Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 09.02.2009
Kriegsspätheimkehrer Ost erhalten schnell und unbürokratisch Geld – nur wenige
Ablehnungen
-MdB Günter Baumann beim Bundesverwaltungsamt in Köln-
Nur noch wenige ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer glaubten 18 Jahre nach der
Deutschen Einheit daran, dass es gelingen könne, eine Gerechtigkeitslücke bei
der Entlassung der Spätheimkehrer zwischen Ost und West aufzuarbeiten.
Zu den wenigen Bundespolitikern, die sich ständig intensiv und über viele Jahre
um eine Lösung bemühten, gehörte der Jöhstädter Bundestagsabgeordnete Günter
Baumann (CDU), der Mitglied im Innenausschuss ist.
Nach vielen Hürden, Hindernissen und Bedenken der Haushaltspolitiker gelang in
der Großen Koalition eine gesetzliche Regelung zum 1.7.2008 mit einer einmaligen
Entschädigungsleistung, gestaffelt nach der Gewahrsamsdauer: 1947/48 (500 €),
1949/50 (1.000 €) und ab 1951 1.500 €.
Man rechnete mit etwa 16.000 Anträgen, die das Bundesverwaltungsamt in Köln
abwickeln sollte.
Auch in seiner Tätigkeit als Mitglied im Petitionsausschuss und als Vorsitzender
der AG Petitionen der CDU/CSU-Fraktion bearbeitet Günter Baumann einige
Problemfälle der Kriegsspätheimkehrer. Deshalb fuhr er in den letzten Tagen in
das Bundesverwaltungsamt nach Köln, um sich vor Ort vom Vizepräsidenten Schütz
und den zuständigen Referatsleitern über die Bearbeitung der Anträge und
eventuelle Probleme informieren zu lassen.
Von den bis zum 31. Januar 2009 eingegangenen 44.143 Anträgen konnten bereits
36.178 entschieden und davon über 87% bewilligt werden.
Die Ablehnungsquote liegt bei 8%. Die Hauptgründe für eine Ablehnung sind, dass
Antragsteller per Definition als Zivilinternierte bzw. Zivilverschleppte gelten
oder Kriegsgefangene sind, die vor dem 1.1.1947 entlassen wurden.
Rund 5 % der Anträge wurden bisher aus verschiedenen Gründen (Rücknahme des
Antrages, Tod während des Verfahrens) eingestellt.
Die meisten Anträge kommen mit 33 % aus Sachsen, dagegen nur 17 % aus
Sachsen/Anhalt, 15 % aus Brandenburg, 14 % aus Thüringen, 10 % aus
Mecklenburg/Vorpommern und 5 % aus Berlin (Ost).
Günter Baumann: „Man kann der Behörde eine sehr gute Arbeit bescheinigen, es
wird bürgernah, sensibel und mit großem Zeitdruck die Bearbeitung der Anträge
der hochbetagten Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Zwischenzeitlich werden in
den wenigen Ablehnungsbescheiden Hinweise auf andere finanzielle
Unterstützungen, zum Beispiel der Häftlingshilfestiftung, gegeben.“
im Bundesverwaltungsamt: Günter Baumann, MdB; Maik Reichel, MdB;
Schütz, Vizepräsident des Bundesverwaltungsamtes in Köln