Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 29.09.2004
MdB Günter Baumann: Erneuter Erfolg für politische Häftlinge
Zur heutigen Ankündigung der Bundesregierung im Innenausschuss, die Mittel zur Unterstützung ehemaliger politischer Häftlinge um 2,765 Mio. € aufzustocken, erklärte der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Einreicher eines entsprechenden Antrages, Günter Baumann MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zusätzliche Mittel zuzuweisen. Dadurch ist es möglich, dass alle zur Zeit anerkannten ca. 1300 Antragsteller noch in diesem Jahr eine Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage nach §18 Häftlingshilfegesetz (HHG) bekommen. Die meisten warten auf diese notwendige Unterstützung bereits über ein Jahr. Mit der überplanmäßigen Ausgabe reagiert die Bundesregierung zum zweiten Mal auf die Initiative von Günter Baumann mit dem CDU/CSU-Antrag „Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen“ (BT-Drs. 15/1524). Bereits im November 2003 hatte die Bundesregierung 1 Mio. Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt, womit ca. 500 Betroffenen geholfen werden konnte.
Das sind zweifellos Erfolge für die ehemaligen politischen Häftlinge im kommunistischen Machtbereich, die es ohne diese Initiative von Baumann mit der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht gegeben hätte. Die CDU/CSU wird das Thema allerdings weiter verfolgen, weil sich auch durch die überplanmäßige Ausgabe an der strukturellen Unterfinanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge nichts ändert. So ist schon in den kommenden Monaten erneut mit über tausend bewilligungsfähigen Anträgen auf Unterstützung in einer wirtschaftlichen Notlage zu rechnen. Die im Haushaltsplan 2005 für diesen Titel vorgesehenen 767.000 Euro werden allenfalls zur Auszahlung eines Drittels der bewilligungsfähigen Anträge ausreichen. Nach Auffassung von Günter Baumann ist es eine Missachtung der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, wenn diesen formal ein gesetzlicher Anspruch zugestanden wird, dann aber in der Praxis trotz erwiesener Berechtigung Warteschleifen von über einem Jahr, in nicht wenigen Fällen auch über zwei Jahre, zugemutet werden. Die CDU/CSU hat daher einen weiteren Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Häftlingsstiftung bis zur Erledigung ihrer Aufgaben zu erhalten und eine ausreichende finanzielle Ausstattung bereits in den planmäßigen Haushaltsansätzen zu gewähren (BT-Drs. 15/3763). Der gegenwärtige Zustand, dass die Stiftung jedes Jahr ihre Leistungen nach §18 HHG bereits im Frühjahr einstellen muss, um dann auf Initiativen der Opposition und auf den guten Willen der Regierung zu hoffen, ist für die Betroffenen unerträglich.