Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

In dieser Sitzungswoche vom 04. - 08.05.2009 wurden 2 größere Gesetzesvorhaben in 1. Lesung im Plenum beraten, das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie und das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Der erste Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang deutscher Nutzer auf kinderpornografische Seiten zu erschweren. Internetzugangsanbieter werden verpflichtet zur Sperrung gelistete Seiten auf sogenannte Stopp-Server umzuleiten. Solche Sperrungen werden seit Jahren in Ländern wie z.B. Norwegen und Italien durchgeführt. Mit Hilfe des zweiten Entwurfs will die Regierung künftig schärfer gegen Geldtransfers ins Ausland vorgehen. Bisherige Steueroasen wie z.B. die Schweiz sollen so dazu gebracht werden, in Steuerfragen mit Deutschland voll zu kooperieren.

Im Innenausschuss erörterten die Abgeordneten die Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission zur Änderung des Waffenrechts. Angestrebt werden z.B. Verschärfungen hinsichtlich der altersmäßigen Beschränkung bzw. eines eventuell generellen Verbots von großkalibrigen Waffen und der Durchführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen hinsichtlich der korrekten Aufbewahrung von legalen Waffen in Privatwohnungen.

Die sächsischen Abgeordneten aller Fraktionen trafen sich am Mittwochabend mit Vertretern des sächsischen Handwerks, um über die gegenwärtige Lage und bestehende Forderungen hinsichtlich der anstehenden Bundestagswahl ausführlich zu diskutieren. Das Handwerk verlangt Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuer, weiteren Bürokratieabbau, härtere Regelungen zur Bekämpfung der schlechten Zahlungsmoral und eine bessere Ausstattung des Handwerks mit Fremdkapital.

Im Ergebnis der extrem gewalttätigen Ausschreitungen mit 479 verletzten Polizisten wurde auf Verlangen der Großen Koalition eine Aktuelle Stunde unter dem Titel Gemeinsam gegen Gewalt- Ächtung der Ausschreitungen und schwere Gewaltstraftaten am 1. Mai durchgeführt. Dabei wurden die eklatanten Versäumnisse bei der Strategieplanung für den Polizeieinsatz des Berliner Senates erörtert.

Kommentar:
„Das Grundgesetz sichert die Versammlungsfreiheit, jedoch friedlich und ohne Waffen, jedem Bürger zu. Dabei muss die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität haben. Der Staat muss mit aller Entschlossenheit friedliche Veranstaltungen gegen Rechts- und Linksextremisten sowie Randalierer und Chaoten schützen und muss auch bei vorheriger Gewaltandrohung Verbote aussprechen können. Außerdem muss das Strafmaß bei Angriffen auf Polizisten konsequent ausgeschöpft werden.“

 

Berlin, am 08.05.2009

 


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