Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 22.02.2008
Spätheimkehrer- Anträge können gestellt werden
Der Deutsche Bundestag hat im November
letzten Jahres das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz beschlossen. In
Verbindung mit dieser Gesetzesverabschiedung soll ab dem 1.1.2009 eine einmalige
Entschädigung an ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer gezahlt werden. Seitens des
Bundeshaushaltes war eine frühere Einordnung der finanziellen Mittel zur
Auszahlung an die Berechtigten nicht möglich.
Zahlreiche berechtigte Kritiken der Betroffenen führten entscheidend dazu, dass
ein Vorziehen der Auszahlung auf Mitte dieses Jahres von der Großen Koalition
vorbereitet wird.
MdB Günter Baumann (CDU), Berichterstatter hierfür im Innenausschuss, erklärt:
„Für mich ist ein Vorziehen der Auszahlung aufgrund des hohen Alters der
Betroffenen dringend geboten.“
Formlose Anträge können von den Berechtigten unter der folgenden Adresse
gestellt werden:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Referat III B 4
50728 Köln
Berechtigt sind alle diejenigen, die 1947/48 (Zahlung 500€), 1949/1950 (1000€)
und später (1500€) zurückkehrten.