10.12.2003

Presseerklärung der AG Petitionen CDU/CSU-Fraktion

 

Baumann: Rot-Grün setzt schamlose Benachteiligung von SED-Opfern fort

Anlässlich der Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Petitionen der Bundesregierung „als Material“ zu überweisen, die sich gegen die Entgeltbegrenzungen nach § 6 Absatz 2 und 3 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) wenden, und der Entscheidung des Innenausschusses gegen eine Opferrente für SED-Opfer erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:

Die Kette der gebrochenen Wahlversprechen bei Rot-Grün reißt nicht ab. Heute hat die Regierungskoalition erneut bewiesen, was von ihrer Ankündigung, fünfzig Jahre nach dem Volksaufstand von 1953 die Situation der Opfer des SED-Regimes zu verbessern, zu halten ist: Nichts!

Während SPD und Grüne im Innenausschuss den CDU/CSU-Entwurf einer Opferrente für Verfolgte des SED-Regimes ablehnten, haben sie gleichzeitig im Petitionsausschuss eine Mehrfachpetition von staatsnahen Bediensteten der DDR unterstützt und an die Regierung überwiesen.

In dieser Petition kritisieren Funktionäre des SED-Regimes die noch fortbestehenden Begrenzungen ihrer Zusatzrenten. Sie wenden sich damit gegen das „Zweite Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz“ (AAÜG) von 2001, mit dem die Bundesregierung einer Weisung des Bundesverfassungsgerichts von 1999 folgte und die noch von der Regierung Kohl beschlossene Begrenzung von Zusatzrenten für systemnahe Bedienstete der DDR aufhob. Im April 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der politische Versuch, DDR-Sonderrenten zu kürzen, in wesentlichen Punkten verfassungswidrig sei. Selbst die Renten für ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit mussten nachträglich und rückwirkend angehoben werden.

Diese Zusatzrenten für staatsnahe Bedienstete sind nicht nur moralisch fragwürdig, sie führen auch zu unzumutbaren Belastungen der ostdeutschen Länderhaushalte. Allein im Jahr 2002 summierten sich die Aufwendungen für Sonder- und Zusatzrenten in Ostdeutschland auf 2,7 Milliarden Euro. Das ist ein Viertel der rund 10,5 Milliarden Euro, die die neuen Länder im Rahmen des Solidarpakts überwiesen bekommen haben. In anderen Worten: Geld, das für Investitionen in den ‚Aufbau Ost‘ nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Belastungen der Haushalte durch die DDR-Zusatzrenten könnten demnächst noch höher ausfallen, wenn sich die Unterstützer der Petition durchsetzen und auch die Entgeltbegrenzungen nach § 6 Abs. 2 und 3 des AAÜG-Gesetzes aufgehoben würden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass dies allein auf dem Rechtsweg geklärt werden sollte, der Eindruck jeglicher politischen Unterstützung dagegen mit Rücksicht auf die Opfer des SED-Regimes vermieden werden muss. Die heute von SPD, Grünen und FDP beschlossene Überweisung dagegen verleiht der Petition ein Gewicht, das sie nicht verdient, zumal die rot-grüne Mehrheit in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig Petitionen der SED-Opfer jegliche Unterstützung verweigert hat!

Mit dem heutigen Tag hat die schamlose Benachteiligung der Verfolgten des SED-Regimes durch Rot-Grün einen neuen Tiefpunkt erreicht.