SED-Opfer/Renten/50. Jahrestag des 17. Juni in diesem Jahr

Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 3. April 2003

 

 

Bundesregierung plant keine materiellen Verbesserungen für politisch Verfolgte des SED-Regimes

MdB Baumann: „Verhöhnung der Opfer“

 

 

Die Bundesregierung plant keine materiellen Verbesserungen der Rentenansprüche von politisch Verfolgten des SED-Regimes. Das geht aus einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Günter Baumann (CDU) am Mittwoch hervor.

Die Staatssekretäre im Sozial- und Innenministerium, Franz Thönnes und Fritz Körper, begründeten die Position der Regierung damit, dass die vorläufig letzte Novellierung der Opferrenten vom Juli 2001 erst noch in ihren Auswirkungen geprüft werden müsse.  Baumann bezeichnet dies als eine „Taktik, um dem unbequemen Thema auszuweichen“. Denn „die Zahlen liegen längst vor und reden eine klare Sprache: nach der neuen Regelung erhalten 60 Prozent der Antragsteller einen Negativbescheid und führen 50 Prozent der Positivbescheide nur zu geringen Rentenerhöhungen von bis zu 25 Euro“. Baumann bezieht sich auf eine interne Statistik der Rentenversicherungsträger, die in Regierungskreisen „kein Geheimnis“ sei.

 

Die Neuberechnung für Opferrenten war 2001 eingeführt worden, um die durch die höchstrichterlich verordnete Erhöhung der Renten von Partei- und Staatsfunktionären der DDR entstandene „Gerechtigkeitslücke zwischen Opfern und Tätern“ zu schließen. Der Versuch, die Nachteile der Verfolgung mit dem bundesdeutschen Rentenrecht auszugleichen, sei aber „gescheitert“, weil das am Einkommen orientierte Rentensystem die am beruflichen Fortkommen gehinderten Opfer „faktisch diskriminiert“.

Zahlreiche Betroffene aus Baumanns Wahlkreis klagen über „Renten auf Sozialhilfeniveau“. Baumann unterstützt daher die Forderung der Opferverbände nach einer unbürokratischen „Ehrenpension“. „Der mutige Einsatz dieser Menschen für Freiheit und Demokratie unter Inkaufnahme sozialer Nachteile und der Gefährdung ihres Lebens muss endlich angemessen gewürdigt werden.“

 

Wenn sich in diesem Jahr am 17. Juni zum 50. Mal der Volksaufstand von 1953 jährt, werde sich das wiedervereinigte Deutschland endgültig entscheiden müssen, wie es der „historischen wie nationalen Verantwortung für diese Menschen“ gerecht werden wolle. Eine „rein symbolische Gedenkveranstaltung der politischen Prominenz mit anschließenden Stehempfang“ werde von den Opfern angesichts der Realität ihrer sozialen Lage als „Verhöhnung“ empfunden.