Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 08.04.2008
Günter Baumann (CDU): Entschädigung
für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft
Im November des vergangenen Jahres hatte sich
die Große Koalition endlich über die Entschädigung der ostdeutschen
Kriegsspätheimkehrer geeinigt. Die damals schwierigen Verhandlungen mit der SPD
haben jedoch dazu geführt, dass Regelungen erst zum 1. Januar 2009 in Kraft
treten werden.
Die Regierungskoalition hat sich nun über das Vorziehen der Entschädigung zum 1.
Juli 2008 einigen können. Die hierfür erforderliche Summe von rund 16 Millionen
Euro wird aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums bereit gestellt.
Kriegsgefangene, die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen wurden
erhalten eine Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe
von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro
(Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro (Entlassungsjahrgänge ab
1951). Die Anträge können bereits jetzt formlos beim Bundesverwaltungsamt
(Referat III B 4, 50728 Köln) gestellt werden.
Günter Baumann: „Als zuständiger Berichterstatter im Innenausschuss habe ich
mich vehement dafür eingesetzt, dass den ostdeutschen Kriegsheimkehrern eine
symbolische Entschädigung nicht mehr länger verwehrt bleibt.“