Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 02.07.2015

 

   

   
Suizidbeihilfe - Gesetzesentwürfe im Vergleich


Die Frage, wie wir als Gesetzgeber rechtlich mit Beihilfe zur Selbsttötung umgehen, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit einiger Zeit. In dieser Wahlperiode haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, diese Frage zur Entscheidung zu bringen. Die entsprechenden Gruppenanträge dazu liegen vor und wurden in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hatten die wesentlichen Argumente bereits auch im Rahmen einer fraktionsoffenen Sitzung im September 2014 intensiv diskutiert. Wir werden diese wichtige ethische Frage mit dem angemessenen Ernst und vor allem in Bewusstsein der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land in Ruhe und mit Würde führen. Nach dieser Debatte wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die zweite und dritte Lesung der Gruppenanträge wird dann im Herbst stattfinden.

 

Die zu beratenden Gesetzesentwürfe sind hier übersichtlich zusammenfassend aufgestellt. Gern nehme ich Ihre Meinungen auf, um diese bei meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Kontakt können Sie gern mit mir per E-Mail (guenter.baumann@bundestag.de) oder Telefon (03733/288572) über meine Büros aufnehmen.

 

 




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