Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wurde in dieser
Sitzungswoche vom 2.-6.03.2009 in 1. Lesung debattiert. Zentraler Punkt ist die
Möglichkeit angeschlagener Banken vorübergehend zu verstaatlichen. Aus heutiger
Sicht wird dieses Gesetz nur für einen Fall angewandt werden- die zeitweise
Verstaatlichung der Hypo Real Estate- um die Einlagen vieler Menschen zu retten.
In 1. Lesung brachte die Große Koalition den Entwurf eines Gesetzes zur
Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale ein. Hinter
diesem umfangreichen Titel verbirgt sich schlicht und einfach, die alte
Pendlerpauschale punktgenau und unbefristet wieder einzusetzen. Dies bedeutet,
dass ab dem 1. km die Entfernungspauschale wieder eingeführt wird und darüber
hinaus können auch wieder Unfallkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstanden
sind, geltend gemacht werden. Ebenfalls können höhere Aufwendungen für die
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Werbungsmittel absetzbar sein.
CDU/CDU und SPD- Bundestagsfraktion haben ein Gesetz zur Stärkung der Rechte
von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren in 1. Lesung eingebracht. Dabei
werden u. a. die Voraussetzungen, unter denen die Nebenklage zulässig ist und
ein Opferanwalt beizuordnen ist, neu geordnet und erweitert. Die Rechte von
Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Straftaten geworden sind oder als Zeugen
aussagen müssen, werden gestärkt, indem die Schutzaltersgrenze von 16 auf 18
Jahren angehoben wird.
Im Plenum wurde am Donnerstag der Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung vorgestellt. Das Themenspektrum des Berichts reicht über von
Jugendschutz und Computerspielen über Medienkompetenz und Urheberrecht bis
Online-Sucht und Breitbandkabel. Hier ist besonders der Kampf gegen
Kinderpornografie im Internet genannt, wozu Gesetze in Arbeit sind.
Mein Kommentar zur Gesetzesvorlage der Pendlerpauschale
„Für mich war die Streichung der Pendlerpauschale gerade für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unserer Erzgebirgsregion, von denen stets
große Flexibilität abverlangt wird und die oft weite Strecken zu ihrem
Arbeitsplatz pendeln müssen, ein falsches Signal zur berechtigten und
notwendigen Haushaltskonsolidierung. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes war die Politik gezwungen zu handeln und Regelungen
einzuführen. Aus meiner Sicht ist es die richtige Entscheidung zur alten
Entfernungspauschale zurückzukehren. Dies gibt nicht nur Rechtssicherheit,
sondern auch ein Plus im Geldbeutel unserer Menschen.“
Berlin, am 06.03.2009
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