Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Die Sitzungswoche vom 4. bis 8. Juli 2011 stand im Zeichen einer
Gewissensentscheidung. Entscheidet sich der Deutschen Bundestag für ein
generelles Verbot der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, oder aber lässt er
eine PID in eng gesteckten Ausnahmefällen zu.
Was ist eine PID? Mit einer PID ist es möglich bei einer im Reagenzglas
befruchteten Eizelle (künstliche Befruchtung) vor dem Einsetzen in die
Gebärmutter der Mutter schwerwiegende Erbkrankheiten zu erkennen und eventuell
diese Eizelle nicht einzusetzen.
Ärzte handelten bis dato in einer Grauzone, denn die PID war nicht explizit
gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof entschied im Juli 2010, dass die PID
zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden bei künstlicher Befruchtung nicht
strafbar ist, wenn ein Partner erbliche Belastungen aufweist. Für die
Rechtssicherheit musste nun der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen.
Paare, die den Weg der künstlichen Befruchtung gehen, haben oft schon einen
langen Leidensweg mit Fehl- oder Totgeburten hinter sich. Sie haben Angst
schwere Krankheiten eines oder beider Partner auf das Kind zu übertragen. In
genau diesen Fällen, wenn ein oder beide Elternteile eine schwerwiegende
Erbkrankheit in sich tragen, bin ich für eine Zulassung der PID. Dadurch können
bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die
Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert
werden. Ein derartiges Verfahren kommt nach Einschätzung von Ärzten, die
künstliche Befruchtungen durchführen, für höchstens 200 Paare im Jahr in
Deutschland in Frage.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es widersprüchlich wäre, einerseits die
belastenden Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Abs. 2 StGB straffrei zu lassen
und andererseits die PID, die auf einem weitaus weniger belastenden Weg für die
Frau sowie die Familie dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen.
Ich habe für den Gesetzesentwurf meines Kollegen Peter Hinze (CDU) gestimmt, der
eine PID in eng abgesteckten Kriterien erlaubt. Deshalb möchte ich auch mit
einem Satz meines Bundestagskollegen enden: „… Jesus zeigt, dass die Hilfe für
einen Menschen Vorrang vor jedem religiösen Gebot hat. Gott hat uns die Gabe
gegeben, mit der Medizin Menschen zu helfen. Und bei der PID geht es um Hilfe
für Menschen in einer schweren Notlage.“
Der Deutsche Bundestag stimmte mit absoluter Mehrheit bereits im 1. Wahlgang für
diesen Gesetzentwurf.
Für weiterführende Informationen habe ich einen ausführlicheren Beitrag auf
meiner Homepage www.guenter-baumann.de eingestellt.
Berlin, am 08.07.2011
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