Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststellungsverfahren wird gefördert

In der Sitzungswoche vom 25.02. - 01.03.13 diskutierte der Deutsche Bundestag erneut über ca. 100 Gesetze, Anträge und Gesetzesentwürfe. Von den debattieren Gesetzen möchte ich drei vertiefend vorstellen, welche von allgemeinem Interesse sind.

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren beschlossen. Dieses Gesetz verfolgt den Zweck die Öffentlichkeit bei geplanten Großvorhaben früher zu beteiligen. In der letzten Zeit haben die vielfältigen Diskussionen um Großprojekte zu erheblichen Verzögerungen und hohen Kosten geführt. Diesem Umstand möchte die Bundesregierung mit einer früheren Bürgerbeteiligung nun entgegenwirken. Die Entscheidung, ob davon gebrauch gemacht wird, liegt dabei beim jeweiligen Vorhabenträger. Noch vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben soll das geplante Projekt einem möglichst großen Personenkreis offen stehen, um so eine frühzeitige Einholung der Bürgermeinung ermöglichen. Mit einer früheren Beteiligung soll erreicht werden, dass Großprojekte zügiger und mit größerer Akzeptanz in der Bevölkerung umgesetzt werden.

Weiterhin wird die Beantragung von Unterhaltsleistungen vereinfacht und beschleunigt. Dies hat das Plenum mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Der Unterhaltsvorschuss soll Mütter unterstützen, welche vom Vater keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bekommen. Mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes sollen die Rechte der Mütter gestärkt werden. Eingeführt wird unter anderem die Regelung, dass die zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Informationen über den Unterhaltsschuldner zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche weitergeben muss.

Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters wurde die überarbeitete Ausbildungsordnung für diesen Beruf beschlossen. Diese grundlegende Reform war nötig, um den zukünftigen Notfallsanitätern mehr Sicherheit in ihrem Beruf zu geben. Die Ausbildungsdauer wird auf drei Jahre angehoben und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäters sollen bei der Abschätzung kritischer Einsatzsituationen verstärkt unterstützt werden. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Sehr erfreulich ist, aus meiner Sicht, dass die Auszubildenden erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen.

 

Berlin, am 01.03.2013

 


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