Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 29.06. - 03.07.2015
Sterbebegleitung statt Lebensbeendigung.
Die Frage, wie wir als Gesetzgeber rechtlich mit Beihilfe zur Selbsttötung
umgehen, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit einiger Zeit. In dieser
Wahlperiode haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, diese Frage zur
Entscheidung zu bringen. Die entsprechenden Gruppenanträge dazu liegen vor und
wurden in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Abgeordneten der
CDU/CSU-Fraktion hatten die wesentlichen Argumente bereits auch im Rahmen einer
fraktionsoffenen Sitzung im September 2014 intensiv diskutiert. Wir werden diese
wichtige ethische Frage mit dem angemessenen Ernst und vor allem in Bewusstsein
der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land in Ruhe und mit Würde führen.
Nach dieser Debatte wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung in die Ausschüsse
überwiesen. Die zweite und dritte Lesung der Gruppenanträge wird dann im Herbst
stattfinden.
Ich habe die zu beratenden Gesetzesentwürfe auf meiner Homepage
www.guenter-baumann.de kurz zusammengefasst eingestellt. Gern nehme ich Ihre
Meinungen auf, um diese bei meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Kontakt können Sie gern mit mir über E-Mail (guenter.baumann@bundestag.de) oder
telefonisch (03733/288572) aufnehmen.
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und Änderung des Wohnraumfördergesetzes
(WoGRefG).
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Anhebung des
Leistungsniveaus des Wohngeldes debattiert und beschlossen. Einkommensschwache
Haushalte werden damit angesichts der zunehmenden regionalen Engpässe auf dem
Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten schnell, wirkungsvoll
und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie
kurzfristig Arbeitslose profitieren von der Reform.
Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
umgesetzt. Künftig sollen deutlich mehr dieser Altgeräte einer ordnungsgemäßen
und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Dazu beschließen wir
Rücknahmepflichten des Handels: Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² müssen künftig Elektro- und
Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurücknehmen,
kleine Geräte müssen sogar ohne Neukauf zurückgenommen werden. Das Sammelnetz
wird verdichtet und damit die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
für die Verbraucher vereinfacht. Die illegale Verbringung von Altgeräten ins
Ausland wird durch neue Mindestanforderungen und das Einführen einer
Beweislastumkehr eingedämmt.
Entlastung von Kommunen durch den Bund.
Der Bund hat die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung
übernommen. Allein im Jahr 2014 hat diese 100-prozentige Erstattung eine
Entlastung der Kommunen von 1,6 Milliarden Euro gebracht. Somit stehen den
Kommunen im Jahr 2015 gut 6 Milliarden Euro mehr zur Verfügung- mit jährlich
steigender Tendenz. Massiv fördert der Bund den Ausbau der Kleinkindbetreuung,
obgleich dies die originäre Aufgabe der Länder ist, seit 2008 mit über 5,4
Milliarden Euro. Zwischen 2016 und 2018 werden weitere 100 Millionen Euro
bereitgestellt. Daneben wird sich der Bund auch zukünftig an den Betriebskosten
der Kindertagesstätten beteiligen. 2015 mit 845 Millionen Euro, 2017 und 2018
mit 945 Millionen Euro. Darüber hinaus plant der Bund Kommunen ab dem Jahr 2018
mit 5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Entlastungen um jährlich 1
Milliarde Euro finden bereits 2015 und 2016 statt, 2017 sogar um 2,5 Milliarden.
Dies geschieht durch eine höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der
Umsatzsteuer sowie über zusätzliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Unterkunft für Empfänger von ALG II.
Kriminalprävention durch Einbruchsicherung.
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat im Nachtragshaushalt ein
neues Programm zur "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" mit einem
Volumen von 30 Millionen Euro beschlossen (jeweils 10 Mio. Euro für die Jahre
2015-2017). Ziel ist die Förderung von Maßnahmen zum Zweck der
kriminalpräventionsgerechten Anpassung von Wohnungsgebäuden. Einmalig
antragsberechtigt sind Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümer.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten. Die
Gesamtinvestitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen. Die Förderung beträgt
20 % der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antrag. Ein
zügiger Programmstart wird angestrebt. Zu der konkreten Ausgestaltung laufen
noch Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit.
Berlin, am 03.07.2015