Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 01.12. - 05.12.2014

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – Mehr Teilhabe eröffnet neue Perspektiven.
In dieser Sitzungswoche begannen die Plenarberatungen am Mittwoch mit einer vereinbarten Debatte aller Fraktionen anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderungen. Damit unterstreichen wir die Bedeutung des Themas und unseren Einsatz für Menschen mit Behinderungen. So haben wir uns für die laufende Wahlperiode eine Reform der Eingliederungshilfe und die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes vorgenommen.

Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland.
Mit der neuen Hightech-Strategie macht die Bundesregierung deutlich, wie wichtig Innovation und Spitzenforschung für den Wettbewerbsstandort Deutschland sind. In der Kernzeitdebatte am Donnerstag wurde überdies über den Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2014 beraten. Die Erfolge haben unbestreitbar damit zu tun, dass die Ausgaben für Bildung und Forschung im Bundeshaushalt seit Amtsantritt der CDU/CSU-geführten Bundesregierung im Jahr 2005 verdoppelt wurden.
Deutschland ist als Standort für Spitzentechnologie weltweit stets in der Spitzengruppe. Mit einem Zuwachs von allein 114.000 neuen Arbeitsplätzen zwischen 2005 und 2012 gibt es nun 600.000 Arbeitsplätze im Sektor Forschung und Entwicklung (FuE). Mehr als 79 Milliarden Euro wurden 2012 durch Staat, Wirtschaft und Wissenschaft für FuE aufgewandt. Mit eindrucksvollen Ergebnissen: Deutschland steht bei den Patentanmeldungen in Europa an der ersten und weltweit an der dritten Stelle. Auch andere internationale Vergleiche sehen unser Land vielfach in Spitzenpositionen. Dennoch stellt das diesjährige Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands fest, dass noch immer zu viele Spitzenforscher in das Ausland abwandern. Gleichzeitig belegen die Kennzahlen dennoch, dass Deutschland als attraktiver Wissenschaftsstandort vielen Wissenschaftlern eine gute Perspektive bietet.


Große Koalition bekennt sich zum Meisterbrief.
Mit dem Antrag „Der deutsche Meisterbrief – Erfolgreiche Unternehmerqualifizierung, Basis für handwerkliche Qualität und besondere Bedeutung für die duale Ausbildung“ bekennt sich die Koalition zu dem System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe, deren Betriebe von Meistern geführt werden. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zur präventiven Gefahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, zur Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des System der dualen Ausbildung und zur Integration auch bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt. Grund für den Antrag ist die von der EU-Kommission derzeit durchgeführte Evaluierung der nationalen Berufsreglementierungen.

Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen
und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Mit der zweiten und dritten Lesung wurde die im Koalitionsvertrag festgelegte Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro umgesetzt. Hierfür wird zum einen der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG II um 500 Millionen Euro erhöht. Zum anderen wird der Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung um ebenfalls 500 Millionen Euro ergänzt. Darüber hinaus wurde mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen beschlossen. Hinzu kommt zugunsten der Länder eine weitere Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
In zweiter und dritter Lesung wurden Verbesserungen für die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf beschlossen. Analog zum Kinderkrankengeld führen wir einen Rechtsanspruch auf eine Lohnersatzleistung bei zehntägiger Pflegeauszeit in akuten Pflegesituationen ein. Daneben wird es für Arbeitnehmer in Betrieben ab einer Größe von 25 Mitarbeitern in Zukunft einen Anspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit geben. Zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts können die Beschäftigten ein zinsloses Darlehen bekommen. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um jeweils ein Zwölftel zu kürzen.

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern.
In zweiter und dritter Lesung wird eine Übereinkunft mit dem Bundesrat umgesetzt. Künftig entfällt nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet die Residenzpflicht, d.h. die Verpflichtung des Asylsuchenden sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten. Zur gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern wird dafür eine Wohnsitzauflage für solche Asylbewerber und Geduldete eingeführt, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Außerdem soll das Sachleistungsprinzip in seiner bisherigen Form nur noch für die Zeit eines Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung gelten. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten. Es bleibt allerdings grundsätzlich weiter möglich, Unterkunft, Heizung oder Hausrat als Sachleistung zu gewähren. Schließlich soll für drei Jahre befristet die Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete entfallen, wenn sie sich mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Wir verbessern die Leistungen für Menschen, die Opfer der SED-Herrschaft wurden. Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird die monatliche Zuwendung für ehemalige Haftopfer der DDR von maximal 250 Euro auf maximal 300 Euro angehoben. Im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wird die monatliche Zuwendung für Verfolgte, die in der DDR berufliche Nachteile erlitten haben, von 184 Euro auf 214 Euro erhöht, sofern diese Personen in ihrer wirtschaftlichen Lage heute besonders beeinträchtigt sind. Für Verfolgte, die bereits eine Altersrente beziehen, erhöht sich die monatliche Zuwendung von 123 Euro auf 153 Euro.

 

Berlin, am 05.12.2014