Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 29.03.2017
Massenschreiben initiiert durch die niederländische Versandapotheke Doc Morris
In nur wenigen Tagen hat
MdB Günter Baumann über 1000 Zuschriften des gleichen Musterbriefes,
vorgefertigt von Doc Morris, in seinem Berliner Büro erhalten. Teilweise anonyme
Schreiben und teilweise mit Adressen aus dem Wahlkreis versehen. Doc Morris
startete die Aktion teils im Internet und teils über seine
Versandadressdatenbank, um die Überlegung vom Bundesministerium für Gesundheit,
den Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, zu stoppen.
Zum Hintergrund:
Nach der Arzneimittelpreisverordnung gilt in Deutschland bei der Abgabe
verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein fester Preis. Die Gewährung von
Preisnachlässen ist somit grundsätzlich unzulässig.
Diese Regelung galt bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshof im letzten Jahr
unabhängig davon, ob das Arzneimittel durch die Apotheke vor Ort oder eine
Versandapotheke im In- oder Ausland abgegeben wurde. Der EuGH hat nunmehr
entschieden, dass Versandapotheken aus dem europäischen Ausland der
Arzneimittelpreisverordnung nicht unterliegen.
Inländische Apotheken vor Ort bzw. deutsche Versandapotheken sind aber weiterhin
an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden, d. h. es gilt ein fester Preis pro
verschreibungspflichtigem Medikament und es können keine Rabatte gewährt werden.
Versandapotheken aus dem europäischen Ausland haben damit jetzt einen klaren
Wettbewerbsvorteil, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken -
Preisnachlässe gewähren können.
Unser Ziel ist es, gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen, so dass auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelberatung und –versorgung vor Ort von akut oder chronisch kranken Patienten sichergestellt ist.
Wir müssen auch die Frage bedenken, wer wird uns
versorgen, wenn sie Samstagabend plötzlich 40 Grad Fieber bekommen?
Apotheken, gerade im ländlichen Raum, übernehmen vielschichtige Aufgaben neben
der reinen Arzneimittelbereitstellung. Dies betrifft vor allem den Notdienst
sowie die pharmazeutische Betreuung. Insbesondere ist davon auszugehen, dass
komplexe Beratungen älterer Patientinnen und Patienten mit Polymedikation zur
Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im persönlichen Kontakt und in
Kooperation mit dem lokalen heilberuflichen Netzwerk besser und wirkungsvoller
erbracht werden können als über Telefon oder Internet. Präsenzapotheken bieten
zudem einen niedrigschwelligen Zugang zu benötigten Gesundheitsdienstleistungen
einschließlich der Selbstmedikationsberatung, entlasten damit die Ärzte in
vielen Fällen und wirken erforderlichenfalls aber auch auf einen Arztbesuch hin.
Eine vergleichbare Lotsenfunktion können Versandapotheken nicht wahrnehmen.
Mit einem möglichen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln würde sich Deutschland außerdem 21 weiteren EU-Mitgliedsstaaten
anschließen, die in ihrem nationalen Recht ein derartiges Verbot verankert
haben.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit befindet sich derzeit
noch in der regierungsinternen Abstimmung. Das Koalitionsgespräch am 29. März
hat noch keine Entscheidung zu einem geplanten Gesetz des Verbotes des
Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten getroffen.
Im Rahmen der nach Einigung der Regierungsparteien und Einbringung im
Bundeskabinett beginnenden parlamentarischen Beratungen wird hierzu eine
öffentliche Anhörung unter Beteiligung von Fachexperten durchgeführt. Die
vorgetragenen Positionen und Argumente werden in die anschließende
parlamentarische Diskussion einfließen.
Brief der niederländischen Versandapotheke "DocMorris"
Musterbrief an die Abgeordneten des Bundestages
Hunderte Zuschriften im Berliner Büro (Foto: Büro Baumann)