Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Weitere Verbesserung des Ehrgenamtes und Hilfe für Eltern von
„Sternenkindern“
In der Sitzungswoche vom 28.01. - 01.02.13 hat der Deutsche Bundestag über
eine Vielzahl an Gesetzen, Anträgen und Gesetzesentwürfen diskutiert. Über
einige ausgewählte Entscheidungen möchte ich an dieser Stelle berichten.
Mit dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz haben wir eine verbesserte
Förderung des Ehrenamtes beschlossen. Die Übungsleiterpauschale soll um weitere
300 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro
steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstufung sportlicher
Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 Euro auf 45.000
Euro ansteigen. Die damit verbundenen Steuermindereinnahmen für den Gesamtstaat
von 110 Millionen Euro sind, im Vergleich zur damit erreichten Wirkung der
weiteren Förderung des Ehrenamtes, vertretbar.
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir zehn Jahre nach der Einführung der
sogenannten Riester-Rente und sieben Jahre nach der Einführung der Basisrente
ca. 20 Einzelmaßnahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur
Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Vorrangiges
Ziel des Gesetzes ist der Verbraucherschutz. Mehr Transparenz und
Vergleichbarkeit der geförderten Altersprodukte soll den Verbrauchern helfen
sich für die richtige Altersvorsorge zu entscheiden.
Weiterhin gab es eine Einigung über das Krebsfrüherkennungs- und
–registergesetz. Ziel soll der Ausbau der Krebsfrüherkennung und klinischer
Krebsregister sein, womit zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans
umgesetzt werden.
Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege wurde in zweiter und dritter Lesung
beraten. Familien und Gemeinden sollen mit zusätzlichen 580,5 Millionen Euro
unterstützt werden. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren geschaffen werden. Das Gesetz regelt zudem ein Verfahren,
welches die Überwachung der zur Verfügung gestellten Mittel ermöglicht. Zur
besseren Nachverfolgung soll festgestellt werden, wie und ob die Mittel
verwendet werden.
Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde ein Personenstands-Änderungsgesetz
beschlossen, mit dem die Forderung einer Petition umgesetzt wurde. Hierbei ging
es um sogenannte „Sternenkinder“, das heißt totgeborene Kinder unter 500g. Für
diese besteht nunmehr die Möglichkeit eines amtlichen Existenznachweises und
einer Beurkundung. Es besteht jetzt die Möglichkeit, dass die Eltern ihrem Kind
einen Namen geben können. Betroffene Eltern hatten dieses Problem im deutschen
Bundestag persönlich vorgetragen. Die neue Regelung mag zwar den Schmerz nicht
lindern, den der Verlust eines Kindes bedeutet. Aber sie ermöglicht den vielen
betroffenen Eltern wenigstens einen würdigen Abschied vom Kind.
Berlin, am 01.02.2013
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