Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 30.05. - 03.06.2016

 

"Fördern und Fordern".
Das Integrationsgesetz wurde in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die deutsche Sprache lernen, unsere Werte anerkennen und für seinen Lebensunterhalt sorgen. Rechte und Pflichten werden klar definiert. Wer seiner Integrationspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. Aufenthaltsstatus und Geldleistungen werden an die Integrationsfortschritte gekoppelt. Die Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne triftigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wird nur noch dann erteilt, wenn anerkannte Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern können. Damit Ballungsräume durch den Zuzug von Flüchtlingen nicht überfordert werden, können die Länder anerkannte Flüchtlinge auf bestimmte Wohnorte verteilen. Bleiben Flüchtlinge nicht an diesem zugewiesenen Ort, hat auch dies Konsequenzen.

Bundestag wertet Verbrechen an Armeniern als Völkermord.
Die systematischen Verbrechen an Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 wurden mit einer Resolution fraktionsübergreifend als Völkermord bewertet. Der Antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Darin bedauert der Bundestag auch die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des osmanischen Reiches eine Mitverantwortung an der organisierten Vertreibung und Vernichtung der Armenier trug. Es geht nicht darum die heutige Türkei auf die Anklagebank zu setzen, sondern vielmehr darum Aufarbeitung anzustoßen. Gerade die eigene historische Erfahrung Deutschlands zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten.

Offene WLAN-Netze.
WLAN in Hotels und Cafés war in Deutschland bis dato meist verschlüsselt. Schuld daran war die sogenannte WLAN-Störerhaftung, d.h. wer sein WLAN für andere Nutzer öffnete, musste pauschal für deren Surfverhalten im Internet haften. Mit der Neuregelung des Telemediengesetzes sichert der Gesetzgeber nun gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots ab. Wer sein drahtloses lokales Netzwerk für andere Personen öffnet, soll künftig nicht mehr für deren Nutzungsverhalten haftbar gemacht werden können. Dies wird dazu führen, dass mehr offen WLAN-Netze angeboten werden. Auch für die Tourismusbranche ist dies ein Gewinn. Konnten wir uns in vielen Ländern der Welt bereits problemlos einloggen, werden nun auch die Besucher Deutschlands in den Genuss des kostenlosen Netzzugangs kommen.

Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz.
Im Haushalt haben wir 10,5 Millionen Euro für die Neuauflage eines staatlichen Doping-Opfer-Hilfe-Fonds vorgesehen. Dieser soll Menschen entschädigen, denen insbesondere als Nachwuchsleistungssportler in der DDR aufgrund staatlicher Veranlassung unwissentlich Präparate zur Leistungssteigerung verabreicht wurden, die zu massiven gesundheitlichen Schädigungen geführt haben. Bereits von 2002 bis 2007 erhielten 194 anerkannte DDR-Dopingopfer eine Einmalzahlung. Viele Spätfolgen zeigen sich jedoch erst zeitversetzt. Aus diesem Grund sollen entsprechende Personen entschädigt werden.

Besuch des GTAZ.
Am Dienstag der Sitzungswoche besuchte ich mit weiteren Kollegen der Arbeitsgruppe Innen das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. Seit etwas mehr als 11 Jahren arbeiten hier Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesinnenministerium, Bundespolizei, Zoll, Generalbundesanwalt, Militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den entsprechenden Vertretungen der Länder zusammen, um tägliche Lageberichte zur Sicherheit in Deutschland herzustellen und Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine gemeinsame Kooperations- und Kommunikationsplattform von 40 nationalen Behörden aus dem Bereich der Inneren Sicherheit. Die Einrichtung erfolgte vor dem Hintergrund einer verstärkten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 durch "al Qaida" stellten eine Zäsur dar, die sich erheblich auf die Sicherheitsstruktur in Deutschland und der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt auswirkte.

 

Berlin, am 03.06.2016