Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 17.01.2008
Das Erzgebirge startet mit dem einwohnerstärksten
Wahlkreis in Sachsen in die nächste Bundestagswahl
Am Mittwoch stimmte der Innenausschuss des
Deutschen Bundestages ohne Gegenstimme dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes
zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zu. Nach zwei Berichten der
Bundeswahlkreiskommission stand fest, dass aufgrund des Einwohnerrückganges
sowohl der Freistaat Sachsen als auch Sachsen-Anhalt jeweils einen
Bundestagswahlkreis abgeben müssen. Diese beiden Wahlkreise werden den beiden
Bundesländern mit den höchsten Einwohnerzuwachsraten, Niedersachsen und
Baden-Württemberg, zugesprochen.
MdB Günter Baumann (CDU) ist Mitglied im Innenausschuss und für die sächsischen
CDU-Abgeordneten Berichterstatter bei diesem Thema. Zunächst hatte er sich
bemüht, den Wegfall eines Wahlkreises für Sachsen auszusetzen. Dies war jedoch
im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und der dadurch gegebenen Möglichkeit die
Bundestagswahl 2009 anzufechten nicht durchführbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Innenministerium eine
Neuaufteilung Sachsens in nunmehr 16 Bundestagswahlkreise unter der Beachtung
der künftigen neuen Kreisstrukturen erarbeitet. Danach umfasst der Wahlkreis Nr.
165 mit Namen Erzgebirgskreis I den Landkreis Annaberg, Aue-Schwarzenberg und
den Mittleren Erzgebirgskreis mit nunmehr 296.331 Einwohnern. Dies entspricht
gegenüber den gesetzlich festgelegten Durchschnittseinwohnerzahlen für einen
Wahlkreis von 252.211 Einwohnern ein Plus von 18%. Wodurch feststeht, dass der
Wahlkreis auch bei drohendem Rückgang der Einwohnerzahlen über mehrere
Wahlperioden erhalten bleiben wird. Der bisherige Landkreis Stollberg, der
künftig Teil des Erzgebirgslandkreises ist, wird einen Bundestagswahlkreis
namens Chemnitzer Umland/ Erzgebirgskreis II mit Bereichen des Chemnitzer Landes
und dem Landkreis Mittweida bilden.
Günter Baumann (CDU): "Es ist vernünftig, dass der künftige größte sächsische
Landkreis auch durch einen Bundestagswahlkreis repräsentiert wird."
Die abschließende Beschlussfassung wird in den nächsten Sitzungswochen des
Deutschen Bundestages erfolgen.