Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 28.11. - 02.12.2016
Einigung beim Bundesteilhabegesetz zur Stärkung der Teilhabe und
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)
kommt.
Ein wichtiges sozialpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode betrifft die
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Wir reformieren das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen. Wir schaffen
mit dem neuen Bundesteilhabegesetz eine gute neue Grundlage für die Schwächsten
in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer
Gesellschaft. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass
viele Sorgen der Betroffenen ausgeräumt werden: Wir erhöhen den
Vermögensschonbetrag (Ansparmöglichkeit) von 2.600 auf rund 5.000 Euro und zudem
wird das Arbeitsförderungsgeld von bisher 26 Euro auf künftig 52 Euro
verdoppelt. Hierfür werden die Regelungen zur Eingliederungshilfe komplett neu
gefasst und somit das SGB IX zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden damit künftig klar von Leistungen
zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.
Drittes Pflegestärkungsgesetz stärkt Pflegeberatung in den Kommunen.
Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung
und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG
III).
Nachdem wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff
und ein neues Begutachtungs-verfahren für den 1. Januar 2017 beschlossen haben,
bringen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III weitere Verbesserungen im immer
wichtiger werdenden Bereich der Pflege auf den Weg. Damit die Hilfe bei den
Pflegebedürftigen und ihren Familien zügig ankommt, stärkt das Gesetz die
Pflegeberatung in den Kommunen. Zudem sollen die Kontrollen verschärft werden,
um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor
betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Schließlich schaffen wir für Kommunen
die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur
Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln
einzubringen. Damit stellen wir sicher, dass Beratung und Versorgung insgesamt
bei den Betroffenen und ihren Familien besser ankommen. Ziel ist durch mehr
Koordination, Kooperation und Steuerung vor Ort das Pflegepotenzial zu
verbessern und eine bessere örtliche Versorgung zu schaffen und so die Situation
der Patienten zu verbessern.
Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet.
Mit rund 1.350 einzelnen Straßenvorhaben und einem noch einmal auf rund 270
Milliarden Euro erhöhtem Gesamtvolumen bis 2030 beschließen wir einen
Bundesverkehrswegeplan, der sich sehen lassen kann. Er berücksichtigt Straße
(rund 49 Prozent der Mittel), Schiene (rund 41 Prozent) und Wasserstraßen (etwa
10 Prozent) und legt einen Schwerpunkt auf die Modernisierung und den Erhalt der
bestehenden Verkehrsinfrastruktur. Mit der Rekordsumme für die Infrastruktur
unterstreichen wir unser klares Bekenntnis zur Stärkung des Standortes
Deutschland und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche
Wirtschaft. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten uns nun verstärkt darum
kümmern, die Weichen für eine schnellere Realisierung der beschlossenen und
finanzierten Projekte zu stellen. Das Geld muss auf die Straße, in die Schiene
und in die Wasserwege – es darf nicht in der Verwaltung oder aufwendigen
Gerichtsverfahren hängenbleiben.
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen weiter zu verbessern und eine moderne,
sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu
gewährleisten, beschließen wir mit diesem Gesetz in zweiter und dritter Lesung
eine Ausweitung der Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen in
Deutschland. Die Anpassung ist notwendig, da der Bund die Lkw-Maut aktuell zwar
auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 km autobahnähnlichen
Bundesstraßen erhebt, der Großteil der ca. 40.000 km Bundesstraßen jedoch nicht
mautpflichtig ist, obwohl er ebenso von starker Nutzung durch Lkw-Verkehr
belastet ist. Durch eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung kann auch dort der
hohe Standard der deutschen Verkehrsinfrastruktur gesichert werden.
Petitionskongress „E-Partizipation: Demokratiegestaltung oder
Klick-Tribunal?“
Nach Impulsen durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Norbert Lammert
und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder kamen
die Podiumsgäste zu dem Ergebnis: Der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages nimmt sich der Sorgen und Nöte von Menschen an und versucht direkte
Hilfe zu leisten. Private Petitionsplattformen können keine direkte Hilfe
leisten, sie organisieren bestenfalls Empörung. Wer um Hilfe beim Umgang mit
Behörden bittet, Gesetzeslücken identifiziert oder Ideen für die Gestaltung
unserer Gesellschaft hat, sollte sich daher an den Petitionsausschuss wenden.
Nahezu wöchentlich erhalte ich Anfragen aus dem Erzgebirge zu Sachständen
einzelner Petitionsverfahren. Bei näherer Betrachtung stellt sich häufig heraus,
dass die Eingabe auf einer privaten Plattform verzeichnet ist, nicht aber beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die inflationäre Verwendung des
Begriffes Petition durch Onlineportale irritiert viele Menschen. Die Aufrufe auf
Onlineportalen führen nicht zu einer Befassung durch den Deutschen Bundestag und
das werden sie auch in Zukunft nicht tun. Im Übrigen ist auf die Tatsache
hinzuweisen, dass private Plattformen Empörung ausschließlich dann erzeugen,
wenn tausende von Unterstützern gewonnen werden. Der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages ermöglicht Hilfe und Veränderung im Alleingang, sprich
ohne weitere Unterstützer. Wer sich an private Petitionsplattformen wendet hat
diese Rechte nicht. Der Petitionsausschuss ist das Original – andere Anbieter
sind einfache Kopien ohne Befugnisse.
Berlin, am 02.12.2016
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