Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Bekämpfung des Rechtsterrorismus verstärken
In dieser Sitzungswoche vom 27. Februar bis 2. März 2012 wurde das Gesetz zur
Errichtung einer Rechtsextremismus-Datei in den Deutschen Bundestag als eine
weitere von zahlreichen Maßnahmen, wie den Untersuchungsausschüssen auf Bund–
und Länderebenen, zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eingebracht. Als
Konsequenz aus der schrecklichen rechtsterroristischen Mordserie soll der
Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern
verbessert werden. Dies soll mit Hilfe einer gemeinsamen und zentralen Datei von
Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
beim Bundeskriminalamt und der Verbunddatei „Gemeinsames Terrorabwehrzentrum
Rechts“ geschehen. Zu dieser Thematik beriet sich auch der Innenausschuss mit
dem Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke. Er unterstrich die
Bedeutsamkeit der Verbunddatei im Kampf gegen Rechts. Als Vorbild dieser Datei
diente die Anti-Terror-Datei, die der Deutsche Bundestag 2006 beschloss und mit
der man gute Erfahrungen gemacht hat.
verbesserter Schutz für Verbraucher im Internet
Ziel der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein besserer Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. Viele
Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und
unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten. Häufig wurden hierbei die Nutzer
Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abofallen. Diese haben sich trotz
umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für
den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern
durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst,
dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung
über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen
und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht
selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden
Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Der Unternehmer wird nun
verpflichtet, den Verbraucher vor dessen Bestellung über den Gesamtpreis und
etwaige Lieferkosten zu informieren.
Meine nächsten Bürgersprechstunden finden am 13. März von 9.00 bis 12.00 Uhr in
Marienberg und von 13.00 bis 17.00 Uhr in Annaberg-Buchholz sowie am 14. März
von 12.00 bis 14.00 Uhr in Aue statt. Anmeldungen nehmen die Büros unter
folgenden Nummern entgegen: Marienberg 03735/769070; Annaberg-Buchholz
03733/288572; Aue 03771/259354.
Berlin, am 02.03.2012