Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 09.09.2016
Entschädigung für Radargeschädigte erleichtern – Neuen Erkenntnisstand
berücksichtigen
Die Entschädigung von Radargeschädigten der ehemaligen NVA und der Bundeswehr
soll verbessert werden.
Viele Soldaten haben während ihrer Dienstzeit an militärischen Radaranlagen
wegen mangelnder adäquater Sicherheitsvorkehrungen schwere gesundheitliche
Schäden davongetragen. Aufgrund unzulänglicher oder nicht vorhandenen
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit strahlungsabgebenden Radargeräten und
radiumhaltiger Leuchtfarbe bis etwa 1985 ist es zu später auftretenden
Gesundheitsschäden, wie etwa der Entstehung von Tumoren, bei Soldaten gekommen.
Eine Vielzahl der Betroffenen hat sich daher auch an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages gewandt. Günter Baumann: "Als Berichterstatter im
Petitionsausschuss setzte ich mich seit vielen Jahren für die Belange der
betroffenen Soldaten ein, sei es im Gespräch mit Vertretern des
Bundesministerium der Verteidigung oder mit einem hohem Votum im
Petitionsverfahren."
Zwar bemühte sich die Bundeswehr seit 2001 um eine unbürokratische Entschädigung
der Betroffenen. Dennoch kam es in den folgenden Entschädigungsprozessen oft zu
Beweisproblemen hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Arbeit
an potenziell strahlungsabgebenden Geräten und den später eingetretenen
Erkrankungen. Hinzu kamen komplexe Verwaltungsverfahren mit zeitaufwendigen
Sachverhaltsermittlungen, die die Rechtsverfolgung erheblich erschwerten.
Die im Jahr 2002 vom Verteidigungsausschuss eingesetzte Radarkommission nahm
zwar ihre Arbeit auf, erkannte aber nach damaligen Erkenntnisstand nur bösartige
Tumore und den Grauen Star als qualifizierte Erkrankung an. Bei anderen
Krankheitsbildern wurde keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für die
Verursachung durch die Radargeräte gesehen. Das führte dazu, dass nur etwa 30
Prozent der Verfahren positiv beschieden wurden.
Im Juli 2015 hat der Petitionsausschuss eine entsprechende Petition der
Bundesregierung zur Erwägung überwiesen und auf die Möglichkeiten von
Beweiserleichterungen hingewiesen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verteidigung hat sich 2015 ein
Fachsymposium damit beschäftigt, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die
Verursachung von Erkrankungen von Radarstrahlung eine Änderung der aktuellen
Entschädigungspraxis bewirken. Der Bericht der Fachexperten kam nun zu dem
Ergebnis, dass alle Tumore als qualifizierte Erkrankung anerkannt werden.
"Unsere Beharrlichkeit im Petitionsverfahren hat sich hier ausgezeichnet, um
wesentlich mehr Soldaten der NVA und Bundeswehr mit vereinfachten Verfahren zu
entschädigen, so Günter Baumann abschließend".