Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 29.03.2017

 

   

   
Massenschreiben initiiert durch die niederländische Versandapotheke Doc Morris



In nur wenigen Tagen hat MdB Günter Baumann über 1000 Zuschriften des gleichen Musterbriefes, vorgefertigt von Doc Morris, in seinem Berliner Büro erhalten. Teilweise anonyme Schreiben und teilweise mit Adressen aus dem Wahlkreis versehen. Doc Morris startete die Aktion teils im Internet und teils über seine Versandadressdatenbank, um die Überlegung vom Bundesministerium für Gesundheit, den Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, zu stoppen.

Zum Hintergrund:
Nach der Arzneimittelpreisverordnung gilt in Deutschland bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein fester Preis. Die Gewährung von Preisnachlässen ist somit grundsätzlich unzulässig.

Diese Regelung galt bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshof im letzten Jahr unabhängig davon, ob das Arzneimittel durch die Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke im In- oder Ausland abgegeben wurde. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass Versandapotheken aus dem europäischen Ausland der Arzneimittelpreisverordnung nicht unterliegen.
Inländische Apotheken vor Ort bzw. deutsche Versandapotheken sind aber weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden, d. h. es gilt ein fester Preis pro verschreibungspflichtigem Medikament und es können keine Rabatte gewährt werden. Versandapotheken aus dem europäischen Ausland haben damit jetzt einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken - Preisnachlässe gewähren können.

Unser Ziel ist es, gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen, so dass auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelberatung und –versorgung vor Ort von akut oder chronisch kranken Patienten sichergestellt ist.

Wir müssen auch die Frage bedenken, wer wird uns versorgen, wenn sie Samstagabend plötzlich 40 Grad Fieber bekommen?

Apotheken, gerade im ländlichen Raum, übernehmen vielschichtige Aufgaben neben der reinen Arzneimittelbereitstellung. Dies betrifft vor allem den Notdienst sowie die pharmazeutische Betreuung. Insbesondere ist davon auszugehen, dass komplexe Beratungen älterer Patientinnen und Patienten mit Polymedikation zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im persönlichen Kontakt und in Kooperation mit dem lokalen heilberuflichen Netzwerk besser und wirkungsvoller erbracht werden können als über Telefon oder Internet. Präsenzapotheken bieten zudem einen niedrigschwelligen Zugang zu benötigten Gesundheitsdienstleistungen einschließlich der Selbstmedikationsberatung, entlasten damit die Ärzte in vielen Fällen und wirken erforderlichenfalls aber auch auf einen Arztbesuch hin. Eine vergleichbare Lotsenfunktion können Versandapotheken nicht wahrnehmen.

Mit einem möglichen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde sich Deutschland außerdem 21 weiteren EU-Mitgliedsstaaten anschließen, die in ihrem nationalen Recht ein derartiges Verbot verankert haben.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Das Koalitionsgespräch am 29. März hat noch keine Entscheidung zu einem geplanten Gesetz des Verbotes des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten getroffen.

Im Rahmen der nach Einigung der Regierungsparteien und Einbringung im Bundeskabinett beginnenden parlamentarischen Beratungen wird hierzu eine öffentliche Anhörung unter Beteiligung von Fachexperten durchgeführt. Die vorgetragenen Positionen und Argumente werden in die anschließende parlamentarische Diskussion einfließen.


 

 


Brief der niederländischen Versandapotheke "DocMorris"



Musterbrief an die Abgeordneten des Bundestages



Hunderte Zuschriften im Berliner Büro  (Foto: Büro Baumann)