Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 02.02. - 06.02.2015
Erfolgreich für den Frieden: Zivile Krisenprävention.
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans "Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" (Berichtszeitraum
Juni 2010 bis Mai 2014).
Seit 2004 verfolgt Deutschland einen Aktionsplan zur zivilen Krisenprävention,
über den die Bundesregierung regelmäßig berichtet. In dieser Woche debattierten
die Abgeordneten den Bericht für die Jahre 2010 bis 2014, in denen der
Stellenwert der zivilen Krisenprävention in der deutschen Außenpolitik bei einer
deutlichen Stärkung der hierfür zu Verfügung stehenden Kapazitäten weiter erhöht
wurde. Schwerpunkt der Präventionsstrategie ist insbesondere die östliche sowie
südöstliche Nachbarschaft unseres Landes.
Entscheidend für vorbeugende Konfliktvermeidung sind verlässliche staatliche
Strukturen, die sich durch gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, aber
auch die Beachtung der Menschenrechte auszeichnen. Im Rahmen der zivilen
Krisenprävention wird auch die Herausbildung von gesellschaftlichen
Entwicklungen unterstützt, die eine demokratische Teilhabe und Gestaltung
ermöglichen.
Der Bericht verweist darüber hinaus auf die Schwerpunkte der Bundesregierung für
die 18. Wahlperiode, wie sie etwa in der Zukunftscharta des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder den
afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung deutlich werden.
Der begleitende Koalitions- Antrag unterstreicht die zunehmende Bedeutung der
zivilen Krisenprävention im Rahmen der deutschen Außenpolitik. Gerade in
Deutschland bestehen gute Voraussetzungen für eine Verzahnung von staatlichem
und bürgerschaftlichem Handeln mit dem Ziel der zivilen Konfliktprävention und
der Friedenskonsolidierung. Der vernetzte Einsatz der unterschiedlichen
Möglichkeiten der verschiedenen Handlungsebenen erlaubt es erst, angemessen auf
die oft asymmetrischen und komplexen Konflikte zu reagieren, deren Zunahme wir
verzeichnen müssen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière berichtet über Sicherheitslage.
Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages berichtete der Innenminister
über die Sicherheitslage in Deutschland sowie über ergriffene und geplante
Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen von Paris. Mit Blick auf den
internationalen Terrorismus sprach er von einer weiterhin hohen Gefährdungslage
auch für Deutschland. Verschiedene Gesetzesvorhaben sind bereits in den
Deutschen Bundestag eingebracht worden sowie im Kabinett beschlossen. Zum
Beispiel die Einführung eines Ersatz-Personalausweises, der nicht zum Verlassen
der Bundesrepublik berechtigt und somit Reisen insbesondere von Dschihadisten
nach Syrien oder Irak verhindern soll. Außerdem soll nunmehr bereits die Absicht
eine Reise mit Ziel einer terroristischen Ausbildung in Terror-Camps bestraft
werden können.
Sportbericht der Bundesregierung.
Der 13. Sportbericht zieht eine positive Bilanz der Sportpolitik im Zeitraum
von 2010 bis 2013, die in der letzten Legislaturperiode maßgeblich durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion angestoßen und geprägt wurde. Der Bericht würdigt
insbesondere die hervorragenden Leistungen der deutschen Sportler in
internationalen Wettbewerben in diesem Zeitraum, zu denen die Förderung des
Spitzensportes einen wichtigen Beitrag geleistet hat. Die Rahmenbedingungen sind
insbesondere auch beim Leistungssport von Menschen mit Behinderungen sowie für
Trainer im Spitzensport verbessert worden.
Auch werden Wege für eine effektivere Bekämpfung von Doping und von
Manipulationen im Sport aufgezeigt, die aktuell auf der politischen Agenda
stehen. Ebenfalls im Bericht dokumentiert sind die "Berliner Erklärung"
des Jahres 2013 sowie die Umstände der deutschen Bewerbungen für die Ausrichtung
internationaler Sportwettkämpfe. Der Bericht dokumentiert, wie die
ressortübergreifenden sportpolitischen Maßnahmen zu einer Erfolgsbilanz des
deutschen Sports beitragen, aber auch, wo ein effizienteres Handeln möglich ist.
Er enthält das klare Bekenntnis, mit einer erneuten Olympiabewerbung den
Standort Deutschland als Sportnation zu stärken.
Neue Ära im Versicherungswesen.
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.
Mitte vergangenen Jahres wurde durch den Deutschen Bundestag ein nationales
Reformpaket für stabile und faire Leistungen für Lebensversicherte
verabschiedet. Darüber hinaus wurde nunmehr in dieser Sitzungswoche in 2./3.
Lesung die grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts beschlossen und
damit die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Mit diesem
Beschluss wird eine neue Ära eingeleitet. Wie schon im Bankwesen wird es nun
auch bei Versicherungen strengere Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-,
Kredit und operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt sein.
Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Marktwerte anzusetzen. Es
gelten höhere Anforderungen an das Risikomanagement sowie zusätzliche
Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. Das Gesetz zur
Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt zum 1. Januar 2016
in Kraft.
Berlin, am 06.02.2015