Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Liebe Leserinnen und Leser,
die Sitzungswoche vom 29.01.07 - 02.02.07 stand ganz unter dem Zeichen des Abschlusses der Gesundheitsreform. Das bisherige Gesundheitssystem wird wegen den enorm gestiegenen Kosten in der Leistungserbringung in absehbarer Zeit nicht mehr finanzierbar sein. Deshalb wurde eine Reform dringend notwendig, die sicherstellt, dass die finanziellen Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Die Kompromisslösung der Großen Koalition ist trotz aller Kritik ein Schritt in die richtige Richtung um auch zukünftig ein finanzierbares Gesundheitssystem zu schaffen. Diese positiven Aspekte der Reform haben mich in meiner Entscheidung für die Gesundheitsreform zu stimmen, geleitet:
Das hohe Leistungsniveau für die Patienten wird nicht nur beibehalten sondern wurde im Zuge der Reform erweitert. Gesetzlich Versicherte erhalten nun einen Rechtsanspruch auf vorbeugende Leistungen wie zum einen auf Mutter-Kind-Kuren und zum anderen werden auch geriatrische Rehamaßnahmen sowie medizinische Rehaleistungen von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung umgewandelt. Dies bringt in 1. Linie Vorteile für behinderte und pflegebedürftige Menschen.
Es wird keiner mehr in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz sein! Ehemals privat Versicherte, die sich die Mitgliedschaft in den privaten Kassen nicht mehr leisten konnten, müssen von den Privaten in einem Basistarif wieder aufgenommen werden.
Ferner werden Kinder nun beitragsfrei in den gesetzlichen Krankenkassen mitversichert. Dies wird zunehmend durch Steuermittel finanziert.
In den neuen Bundesländern werden Maßnahmen hinsichtlich des Abbaus der Unterversorgung mit Ärzten eingeführt. Anreize werden geschaffen, damit sich Ärzte in Ostdeutschland niederlassen und darüber hinaus die Sicherheit für bestehende Praxen gestärkt wird. Dazu dient beispielsweise die Aufstockung des Steuerzuschusses für die gesetzlichen Kassen in den neuen Ländern. Weiterführend soll die Vergütung der Ärzte in den neuen Ländern bis zum Jahr 2009 auf Westniveau ansteigen.
Berechtigte Kritikpunkte wurden durch Nachverhandlungen der CDU/CSU ausgeräumt. Die vorgesehene Ausgabenkürzung um 3% bei den Rettungsdiensten wurde ebenso zurückgenommen wie der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser auf 0,5% heruntergesetzt. Auch die Apotheken müssen nicht wie vorgesehen in Höhe von 500 Mio. € für Einsparungen aus Rabattverträgen mit den Krankenkassen haften.
Neben der Gesundheitsreform wurden diese
Woche in 2./3. Lesung unter anderem auch folgende Gesetze beschlossen. Das
"Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens" wurde notwendig um den
praktisch gewonnenen Erfahrungswerten im Verbraucherinsolvenzverfahren Rechnung
zu tragen. Beispielsweise wird dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit gegeben,
einzelne Gegenstände aus der Masse freizugeben. Des Weiteren wurde das "Gesetz
zur Reform des Versicherungsvertragsrechtes" angenommen, wobei die Stellung des
Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer deutlich gestärkt und die
Transparenz verbessert werden soll. Geregelt werden insbesondere Beratungs-,
Aufklärungs- und Informationspflichten des Versicherers.
Am Rande des Plenums traf ich mich zu einem Gespräch mit einem Staatssekretär
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um weitere Schritte zur
Aufarbeitung der Problematik der Rentenansprüche hinsichtlich der technischen
Intelligenz in den neuen Bundesländern zu besprechen.
Der nächste Bürgerspechttag in meinem Annaberger Büro findet am 15.02.2007 in
der Zeit zwischen 11.00 und 17.00 Uhr statt. Anmeldungen werden gern unter der
Nummer 03733/ 28 85 72 entgegen genommen.
Berlin, am 02.02.2007