Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 10.11.2006
Sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete sind für die weitere Aufarbeitung der
Stasi-Vergangenheit
Das nach der Wende beschlossene Stasi-Unterlagengesetz ist auf 15 Jahre
befristet und wird am 15.12.2006 auslaufen.
Deshalb ist es uns wichtig, dass die notwendigen Änderungen des
Stasi-Unterlagengesetzes nun in der letzten Novemberwoche im Deutschen Bundestag
verabschiedet werden. Jedoch der bisherige Entwurf der Koalition und
Bündnis 90/ Die Grünen sieht eine Ablöse der sog. Regelanfrage durch eine
'Verdachtsanfrage' vor. Ferner dürften nur noch Beamte der höheren Ebene
sowie Abgeordnete auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden. Wenn der
jetzige Entwurf ohne Änderungen umgesetzt wird, kann ehemaligen
Stasi-Mitarbeitern nicht mehr ihre Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst im
Rechtsverkehr vorgehalten werden. Wer ihre Namen in Presseartikel und
wissenschaftlichen Arbeiten dennoch nennt, muss sogar mit straf- und
zivilrechtlichen Klagen rechnen.
Das findet insbesondere unter den ostdeutschen Abgeordneten keine Mehrheit. Gerade in einer Zeit, in der frühere Stasi-Offiziere ihre Spitzeltätigkeit bagatellisieren, wäre dies ein völlig falsches Signal. Wir wollen erreichen, dass zumindest für die nächsten fünf Jahre an der Regelanfrage festgehalten wird, nach z.B. der alle Mitarbeiter und Bewerber im Öffentlichen Dienst auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit überprüft werden können. Vor allem bei den Opfern der SED-Herrschaft darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Täterschutz wichtiger ist als Opferschutz. Die Regelanfrage ist der Schlüssel zur Beibehaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, weil sie vor allem zu Unrecht Beschuldigte vor Denunziation schützt.