Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 02.11. - 06.11.2015
Begleitung am Ende des Lebens.
In dieser Sitzungswoche stand am Freitag, den 06.11.2015 wohl eine der
schwersten Entscheidungen dieser Wahlperiode an, denn hierbei geht es nicht um
Politik, sondern um eine ganz persönliche Gewissensentscheidung. Im Vorfeld
dieser 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe wurde sehr lang, sehr intensiv und würdig
über dieses Thema diskutiert. Im November letzten Jahres begann sich der
Bundestag in dieser Wahlperiode in einer offenen Orientierungsdebatte mit der
Thematik Suizidbeihilfe zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Nach dieser
Orientierungsdebatte war klar, dass der Deutsche Bundestag Handlungsbedarf im
Hinblick auf gewerbsmäßige Suizidbeihilfe sieht.
Im Juli 2015 stellten die Abgeordneten vier verschiedene Gesetzentwürfe vor, die
von einem jeglichen Verbot von Suizidbeihilfe bis hin zur Zulassung von
Sterbehilfevereinen reichten.
Ich hatte alle Varianten auf meiner Homepage eingestellt und Sie, liebe
Bürgerinnen und Bürger, gebeten, Ihre Meinung zu schilden. Ich bedanke mich an
dieser Stelle für die zahlreichen Zuschriften und Anrufe. Neben Ihren Briefen
und E-Mails waren zwei große Bürgerversammlungen zum einen in Schneeberg und zum
anderen in Schwarzenberg sehr hilfreich. Außerdem erörterte ich diese Thematik
mit Ärzten, Altenpflegern und Krankenschwestern, die tagein und tagaus mit
Sterbenden und ihren Angehörigen zu tun haben.
Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber nach abwägen aller
Entwürfe habe ich mich dafür entschieden, den Vorschlag des Kollegen Michael
Brand zu unterstützen und die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte
Suizidbeihilfe zu verbieten. Denn das geschäftsmäßige Angebot birgt die Gefahr,
dass sich insbesondere alte und kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen
könnten, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden, um niemanden zur
Last zu fallen. Zugleich möchte ich den ärztlichen Freiraum, den es heute gibt,
erhalten. Das Vertrauensverhältnis Arzt und Patient muss gewahrt bleiben.
Nach meiner Meinung bietet dieses Gesetz die Chance, zwischen dem erforderlichen
Schutz von Menschen in einer geschwächten Lebenssituation und der gebotenen
ärztlichen Hilfe für Schwerstleidende eine verantwortungsvolle Balance zu
finden. Dieser Entwurf erhielt im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der
Stimmen und wurde somit angenommen.
Ein weiterer wichtiger Baustein wurde auch in dieser Woche auf den Weg gebracht:
Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Mit dem
neuen Gesetz wird die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung durch
die gesetzlichen Krankenkassen und vor allem der Ausbau im ländlichen Raum soll
beschleunigt werden. Dies denke ich ist ein wichtiger Schritt, dass schwerkranke
Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens in Würde und weitestgehend ohne
Schmerzen verbringen können. Denn über die Frage der Suizidbeihilfe hinaus, ist
es entscheidend, dass wir Sterbende auf dem Weg in den Tod nicht alleine lassen,
sondern ihre Begleitung verbessern.
Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung
(Krankenhaus-Strukturgesetz).
Ein weiteres Gesetz im Gesundheitsbereich wurde in dieser Woche in zweiter und
dritter Lesung beraten und beschlossen. Mit der Krankenhausreform zielen wir auf
die weitere Verbesserung der Qualität der Pflege in den Krankenhäusern ab.
Hierzu wird etwa ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet, das bis zu 660
Millionen Euro von 2016 bis 2018, danach bis zu 330 Millionen Euro jährlich
umfassen soll. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde weiterhin unter
anderem vereinbart, den Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag
mit einem Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr zu ersetzen. Außerdem sol¬len
der Mehrerlösausgleich und der Mehrleistungsabschlag auf stationäre
Krankenhausleistungen von Akutkliniken sowie psychiatrischen Häusern zur
Entlastung der Krankenhäuser keine Anwendung finden, soweit die Kosten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz getragen werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur
Verbesserung der Notfallversorgung direkt an Krankenhäusern ergriffen. Auch wird
die Versorgungslücke für Versicherte mit einer schweren Krankheit, die nicht
mehr krankenhaus¬behandlungsbedürftig und nicht pflegebedürftig sind, durch
leistungsrecht¬liche Regelung geschlossen.
Am Rande des Plenums trafen sich die Abgeordneten des Innenausschusses mit einer
Delegation des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten des
Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik unter der Leitung
des Vorsitzenden Herrn Ondrej Benesik zu einem Gespräch zu gegenwärtigen Themen
wie z.B. der aktuellen Lage in der Asylpolitik Europas. Günter Baumann
kritisierte die Haltung der tschechischen Regierung zu der europäischen Dublin
III- Verordnung und Einhaltung der Schengenrichtlinien. Er betonte, dass eine
Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht nur Rechte sondern auch Pflichten
mit sich bringt.
Berlin, am 06.11.2015