Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 09.11.2007
Günter Baumann (CDU): Symbolische Entschädigung
für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer und Zivildeportierte beschlossen
Der Großen Koalition gelang nun endlich
gesetzlich eine moralische Anerkennung der Kriegsspätheimkehrer und
Zwangsdeportierten zu schaffen. Viele Betroffene aus den neuen Bundesländern
hatten sich mit ihrer berechtigten Forderung wiederholt an die Politik gewandt.
Günter Baumann, MdB, der im Innenausschuss den Gesetzentwurf begründete, erklärt
zur gestrigen Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes und der
damit verbundenen Aufstockung der finanziellen Mittel der Häftlingshilfestiftung
im Deutschen Bundestag:
„Endlich erhalten etwa 12.200 ehemalige deutsche Kriegsgefangene und ca. 3.000
Zivilverschleppte, eine symbolische Anerkennung für ihr Schicksal. Das Gesetz
sorgt mehr als 60 Jahre nach dem Krieg dafür, dass die ostdeutschen
Kriegsheimkehrer und Zivilverschleppten ihren westdeutschen Leidensgefährten
gleichgestellt werden.“
Die Opfergruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder
und Neiße erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung.
Kriegsgefangene die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen wurden erhalten
eine Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von 500
Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949
und 1950) und 1.500 Euro (Entlassungsjahrgänge ab 1951). Die Anträge müssen an
das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in
Kraft.
Des Weitern werden aus Mitteln der Stiftung an ehemalige Kriegsgefangene und
deren hinterbliebenen Ehegatten gewährten Rentenzusatzleistungen
weitergeleistet. Die Anträge auf die Gewährung einer solchen Rente können auch
in Zukunft an das Bundesverwaltungsamt gestellt werden.