Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 02.02. - 06.02.2015

 

Erfolgreich für den Frieden: Zivile Krisenprävention.
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" (Berichtszeitraum Juni 2010 bis Mai 2014).

Seit 2004 verfolgt Deutschland einen Aktionsplan zur zivilen Krisenprävention, über den die Bundesregierung regelmäßig berichtet. In dieser Woche debattierten die Abgeordneten den Bericht für die Jahre 2010 bis 2014, in denen der Stellenwert der zivilen Krisenprävention in der deutschen Außenpolitik bei einer deutlichen Stärkung der hierfür zu Verfügung stehenden Kapazitäten weiter erhöht wurde. Schwerpunkt der Präventionsstrategie ist insbesondere die östliche sowie südöstliche Nachbarschaft unseres Landes.

Entscheidend für vorbeugende Konfliktvermeidung sind verlässliche staatliche Strukturen, die sich durch gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Beachtung der Menschenrechte auszeichnen. Im Rahmen der zivilen Krisenprävention wird auch die Herausbildung von gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützt, die eine demokratische Teilhabe und Gestaltung ermöglichen.

Der Bericht verweist darüber hinaus auf die Schwerpunkte der Bundesregierung für die 18. Wahlperiode, wie sie etwa in der Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung deutlich werden.

Der begleitende Koalitions- Antrag unterstreicht die zunehmende Bedeutung der zivilen Krisenprävention im Rahmen der deutschen Außenpolitik. Gerade in Deutschland bestehen gute Voraussetzungen für eine Verzahnung von staatlichem und bürgerschaftlichem Handeln mit dem Ziel der zivilen Konfliktprävention und der Friedenskonsolidierung. Der vernetzte Einsatz der unterschiedlichen Möglichkeiten der verschiedenen Handlungsebenen erlaubt es erst, angemessen auf die oft asymmetrischen und komplexen Konflikte zu reagieren, deren Zunahme wir verzeichnen müssen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière berichtet über Sicherheitslage.
Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages berichtete der Innenminister über die Sicherheitslage in Deutschland sowie über ergriffene und geplante Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen von Paris. Mit Blick auf den internationalen Terrorismus sprach er von einer weiterhin hohen Gefährdungslage auch für Deutschland. Verschiedene Gesetzesvorhaben sind bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht worden sowie im Kabinett beschlossen. Zum Beispiel die Einführung eines Ersatz-Personalausweises, der nicht zum Verlassen der Bundesrepublik berechtigt und somit Reisen insbesondere von Dschihadisten nach Syrien oder Irak verhindern soll. Außerdem soll nunmehr bereits die Absicht eine Reise mit Ziel einer terroristischen Ausbildung in Terror-Camps bestraft werden können.

Sportbericht der Bundesregierung.
Der 13. Sportbericht zieht eine positive Bilanz der Sportpolitik im Zeitraum von 2010 bis 2013, die in der letzten Legislaturperiode maßgeblich durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion angestoßen und geprägt wurde. Der Bericht würdigt insbesondere die hervorragenden Leistungen der deutschen Sportler in internationalen Wettbewerben in diesem Zeitraum, zu denen die Förderung des Spitzensportes einen wichtigen Beitrag geleistet hat. Die Rahmenbedingungen sind insbesondere auch beim Leistungssport von Menschen mit Behinderungen sowie für Trainer im Spitzensport verbessert worden.
Auch werden Wege für eine effektivere Bekämpfung von Doping und von Manipulationen im Sport aufgezeigt, die aktuell auf der politischen Agenda stehen. Ebenfalls im Bericht dokumentiert sind die "Berliner Erklärung" des Jahres 2013 sowie die Umstände der deutschen Bewerbungen für die Ausrichtung internationaler Sportwettkämpfe. Der Bericht dokumentiert, wie die ressortübergreifenden sportpolitischen Maßnahmen zu einer Erfolgsbilanz des deutschen Sports beitragen, aber auch, wo ein effizienteres Handeln möglich ist. Er enthält das klare Bekenntnis, mit einer erneuten Olympiabewerbung den Standort Deutschland als Sportnation zu stärken.

Neue Ära im Versicherungswesen.
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.
Mitte vergangenen Jahres wurde durch den Deutschen Bundestag ein nationales Reformpaket für stabile und faire Leistungen für Lebensversicherte verabschiedet. Darüber hinaus wurde nunmehr in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts beschlossen und damit die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Mit diesem Beschluss wird eine neue Ära eingeleitet. Wie schon im Bankwesen wird es nun auch bei Versicherungen strengere Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-, Kredit und operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt sein. Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Marktwerte anzusetzen. Es gelten höhere Anforderungen an das Risikomanagement sowie zusätzliche Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Berlin, am 06.02.2015