Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 30.05. - 03.06.2016
"Fördern und Fordern".
Das Integrationsgesetz wurde in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Wer
dauerhaft in Deutschland leben will, muss die deutsche Sprache lernen, unsere
Werte anerkennen und für seinen Lebensunterhalt sorgen. Rechte und Pflichten
werden klar definiert. Wer seiner Integrationspflicht nicht nachkommt, muss mit
Sanktionen rechnen. Aufenthaltsstatus und Geldleistungen werden an die
Integrationsfortschritte gekoppelt. Die Ablehnung oder der Abbruch von
Integrationsmaßnahmen ohne triftigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen.
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wird nur noch dann erteilt, wenn anerkannte
Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse
unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und ihren Lebensunterhalt
überwiegend sichern können. Damit Ballungsräume durch den Zuzug von Flüchtlingen
nicht überfordert werden, können die Länder anerkannte Flüchtlinge auf bestimmte
Wohnorte verteilen. Bleiben Flüchtlinge nicht an diesem zugewiesenen Ort, hat
auch dies Konsequenzen.
Bundestag wertet Verbrechen an Armeniern als Völkermord.
Die systematischen Verbrechen an Armeniern und anderen christlichen
Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 wurden mit einer Resolution
fraktionsübergreifend als Völkermord bewertet. Der Antrag von CDU/CSU, SPD und
Grünen wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Darin bedauert der
Bundestag auch die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als
militärischer Hauptverbündeter des osmanischen Reiches eine Mitverantwortung an
der organisierten Vertreibung und Vernichtung der Armenier trug. Es geht nicht
darum die heutige Türkei auf die Anklagebank zu setzen, sondern vielmehr darum
Aufarbeitung anzustoßen. Gerade die eigene historische Erfahrung Deutschlands
zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der
eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten.
Offene WLAN-Netze.
WLAN in Hotels und Cafés war in Deutschland bis dato meist verschlüsselt.
Schuld daran war die sogenannte WLAN-Störerhaftung, d.h. wer sein WLAN für
andere Nutzer öffnete, musste pauschal für deren Surfverhalten im Internet
haften. Mit der Neuregelung des Telemediengesetzes sichert der Gesetzgeber nun
gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots ab. Wer sein
drahtloses lokales Netzwerk für andere Personen öffnet, soll künftig nicht mehr
für deren Nutzungsverhalten haftbar gemacht werden können. Dies wird dazu
führen, dass mehr offen WLAN-Netze angeboten werden. Auch für die
Tourismusbranche ist dies ein Gewinn. Konnten wir uns in vielen Ländern der Welt
bereits problemlos einloggen, werden nun auch die Besucher Deutschlands in den
Genuss des kostenlosen Netzzugangs kommen.
Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz.
Im Haushalt haben wir 10,5 Millionen Euro für die Neuauflage eines
staatlichen Doping-Opfer-Hilfe-Fonds vorgesehen. Dieser soll Menschen
entschädigen, denen insbesondere als Nachwuchsleistungssportler in der DDR
aufgrund staatlicher Veranlassung unwissentlich Präparate zur
Leistungssteigerung verabreicht wurden, die zu massiven gesundheitlichen
Schädigungen geführt haben. Bereits von 2002 bis 2007 erhielten 194 anerkannte
DDR-Dopingopfer eine Einmalzahlung. Viele Spätfolgen zeigen sich jedoch erst
zeitversetzt. Aus diesem Grund sollen entsprechende Personen entschädigt werden.
Besuch des GTAZ.
Am Dienstag der Sitzungswoche besuchte ich mit weiteren Kollegen der
Arbeitsgruppe Innen das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. Seit
etwas mehr als 11 Jahren arbeiten hier Bundeskriminalamt,
Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesinnenministerium, Bundespolizei, Zoll, Generalbundesanwalt, Militärischer
Abschirmdienst und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den
entsprechenden Vertretungen der Länder zusammen, um tägliche Lageberichte zur
Sicherheit in Deutschland herzustellen und Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine gemeinsame Kooperations-
und Kommunikationsplattform von 40 nationalen Behörden aus dem Bereich der
Inneren Sicherheit. Die Einrichtung erfolgte vor dem Hintergrund einer
verstärkten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Die Terroranschläge
in den USA am 11. September 2001 durch "al Qaida" stellten eine Zäsur dar, die
sich erheblich auf die Sicherheitsstruktur in Deutschland und der
internationalen Staatengemeinschaft insgesamt auswirkte.
Berlin, am 03.06.2016