Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Bekämpfung des Rechtsterrorismus verstärken

In dieser Sitzungswoche vom 27. Februar bis 2. März 2012 wurde das Gesetz zur Errichtung einer Rechtsextremismus-Datei in den Deutschen Bundestag als eine weitere von zahlreichen Maßnahmen, wie den Untersuchungsausschüssen auf Bund– und Länderebenen, zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eingebracht. Als Konsequenz aus der schrecklichen rechtsterroristischen Mordserie soll der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessert werden. Dies soll mit Hilfe einer gemeinsamen und zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beim Bundeskriminalamt und der Verbunddatei „Gemeinsames Terrorabwehrzentrum Rechts“ geschehen. Zu dieser Thematik beriet sich auch der Innenausschuss mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke. Er unterstrich die Bedeutsamkeit der Verbunddatei im Kampf gegen Rechts. Als Vorbild dieser Datei diente die Anti-Terror-Datei, die der Deutsche Bundestag 2006 beschloss und mit der man gute Erfahrungen gemacht hat.


verbesserter Schutz für Verbraucher im Internet

Ziel der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten. Häufig wurden hierbei die Nutzer Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abofallen. Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Der Unternehmer wird nun verpflichtet, den Verbraucher vor dessen Bestellung über den Gesamtpreis und etwaige Lieferkosten zu informieren.

Meine nächsten Bürgersprechstunden finden am 13. März von 9.00 bis 12.00 Uhr in Marienberg und von 13.00 bis 17.00 Uhr in Annaberg-Buchholz sowie am 14. März von 12.00 bis 14.00 Uhr in Aue statt. Anmeldungen nehmen die Büros unter folgenden Nummern entgegen: Marienberg 03735/769070; Annaberg-Buchholz 03733/288572; Aue 03771/259354.

 

Berlin, am 02.03.2012

 


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