Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststellungsverfahren wird gefördert
In der Sitzungswoche vom 25.02. - 01.03.13 diskutierte der Deutsche Bundestag
erneut über ca. 100 Gesetze, Anträge und Gesetzesentwürfe. Von den debattieren
Gesetzen möchte ich drei vertiefend vorstellen, welche von allgemeinem Interesse
sind.
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren beschlossen.
Dieses Gesetz verfolgt den Zweck die Öffentlichkeit bei geplanten Großvorhaben
früher zu beteiligen. In der letzten Zeit haben die vielfältigen Diskussionen um
Großprojekte zu erheblichen Verzögerungen und hohen Kosten geführt. Diesem
Umstand möchte die Bundesregierung mit einer früheren Bürgerbeteiligung nun
entgegenwirken. Die Entscheidung, ob davon gebrauch gemacht wird, liegt dabei
beim jeweiligen Vorhabenträger. Noch vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben
soll das geplante Projekt einem möglichst großen Personenkreis offen stehen, um
so eine frühzeitige Einholung der Bürgermeinung ermöglichen. Mit einer früheren
Beteiligung soll erreicht werden, dass Großprojekte zügiger und mit größerer
Akzeptanz in der Bevölkerung umgesetzt werden.
Weiterhin wird die Beantragung von Unterhaltsleistungen vereinfacht und
beschleunigt. Dies hat das Plenum mit dem Gesetz zur Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Der Unterhaltsvorschuss soll Mütter
unterstützen, welche vom Vater keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung
bekommen. Mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes sollen die Rechte der
Mütter gestärkt werden. Eingeführt wird unter anderem die Regelung, dass die
zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Informationen über
den Unterhaltsschuldner zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche weitergeben
muss.
Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
wurde die überarbeitete Ausbildungsordnung für diesen Beruf beschlossen. Diese
grundlegende Reform war nötig, um den zukünftigen Notfallsanitätern mehr
Sicherheit in ihrem Beruf zu geben. Die Ausbildungsdauer wird auf drei Jahre
angehoben und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäters sollen bei der
Abschätzung kritischer Einsatzsituationen verstärkt unterstützt werden. Die
Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird
den Schulen übertragen. Sehr erfreulich ist, aus meiner Sicht, dass die
Auszubildenden erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen.
Berlin, am 01.03.2013