Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 03.11.2014 - 07.11.2014
Vereinbarte Debatte: Friedliche Revolution - 25 Jahre nach dem Mauerfall.
Wir erinnern uns alle an diesen wunderbaren Tag, den 9. November 1989, und
blicken mit Stolz und Dankbarkeit zurück auf die friedliche Revolution des
Jahres 1989. Am Freitag der Sitzungswoche fand im Plenum hierzu eine Gedenkfeier
statt, in der der Bundestagspräsident, Norbert Lammert, den Mauerfall als
"Glücksfall der Geschichte" bezeichnet und Vertreter aller Fraktionen in ihren
Reden an die Ereignisse erinnern. Der Liedermacher und Lyriker Wolf Biermann
trug im Rahmen der Gedenkstunde sein Lied "Ermutigung" vor, das besonders bei
den Oppositionellen der ehemaligen DDR beliebt war.
Unser Dank gilt vor allem den vielen mutigen Frauen und Männern, deren
Furchtlosigkeit und Beharrlichkeit die Unrechtsherrschaft der SED zum Einsturz
brachte.
Als im Oktober 1989 immer deutlicher wurde, dass die sowjetische Armee als
Schutzmacht der Herrschenden in der DDR nicht länger für Einsätze zur
Unterdrückung zur Verfügung stand, zerbrach die einheitssozialistische
Herrschaft innerhalb kürzester Zeit. Die Menschen in der ehemaligen DDR ließen
sich dabei weder durch die Zersetzungsarbeit der Stasi brechen, noch durch die
bewaffneten Organe der DDR aufhalten.
Der Reformdruck stieg täglich. Aus dem trotzigen Ausruf der Demonstrierenden
"Wir sind das Volk" wurde rasch "Wir sind ein Volk". Die Erinnerung daran hilft,
nicht ablenken zu lassen von irrigen Versuchen, das SED-Regime zu einem Staat
wie jeden anderen umzudeuten. Für die Revolutionäre des Jahres 1989 bestand kein
Zweifel: Die DDR, der Staat der SED, war ein Unrechtsstaat, den sie überwinden
wollten. Die Menschen hatten neben den Ergebnissen jahrzehntelanger
Misswirtschaft genug von Gängelung, Günstlingswirtschaft und Bespitzelung.
Debatte anlässlich des 3. Jahrestages der Aufdeckung der NSU-Verbrechen am 4.
November 2011.
Die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" hat jahrelang unentdeckt
Mord- und Bombenanschläge in Deutschland begehen können. Bereits in der 17.
Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in einem Untersuchungsausschuss
intensiv mit dieser unfassbaren Terrorserie auseinander gesetzt. Er hat
weitgehende Schlüsse aus der Aufarbeitung des Wirkens des NSU gezogen und
Handlungsbedarf angemahnt. Auf der Grundlage dieser Aufarbeitung wurden
Empfehlungen ausgesprochen, wie das Entstehen und jahrelange Wirken einer
derartigen Terrorgruppe in Zukunft besser als bisher vermieden und bekämpft
werden kann. In einer vereinbarten Debatte bekräftigen die Abgeordneten
interfraktionell diese Empfehlungen, aber auch die Entschlossenheit, Extremismus
und Terrorismus entschieden und mit aller Macht des Gesetzes zu bekämpfen.
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer
flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen.
Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten
wollen, können künftig vom Elterngeld Plus profitieren. Bei Teilzeittätigkeit
beider Elternteile kann die Förderung des Elterngeldes doppelt so lang genutzt
werden. Laut Aussagen von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu
diesem Gesetzentwurf sind größere Flexibilität und bessere Integration in den
Arbeitsmarkt durch die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit zu
erwarten.
Entscheidender Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit.
Nach vielen Jahren der beharrlichen Verhandlung hat Bundesfinanzminister Dr.
Wolfgang Schäuble am 29. Oktober 2014 in Berlin zusammen mit den Vertretern von
49 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart.
In einer Regierungserklärung informierte er über die Details: Ab September 2017
wird keiner der teilnehmenden Staaten mehr als Ort der Steuerflucht zur
Verfügung stehen. Die jeweiligen Steuerbehörden erhalten die entscheidenden
Daten der Kontoinhaber von den ansässigen Banken und Finanzdienstleistern, um
sie dann mit den Steuerbehörden der anderen Länder einmal jährlich
auszutauschen. Steuerpflichtige Einkünfte im Ausland werden auf diese Weise
sicher erfasst und können im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler selbst dann
besteuert werden, wenn sie vom Kontoinhaber nicht deklariert wurden. So wird es
in Zukunft immer schwieriger, Steuerschlupflöcher zu nutzen. Die "Multilaterale
Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten"
bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.
Die Parlamentarier flankieren auf nationaler Ebene diesen wegweisenden Beschluss
mit Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige. Mit dem Gesetz zur
Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
[strafbefreiende Selbstanzeige] wird ab 2015 für die Erlangung von Straffreiheit
bei der Selbstanzeige die Voraussetzung eingeführt, dass Nacherklärungen
abgegeben werden, die mindestens zehn Kalenderjahre zurückreichen bzw. alle
unverjährten Zeiträume erfassen müssen. Gleichzeitig setzen die Zuschläge zur
Steuerschuld früher ein, werden merklich erhöht und abhängig vom
Hinterziehungsvolumen neu gestaffelt. Es wird aber weiterhin beim Instrument der
Selbstanzeige bleiben.
Fortschritte für mehr Steuergerechtigkeit gibt es nicht zuletzt auch beim
internationalen Vorhaben, Steuervermeidungsstrategien international agierender
Konzerne einzuschränken. Ziel ist es, konzerninternen Verrechnungspraktiken
entgegenzuwirken, mit denen Gewinnkürzungen oder –verlagerungen vorgenommen
werden, um die heimische Steuerschuld zu mindern.
Bankenunion jetzt vollenden.
Ab dem 4. November 2014 ist die Europäische Zentralbank die zentrale
Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Sie übernimmt die direkte Aufsicht über rund
120 Großbanken oder Bankengruppen, darunter 21 aus Deutschland.
Voraussetzung für diesen Meilenstein war die Durchführung des Stresstests, einer
tiefgehenden Prüfung der Bilanzen der wichtigsten Banken Europas. Ziel ist es
damit zu verhindern, dass Altlasten in den Bankbilanzen auf die europäische
Ebene abgeschoben werden. Von den 25 zunächst durchgefallenen Banken ist es 12
bereits gelungen, ihre Kapitallücke zu schließen. Die verbleibenden 13 Banken
haben nun noch neun Monate Zeit, insgesamt 10 Milliarden Euro fehlendes
Eigenkapital aufzufüllen - ansonsten droht ihnen die Abwicklung. So wird auch
die Europäische Zentralbank davor bewahrt, für Altlasten verantwortlich gemacht
werden zu können.
Das Inkrafttreten der einheitlichen Bankenaufsicht mit gleichen Spielregeln in
allen Mitgliedstaaten ist für uns politische Grundvoraussetzung, um das
Maßnahmenpaket mitzutragen, mit dem die Bankenunion nun vollendet werden soll.
Die vier Umsetzungsgesetze, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag
abschließend beraten wurden, zielen vor allem darauf ab, den Steuerzahler vor
weiteren Rettungsmaßnahmen zu schützen. Durch Einführung der sogenannten
Haftungskaskade werden im Falle einer Bankenschieflage zunächst die Eigentümer,
dann die Gläubiger, dann der neue europäische Abwicklungsfonds und anschließend
der Mitgliedstaat herangezogen. Erst wenn diese vier Maßnahmen nicht ausreichen
und die Bank dennoch zukunftsfähig erscheint, darf der Europäische
Stabilitätsmechanismus als Miteigentümer eintreten. Für letzteren
unwahrscheinlichen Fall bedarf es einer separaten Zustimmung des Deutschen
Bundestags. Damit ist die Möglichkeit, dass der Steuerzahler für bankrotte
Banken haften muss, nahezu ausgeschlossen.
Berlin, am 07.11.2014