Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 04. - 08.05.2009 wurden 2 größere Gesetzesvorhaben
in 1. Lesung im Plenum beraten, das Gesetz zur Bekämpfung der
Kinderpornografie und das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Der erste Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang deutscher Nutzer auf
kinderpornografische Seiten zu erschweren. Internetzugangsanbieter werden
verpflichtet zur Sperrung gelistete Seiten auf sogenannte Stopp-Server
umzuleiten. Solche Sperrungen werden seit Jahren in Ländern wie z.B. Norwegen
und Italien durchgeführt. Mit Hilfe des zweiten Entwurfs will die Regierung
künftig schärfer gegen Geldtransfers ins Ausland vorgehen. Bisherige Steueroasen
wie z.B. die Schweiz sollen so dazu gebracht werden, in Steuerfragen mit
Deutschland voll zu kooperieren.
Im Innenausschuss erörterten die Abgeordneten die Beschlüsse der
Bund-Länder-Kommission zur Änderung des Waffenrechts. Angestrebt werden
z.B. Verschärfungen hinsichtlich der altersmäßigen Beschränkung bzw. eines
eventuell generellen Verbots von großkalibrigen Waffen und der Durchführung von
verdachtsunabhängigen Kontrollen hinsichtlich der korrekten Aufbewahrung von
legalen Waffen in Privatwohnungen.
Die sächsischen Abgeordneten aller Fraktionen trafen sich am Mittwochabend mit
Vertretern des sächsischen Handwerks, um über die gegenwärtige Lage und
bestehende Forderungen hinsichtlich der anstehenden Bundestagswahl ausführlich
zu diskutieren. Das Handwerk verlangt Nachbesserungen bei der
Unternehmenssteuer, weiteren Bürokratieabbau, härtere Regelungen zur Bekämpfung
der schlechten Zahlungsmoral und eine bessere Ausstattung des Handwerks mit
Fremdkapital.
Im Ergebnis der extrem gewalttätigen Ausschreitungen mit 479 verletzten
Polizisten wurde auf Verlangen der Großen Koalition eine Aktuelle Stunde unter
dem Titel Gemeinsam gegen Gewalt- Ächtung der Ausschreitungen und schwere
Gewaltstraftaten am 1. Mai durchgeführt. Dabei wurden die eklatanten
Versäumnisse bei der Strategieplanung für den Polizeieinsatz des Berliner
Senates erörtert.
Kommentar:
„Das Grundgesetz sichert die Versammlungsfreiheit, jedoch friedlich und ohne
Waffen, jedem Bürger zu. Dabei muss die Sicherheit unserer Bürgerinnen und
Bürger oberste Priorität haben. Der Staat muss mit aller Entschlossenheit
friedliche Veranstaltungen gegen Rechts- und Linksextremisten sowie Randalierer
und Chaoten schützen und muss auch bei vorheriger Gewaltandrohung Verbote
aussprechen können. Außerdem muss das Strafmaß bei Angriffen auf Polizisten
konsequent ausgeschöpft werden.“
Berlin, am 08.05.2009