Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 01.12. - 05.12.2014
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – Mehr Teilhabe eröffnet
neue Perspektiven.
In dieser Sitzungswoche begannen die Plenarberatungen am Mittwoch mit einer
vereinbarten Debatte aller Fraktionen anlässlich des Tags der Menschen mit
Behinderungen. Damit unterstreichen wir die Bedeutung des Themas und unseren
Einsatz für Menschen mit Behinderungen. So haben wir uns für die laufende
Wahlperiode eine Reform der Eingliederungshilfe und die Einführung eines
Bundesteilhabegesetzes vorgenommen.
Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland.
Mit der neuen Hightech-Strategie macht die Bundesregierung deutlich, wie
wichtig Innovation und Spitzenforschung für den Wettbewerbsstandort Deutschland
sind. In der Kernzeitdebatte am Donnerstag wurde überdies über den
Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie das Gutachten zu
Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2014
beraten. Die Erfolge haben unbestreitbar damit zu tun, dass die Ausgaben für
Bildung und Forschung im Bundeshaushalt seit Amtsantritt der CDU/CSU-geführten
Bundesregierung im Jahr 2005 verdoppelt wurden.
Deutschland ist als Standort für Spitzentechnologie weltweit stets in der
Spitzengruppe. Mit einem Zuwachs von allein 114.000 neuen Arbeitsplätzen
zwischen 2005 und 2012 gibt es nun 600.000 Arbeitsplätze im Sektor Forschung und
Entwicklung (FuE). Mehr als 79 Milliarden Euro wurden 2012 durch Staat,
Wirtschaft und Wissenschaft für FuE aufgewandt. Mit eindrucksvollen Ergebnissen:
Deutschland steht bei den Patentanmeldungen in Europa an der ersten und weltweit
an der dritten Stelle. Auch andere internationale Vergleiche sehen unser Land
vielfach in Spitzenpositionen. Dennoch stellt das diesjährige Gutachten zu
Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands fest,
dass noch immer zu viele Spitzenforscher in das Ausland abwandern. Gleichzeitig
belegen die Kennzahlen dennoch, dass Deutschland als attraktiver
Wissenschaftsstandort vielen Wissenschaftlern eine gute Perspektive bietet.
Große Koalition bekennt sich zum Meisterbrief.
Mit dem Antrag „Der deutsche Meisterbrief – Erfolgreiche
Unternehmerqualifizierung, Basis für handwerkliche Qualität und besondere
Bedeutung für die duale Ausbildung“ bekennt sich die Koalition zu dem System der
zulassungspflichtigen Handwerksberufe, deren Betriebe von Meistern geführt
werden. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zur präventiven
Gefahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, zur
Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des System der dualen Ausbildung und
zur Integration auch bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt. Grund für den
Antrag ist die von der EU-Kommission derzeit durchgeführte Evaluierung der
nationalen Berufsreglementierungen.
Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen
und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Mit der zweiten und dritten Lesung wurde die im Koalitionsvertrag
festgelegte Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro umgesetzt. Hierfür
wird zum einen der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG
II um 500 Millionen Euro erhöht. Zum anderen wird der Kommunalanteil an der
Umsatzsteuerverteilung um ebenfalls 500 Millionen Euro ergänzt. Darüber hinaus
wurde mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550
Millionen Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen
beschlossen. Hinzu kommt zugunsten der Länder eine weitere Erhöhung des
Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Mio. Euro in
den Jahren 2017 und 2018.
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
In zweiter und dritter Lesung wurden Verbesserungen für die Vereinbarkeit von
familiärer Pflege und Beruf beschlossen. Analog zum Kinderkrankengeld führen wir
einen Rechtsanspruch auf eine Lohnersatzleistung bei zehntägiger Pflegeauszeit
in akuten Pflegesituationen ein. Daneben wird es für Arbeitnehmer in Betrieben
ab einer Größe von 25 Mitarbeitern in Zukunft einen Anspruch auf eine bis zu 24
Monate dauernde Familienpflegezeit geben. Zur Finanzierung ihres
Lebensunterhalts können die Beschäftigten ein zinsloses Darlehen bekommen. Der
Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für
jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um jeweils ein
Zwölftel zu kürzen.
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten
Ausländern.
In zweiter und dritter Lesung wird eine Übereinkunft mit dem Bundesrat
umgesetzt. Künftig entfällt nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet die
Residenzpflicht, d.h. die Verpflichtung des Asylsuchenden sich nur in dem von
der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten. Zur gerechten
Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern wird dafür eine Wohnsitzauflage
für solche Asylbewerber und Geduldete eingeführt, deren Lebensunterhalt nicht
gesichert ist. Außerdem soll das Sachleistungsprinzip in seiner bisherigen Form
nur noch für die Zeit eines Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung gelten.
Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten. Es
bleibt allerdings grundsätzlich weiter möglich, Unterkunft, Heizung oder Hausrat
als Sachleistung zu gewähren. Schließlich soll für drei Jahre befristet die
Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete
entfallen, wenn sie sich mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland
aufhalten.
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für
Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Wir verbessern die Leistungen für Menschen, die Opfer der SED-Herrschaft
wurden. Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird die monatliche Zuwendung
für ehemalige Haftopfer der DDR von maximal 250 Euro auf maximal 300 Euro
angehoben. Im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wird die monatliche Zuwendung
für Verfolgte, die in der DDR berufliche Nachteile erlitten haben, von 184 Euro
auf 214 Euro erhöht, sofern diese Personen in ihrer wirtschaftlichen Lage heute
besonders beeinträchtigt sind. Für Verfolgte, die bereits eine Altersrente
beziehen, erhöht sich die monatliche Zuwendung von 123 Euro auf 153 Euro.
Berlin, am 05.12.2014