Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 02.07.2015
Suizidbeihilfe - Gesetzesentwürfe im Vergleich
Die Frage, wie wir als Gesetzgeber rechtlich mit Beihilfe zur Selbsttötung
umgehen, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit einiger Zeit. In dieser
Wahlperiode haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, diese Frage zur
Entscheidung zu bringen. Die entsprechenden Gruppenanträge dazu liegen vor und
wurden in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Abgeordneten der
CDU/CSU-Fraktion hatten die wesentlichen Argumente bereits auch im Rahmen einer
fraktionsoffenen Sitzung im September 2014 intensiv diskutiert. Wir werden diese
wichtige ethische Frage mit dem angemessenen Ernst und vor allem in Bewusstsein
der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land in Ruhe und mit Würde führen.
Nach dieser Debatte wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung in die Ausschüsse
überwiesen. Die zweite und dritte Lesung der Gruppenanträge wird dann im Herbst
stattfinden.
Die zu beratenden Gesetzesentwürfe sind hier
übersichtlich zusammenfassend aufgestellt. Gern nehme ich Ihre Meinungen auf,
um diese bei meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Kontakt können
Sie gern mit mir per E-Mail (guenter.baumann@bundestag.de)
oder Telefon (03733/288572) über meine Büros aufnehmen.
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