Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 10.11.2006

 

   

   


Sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete sind für die weitere Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit

Das nach der Wende beschlossene Stasi-Unterlagengesetz ist auf 15 Jahre befristet und wird am 15.12.2006 auslaufen.


Deshalb ist es uns wichtig, dass die notwendigen Änderungen des Stasi-Unterlagengesetzes nun in der letzten Novemberwoche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Jedoch der bisherige Entwurf der Koalition und Bündnis 90/ Die Grünen sieht eine Ablöse der sog. Regelanfrage durch eine 'Verdachtsanfrage' vor. Ferner dürften nur noch Beamte der höheren Ebene sowie Abgeordnete auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden. Wenn der jetzige Entwurf ohne Änderungen umgesetzt wird, kann ehemaligen Stasi-Mitarbeitern nicht mehr ihre Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst im Rechtsverkehr vorgehalten werden. Wer ihre Namen in Presseartikel und wissenschaftlichen Arbeiten dennoch nennt, muss sogar mit straf- und zivilrechtlichen Klagen rechnen.

 

Das findet insbesondere unter den ostdeutschen Abgeordneten keine Mehrheit. Gerade in einer Zeit, in der frühere Stasi-Offiziere ihre Spitzeltätigkeit bagatellisieren, wäre dies ein völlig falsches Signal. Wir wollen erreichen, dass zumindest für die nächsten fünf Jahre an der Regelanfrage festgehalten wird, nach z.B. der alle Mitarbeiter und Bewerber im Öffentlichen Dienst auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit überprüft werden können. Vor allem bei den Opfern der SED-Herrschaft darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Täterschutz wichtiger ist als Opferschutz. Die Regelanfrage ist der Schlüssel zur Beibehaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, weil sie vor allem zu Unrecht Beschuldigte vor Denunziation schützt.