Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wurde in dieser Sitzungswoche vom 2.-6.03.2009 in 1. Lesung debattiert. Zentraler Punkt ist die Möglichkeit angeschlagener Banken vorübergehend zu verstaatlichen. Aus heutiger Sicht wird dieses Gesetz nur für einen Fall angewandt werden- die zeitweise Verstaatlichung der Hypo Real Estate- um die Einlagen vieler Menschen zu retten.

In 1. Lesung brachte die Große Koalition den Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale ein. Hinter diesem umfangreichen Titel verbirgt sich schlicht und einfach, die alte Pendlerpauschale punktgenau und unbefristet wieder einzusetzen. Dies bedeutet, dass ab dem 1. km die Entfernungspauschale wieder eingeführt wird und darüber hinaus können auch wieder Unfallkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstanden sind, geltend gemacht werden. Ebenfalls können höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Werbungsmittel absetzbar sein.

CDU/CDU und SPD- Bundestagsfraktion haben ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren in 1. Lesung eingebracht. Dabei werden u. a. die Voraussetzungen, unter denen die Nebenklage zulässig ist und ein Opferanwalt beizuordnen ist, neu geordnet und erweitert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Straftaten geworden sind oder als Zeugen aussagen müssen, werden gestärkt, indem die Schutzaltersgrenze von 16 auf 18 Jahren angehoben wird.

Im Plenum wurde am Donnerstag der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung vorgestellt. Das Themenspektrum des Berichts reicht über von Jugendschutz und Computerspielen über Medienkompetenz und Urheberrecht bis Online-Sucht und Breitbandkabel. Hier ist besonders der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet genannt, wozu Gesetze in Arbeit sind.


Mein Kommentar zur Gesetzesvorlage der Pendlerpauschale

„Für mich war die Streichung der Pendlerpauschale gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unserer Erzgebirgsregion, von denen stets große Flexibilität abverlangt wird und die oft weite Strecken zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, ein falsches Signal zur berechtigten und notwendigen Haushaltskonsolidierung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war die Politik gezwungen zu handeln und Regelungen einzuführen. Aus meiner Sicht ist es die richtige Entscheidung zur alten Entfernungspauschale zurückzukehren. Dies gibt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch ein Plus im Geldbeutel unserer Menschen.“

 

Berlin, am 06.03.2009

 


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