglich, dass diese Menschen erheblich an ihrer Gesundheit geschädigt werden.

In seiner Rede im Plenum, wie bereits zuvor im Innenausschuss, nahm Güter Baumann als Berichterstatter der Fraktion CDU/CSU zu den Anträgen Stellung. Polizeibeamte begeben sich zum Schutz der Allgemeinheit und kraft gesetzlichen Auftrages tagtäglich in besondere Gefahrensituationen. Dem Staat obliegt eine besondere Pflicht die Beamten zu schützen, welche staatliche Aufgaben wahrnehmen. Dieser Fürsorgepflicht kann nur gerecht werden, wenn der Schutz des Persönlichkeitsrechtes der Beamten und ihrer Angehörigen, höher zu bewertet wird, als die Verpflichtung zur individuellen Kennzeichnung. Zudem müssen Polizisten in der Lage sein, auf die jeweilige Gefahrensituation mit einem möglichst mildem Mittel reagieren zu können. Um dies gewährleisten zu können, benötigen die Polizisten mehrere Handlungsmöglichkeiten. Nur so können sie sowohl sich als auch die Bürger am effektivsten schützen. Die Einschränkung des Einsatzes von Pfefferspray würde dem zu wider laufen.

Günter Baumann: „Die geforderte Kennzeichnungspflicht bedeutet, jeden Beamten unter einen Generalverdacht zu stellen und lässt den Eindruck entstehen, Polizeibeamte missbrauchen ihre Sonderstellung für Straftaten. Die Kennzeichnungspflicht schafft kein Vertrauen, sondern eher Misstrauen. Mit der Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sich die Übergriffe auf Polizeibeamten während ihre Einsätze häufen und berechtigte Schutzinteressen gefährdet werden. Für die Polizeibeamten besteht die Pflicht sich gegenüber Personen, die von staatlichen Maßnahmen betroffen sind auf Nachfrage zu legitimieren, sofern der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Eine ausreichende Ausweispflicht für Polizeibeamten besteht bereits und bedarf keiner darüber hinausgehende individuelle Kennzeichnung des jeweiligen Beamten. Insoweit sind die bestehenden rechtlichen Vorgaben eindeutig und ausreichend.“

Weiterhin hält der CDU-Politiker die Möglichkeit des Einsatzes von Pfefferspray als geeignetes Mittel um eskalierte Situationen möglichst ungefährlich zu entschärfen. Zwar kann der Einsatz von Pfefferspray ein gewisses Unwohlsein bei den Betroffenen hervorrufen, dies steht jedoch außer Verhältnis zu dem Schaden, welche Schlagstöcke oder Schusswaffen anrichten können. Weiterhin nutzen Polizisten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gewissenhaft und nicht gegen unbeteiligte Dritte. Günter Baumann betont: „Mit den Anträgen der Oppositionspartei DIE LINKE lediglich Misstrauen gegen die Polizeibeamten geschaffen werden und Straftäter geschützt werden sollen. Dies kann in einem Rechtsstaat nicht gewollt sein.“