Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 02.03. - 06.03.2015
Auch künftig medizinische Versorgung für alle sichern.
In 1. Lesung wurde das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)
im Plenum beraten. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische
Versorgung, die allen im Land, unabhängig von Alter, Einkommen oder Wohnort den
Zugang zur notwendigen Behandlung ermöglicht, ist ein zentrales Anliegen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Besonderes Augenmerk gilt der drohenden Unterversorgung mit Hausärzten. Deshalb
werden die Rahmenbedingungen für Ärzte weiter verbessert. Dazu zählt neben dem
Abbau von Bürokratie und regionalen Vergütungsunterschieden insbesondere die
Erhöhung der geförderten Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin um 50
Prozent auf 7.500.
Das Versorgungsstärkungsgesetz richtet die Versorgung weiter am Bedarf der
Menschen aus. Insbesondere in ländlichen Gebieten steigt der Versorgungsbedarf.
Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Spielraum, ganz flexibel nach
regionalen Bedürfnissen relativ starke Anreize für eine Niederlassung in
unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird etwa die
Einrichtung eines Strukturfonds erleichtert, aus dem Investitionszuschüsse,
Vergütungsanreize und vieles mehr finanziert werden können.
Wo es Unterversorgung gibt, ermöglicht das Gesetz medizinische
Versorgungszentren in kommunaler Hand und bindet die Krankenhäuser in die
ambulante Versorgung mit ein. Es werden künftig auch Arztsitze, die für die
Versorgung nicht notwendig sind, nicht mehr nachbesetzt. Allerdings kann kein
Praxisaufkauf ohne ausdrückliche Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV) durchgesetzt werden. Entscheidungsgrundlage ist immer eine Bedarfsanalyse
der KV. Und es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die zur Nachbesetzung führen
können.
Auch stärkt das Gesetz die Patientenrechte. Termin-Servicestellen verhelfen
gesetzlich Versicherten künftig in dringenden Fällen innerhalb von bis zu vier
Wochen zu einem Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder im Krankenhaus.
Zugleich geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. In einem
Innovationsfonds stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 300 Millionen Euro gezielt
für Projekte bereit, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.
Einführung einer Geschlechterquote.
Das in der Koalition durchaus umstrittene Gesetz für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde in 2./3. Lesung
abschließend beraten. Seit Jahren ist die Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen ein Anliegen von Wirtschaft und Politik. Die Anstrengungen,
die Erwerbs- und Karrierechancen von Frauen zu verbessern, sind auf einem guten
Weg. Diese müssen fortgesetzt werden. Dabei ist es der CDU/CSU-Fraktion aber
auch wichtig, die zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft auf ein
Minimum zu reduzieren. Berechtigte Bedenken insbesondere von mittelständischen
Unternehmen sind aufgegriffen.
Für die unter die fixe Quote fallenden Unternehmen ist zudem sichergestellt,
dass die Berechnung der Anzahl der Mitglieder des unterrepräsentierten
Geschlechts nach den üblichen mathematischen Rundungsregelungen erfolgt. Damit
ist nunmehr ein Zwang zum deutlichen Überschreiten der 30 Prozent-Schwelle
ausgeschlossen.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass ab dem 1.1.2016 für alle neu zu besetzenden
Aufsichtsratposten von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten
Unternehmen der Privatwirtschaft mit über 500 Mitarbeitern diese Quote gilt.
Betroffen hiervon sich deutschlandweit 108 Unternehmen. Darüber hinaus wurde der
Geltungsbereich für die Flexi-Quote begrenzt und die Regelungen sind nicht so
streng wie ursprünglich geplant. Die Unternehmen weisen künftig Ziele aus, wie
sie den Frauenanteil erhöhen wollen und berichten über Fortschritte. Anders als
in den ersten Ministeriumsplänen aber gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr zur
stetigen Steigerung des selbst festgelegten Geschlechteranteils. Ausgenommen von
der Flexi-Quote sind die nicht-börsennotierten Unternehmen mit weniger als 500
Mitarbeitern.
Schließlich wurde erreicht, dass die Unternehmen mehr Zeit für Personalmaßnahmen
haben, um Ziele erreichen zu können. Insbesondere müssen sie nicht jährlich,
sondern erst nach Ablauf des selbst fest gelegten Zielhorizonts von bis zu fünf
Jahren über die Erreichung ihrer Ziele berichten.
In dem Teil des Gesetzes, der den öffentlichen Dienst des Bundes betrifft, haben
wir die Konsequenzen aus der öffentlichen Anhörung gezogen. Die Experten hatten
den Entwurf der Familienministerin beinahe unisono verworfen. Die schlimmsten
Auswüchse konnten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereinigen.
Mietpreisbremse kommt.
Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und
zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
(Mietrechtsnovellierungs-gesetz – MietNovG) wurde in 2./3. Lesung beschlossen.
In bestimmten Ballungszentren liegen heute die Marktmieten zum Teil 30 bis 40
Prozent über den Bestandsmieten. Zu Recht sind Mieter verärgert, wenn die
Miethöhe bei einem Mieterwechsel in die Höhe schnellt und das Wohnen in den
Zentren für viele Menschen unbezahlbar wird. Wie im Regierungsprogramm der Union
verankert und im Koalitionsvertrag vereinbart, greift zukünftig auf solchen
angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse, damit Wohnen auch dort
bezahlbar bleibt, wo viele Menschen wegen der Nähe zur Arbeit oder der Urbanität
der Lebenswelten wohnen möchten.
Mit der Mietpreisbremse erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, für eine
Dauer von maximal fünf Jahren Gebiete festzulegen, in denen beim Abschluss von
Mietverträgen die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen darf. Möglich ist diese Festlegung, wenn eine angespannte
Marktsituation etwa durch geringe Leerstandsquoten oder deutliche Preisanstiege
nachweisbar ist.
Klar ist aber auch: Das wirksamste Mittel gegen hohe Mieten ist der Neubau von
Wohnungen. Nur ausreichender Wohnraum verhindert effektiv und dauerhaft, dass
Mietpreise insbesondere in Ballungszentren in die Höhe schnellen. Deshalb hat
die Union dafür Sorge getragen, dass sich Investitionen in Neubauvorhaben
weiterhin lohnen. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen ist von der
Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für umfassende Modernisierungen, die
insgesamt zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in unserem Lande
führen. Damit der Wohnungsbau weitergeht, nehmen wir auch die Länder und
Kommunen in die Pflicht. Sie dürfen sich nicht zurücklehnen, sondern müssen
eigene Beiträge zum verstärkten Wohnungsneubau leisten.
Berlin, am 06.03.2015
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