Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Schutz der Bevölkerung vor Gewaltverbrechern wieder gewährleistet
Die Sitzungswoche vom 29.11.-3.12. begann mit einem Festakt zum 20-jährigen
Bestehen der sächsischen CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, zu dem der
sächsische Ministerpräsident, Stanislaw Tillich, und der Bundestagspräsident,
Prof. Dr. Norbert Lammert, ein Grußwort hielten.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mussten
bereits mehrere als gefährlich eingestufte Täter, die eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung erhalten hatten, in Freiheit entlassen werden. Um die
Bevölkerung wieder vor schweren Gewaltverbrechern schützen zu können, hat der
Deutsche Bundestag das Gesetz zur Sicherungsverwahrung grundlegend
überarbeitet und am Donnerstag mit großer Mehrheit von CDU/CSU, FDP und SPD
verabschiedet.
Nunmehr kann eine Sicherungsverwahrung, häufiger als nach der alten Rechtslage,
bereits mit der Verurteilung ausgesprochen werden. Die Sicherungsverwahrung kann
aber auch, ebenfalls häufiger als bislang, im Strafurteil vorbehalten werden,
sollte sich tatsächlich in der Haft erweisen, dass der Täter weiter gefährlich
ist. Vor allem kann die Sicherungsverwahrung auch bei Ersttätern ausgesprochen
werden.
Außerdem wird mit der Gesetzesänderung die elektronische Aufenthaltsüberwachung
mit einer sogenannten elektronischen Fußfessel der betreffenden Personen
ermöglicht. Darüber hinaus wird aber auch auf die „Altfälle“, also auf die
Straftäter, die zum Zeitpunkt des Urteils des Europäischen Gerichtshof in
Sicherungsverwahrung waren, reagiert. Mit dem Therapie- und
Unterbringungsgesetz, das ebenfalls Teil des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung
ist, wird dafür gesorgt, dass diejenigen Täter, die psychisch gestört sind,
weiterhin oder wieder in staatlicher Obhut genommen werden können, um die
Bürgerinnen und Bürger vor ihnen zu schützen.
Auch in vielen Gesprächen, die ich mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserer
Erzgebirgsregion geführt habe, wurde immer wieder diese Sicherheitslücke
thematisiert und eine rasche Regelung gefordert. Mit seiner Entscheidung hat der
Deutsche Bundestag schnell auf die entstandene Gesetzeslücke reagiert.
Am Donnerstagabend waren Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 aus
Marienberg zu einer politischen Bildungsfahrt in Berlin. Wir führten ein
Gespräch zur allgemeinen politischen Lage. Im Anschluss erfolgte ein Besuch der
Plenardebatte, die zu diesem Zeitpunkt verteidigungspolitische Themen, wie die
weitere Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Mission im Kampf
gegen Piraterie vor Somalia und der EU-geführten Mission in Bosnien und
Herzegowina zur Stabilisierung des Friedensprozesses, zum Inhalt hatte.
Berlin, am 03.12.2010
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