Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 04.07. - 08.07.2016

 

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 in Warschau.
In ihrer Regierungserklärung am Donnerstag hat die Bundeskanzlerin einen Ausblick auf den Ende dieser Woche stattfindenden NATO-Gipfel in Warschau gegeben, der in einer Zeit großer sicherheitspolitischer Herausforderungen stattfindet. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf dem Europäischen Rat vom 28. bis 29. Juni die Weichen mit dafür gestellt, dass auch ein Europa der 27 die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich meistern kann. Im Fokus der Anstrengungen stehen der Wohlstand und die Sicherheit der Menschen in Europa. Wir müssen uns deshalb gemeinsam einsetzen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit vor allem den Abbau der immer noch zu hohen Jugendarbeitslosigkeit. Genauso müssen wir uns der außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Herausforderungen stellen, die die globalen Flüchtlingsbewegungen mit sich bringen und vor denen sich Europa nicht wird wegducken können.

"Nein heißt Nein" - umfassende Reform des Sexualstrafrechts.
Mit diesem Gesetzentwurf wird der Vergewaltigungsparagraf neu gefasst und die Schutzlücken im Strafrecht zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung geschlossen. Künftig reicht es aus, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verträgt keine Einschränkung und Ziel ist es, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen.
Mit den neuen strafrechtlichen Regelungen geben wir auch die richtigen Antworten auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in unserem Lande, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. Zukünftig werden mittels eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung auch das sogenannte Grabschen und solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, geahndet.

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.
Die Zustände im Prostitutionsgewerbe sind oftmals von organisierter Kriminalität, Zwangsprostitution und Menschenhandel gekennzeichnet. Mit dem Gesetzentwurf, der in zweiter und dritter Lesung in dieser Sitzungswoche beschlossen wurde, gehen wir gegen diese Probleme vor. Es ist daher überfällig, dass das Prostitutionsgewerbe in Deutschland stärker reguliert wird, um menschenunwürdige Zustände zu beseitigen und die organisierte Kriminalität zurückzudrängen. Besonders wird der Schutz von 18- bis 20-jährigen Prostituierten verbessert. Ziel des Gesetzes ist es nicht nur, das kriminelle Umfeld zu bekämpfen, sondern auch jede Form der Fremdbestimmung in der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit und schlechte Arbeitsbedingungen.

Integrationsgesetz.
In zweiter und dritter Lesung wurde nunmehr das Prinzip des Fördern und Forderns auch in Bereich Integration verankert. Anerkannte Asylbewerber und Menschen mit guter Bleibeperspektive sollen zügig einen Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt erhalten. Förderangebote und Pflichten werden genau definiert und rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen eindeutig geregelt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Leistungskürzungen rechnen, wer sich anstrengt, soll etwas davon haben. Zugleich sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt werden. Mit der Regelung einer befristeten Wohnortzuweisung versetzen wir Länder und Kommunen in die Lage, die Konzentration von Schutzberechtigten in Ballungsräumen zu verhindern und positiv auf die Integration in der Fläche einwirken zu können. Die Wohnsitzauflage tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Änderung des Bundesjagdgesetzes.
Das Bundesjagdgesetz wurde in zweiter und dritter Lesung geändert, um insbesondere die Ermächtigungsgrundlage zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung zu erweitern. Die bisherige Formulierung war nicht ausreichend, um hier die Vorgaben der EU-Umweltrichtlinie vorzunehmen. Ebenfalls erfolgt eine Änderung der Regelungen zur Nutzung von halbautomatischen Waffen bei der Jagd.

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016).
Wir stellen in zweiter und dritter Lesung das Fördersystem für erneuerbare Energien schrittweise auf Ausschreibungen um. Durch die Einführung eines wettbewerblichen Systems integrieren wir die erneuerbaren Energien dabei besser in den Markt und senken die Kosten für deren Ausbau.
Die derzeitigen extrem hohen Renditen, die momentan in der Windbranche erzielt werden, weil die rot-grünen Bundesländer bei der letzten EEG-Reform im Jahr 2014 viel zu hohe Fördersätze durchgedrückt haben, ist somit vorbei. Umso mehr ist es bei der jetzigen Reform gerechtfertigt, vor dem Start des Ausschreibungssystems die Vergütungsansprüche im Übergangsregime noch einmal zusätzlich abzusenken. Wichtig ist auch, dass es gelungen ist, den Ausbau der Windenergie auf See besser mit dem Ausbau der innerdeutschen Stromnetze zu verzahnen. Wichtig ist, dass die Reform auch die gewünschte Sicherheit bei den stromintensiven Unternehmen bringt. Wir schaffen nun eine dringend notwendige Härtefallregelung zur Entlastung von denjenigen besonders strom- und handelsintensiven Unternehmen, deren Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent liegt. Damit sichern wir Arbeitsplätze vor allem in der mittelständischen energieintensiven Industrie.
Fakt ist, dass mit der EEG-Reform der weitere Anstieg der EEG-Umlage nur gedämpft, nicht aber verhindert wird. Deshalb gilt es, weiterhin nach Wegen zu suchen, wie das gigantische Subventionsprogramm, zu dem sich das EEG mit einem Umverteilungsvolumen von aktuell 25 Milliarden Euro entwickelt hat, schrittweise wieder abzubauen und die erneuerbaren Energien endlich in den Markt zu integrieren.
Hingegen sind die Behauptungen einschlägiger Lobbygruppen, mit der EEG-Reform würde der Erneuerbaren-Ausbau ausgebremst, völlig abwegig. Mit den Ausschreibungsmengen, die jetzt vereinbart wurden, wird das für das Jahr 2025 angestrebte Ausbauziel von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil aller Voraussicht nach schon im Jahr 2020 erreicht, das heißt fünf Jahre vor der Zeit. Gleichzeitig fehlen die Netze für den Transport des produzierten und vom Verbraucher bezahlten Stroms. Wir müssen deshalb unsere Anstrengungen noch einmal verstärken, die Synchronisation von Erneuerbaren-Ausbau und Ausbau der Netze zu verbessern.


Änderung des Bundesmeldegesetzes.
Hierbei wurden technische Änderungen vorgenommen. Somit soll künftig für Personen, die ins Ausland verzogen sind, die Einhaltung der Abmeldepflicht erleichtert werden, indem sie die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung bekommen. Auch muss nicht mehr der Wohnungsgeber bei der Abmeldung mitwirken. Das sächsische Ansinnen, dass Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag und alle Folgenden in der Presse wieder veröffentlicht werden dürfen, hat nicht die nötige Mehrheit erreicht. Außer dem Freistaat Sachsen hatte kein anderes Bundesland ein Bedürfnis, die seit dem 1. November 2015 geltende Regelung, dass der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden kann, zu ändern.

Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter.
Im vergangenen Jahr hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, für eine Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter in den nächsten 3 Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit wurde auf Initiative der CDU/CSU ein zentrales Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen erfüllt. Nunmehr wurde vom Haushaltsausschuss die Richtlinie verabschiedet, nach der die Umsetzung der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro pro Leistungsempfänger geregelt wird. Das Bundesverwaltungsamt in Köln wird das Entschädigungsverfahren durchführen. Betroffene können dort ab dem 1. August 2016 das entsprechende Antragsformular sowie Informationen erhalten.

Bundesverwaltungsamt
Internet:        www.bundesverwaltungsamt.de/zwangarbeiter
Telefon:         0228-99358-9800
E-Mail:           AdZ@bva.bund.de
Postanschrift:  Bundesverwaltungsamt- Außenstelle Hamm
                     Alter Uentroper Weg 2
                     59071 Hamm

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Entlastung für die Polizei.
Mit dieser Gesetzesänderung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Groß- und Schwerlasttransporte künftig auch von privaten Spezialfirmen begleitet werden können. Damit wird die Polizei deutlich entlastet. Dies ist angesichts der vielfältigen Aufgaben ein wichtiger Schritt.

 

Berlin, am 08.07.2016