Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 04.07. - 08.07.2016
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli
2016 in Warschau.
In ihrer Regierungserklärung am Donnerstag hat die Bundeskanzlerin einen
Ausblick auf den Ende dieser Woche stattfindenden NATO-Gipfel in Warschau
gegeben, der in einer Zeit großer sicherheitspolitischer Herausforderungen
stattfindet. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf dem Europäischen Rat
vom 28. bis 29. Juni die Weichen mit dafür gestellt, dass auch ein Europa der 27
die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich meistern kann. Im Fokus
der Anstrengungen stehen der Wohlstand und die Sicherheit der Menschen in
Europa. Wir müssen uns deshalb gemeinsam einsetzen für eine Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und damit vor allem den Abbau der immer noch zu hohen
Jugendarbeitslosigkeit. Genauso müssen wir uns der außen-, sicherheits- und
entwicklungspolitischen Herausforderungen stellen, die die globalen
Flüchtlingsbewegungen mit sich bringen und vor denen sich Europa nicht wird
wegducken können.
"Nein heißt Nein" - umfassende Reform des Sexualstrafrechts.
Mit diesem Gesetzentwurf wird der Vergewaltigungsparagraf neu gefasst und
die Schutzlücken im Strafrecht zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung
geschlossen. Künftig reicht es aus, wenn der Täter sich über den erkennbaren
Willen des Opfers hinwegsetzt. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verträgt keine
Einschränkung und Ziel ist es, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung
unter Strafe zu stellen.
Mit den neuen strafrechtlichen Regelungen geben wir auch die richtigen Antworten
auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in unserem
Lande, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. Zukünftig werden
mittels eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung auch das
sogenannte Grabschen und solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen
werden, geahndet.
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der
Prostitution tätigen Personen.
Die Zustände im Prostitutionsgewerbe sind oftmals von organisierter
Kriminalität, Zwangsprostitution und Menschenhandel gekennzeichnet. Mit dem
Gesetzentwurf, der in zweiter und dritter Lesung in dieser Sitzungswoche
beschlossen wurde, gehen wir gegen diese Probleme vor. Es ist daher überfällig,
dass das Prostitutionsgewerbe in Deutschland stärker reguliert wird, um
menschenunwürdige Zustände zu beseitigen und die organisierte Kriminalität
zurückzudrängen. Besonders wird der Schutz von 18- bis 20-jährigen
Prostituierten verbessert. Ziel des Gesetzes ist es nicht nur, das kriminelle
Umfeld zu bekämpfen, sondern auch jede Form der Fremdbestimmung in der
Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von
Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit und schlechte Arbeitsbedingungen.
Integrationsgesetz.
In zweiter und dritter Lesung wurde nunmehr das Prinzip des Fördern und Forderns
auch in Bereich Integration verankert. Anerkannte Asylbewerber und Menschen mit
guter Bleibeperspektive sollen zügig einen Zugang zu Integrationskursen und zum
Arbeitsmarkt erhalten. Förderangebote und Pflichten werden genau definiert und
rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen eindeutig geregelt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Leistungskürzungen rechnen, wer sich
anstrengt, soll etwas davon haben. Zugleich sollen die Asylverfahren weiter
beschleunigt werden. Mit der Regelung einer befristeten Wohnortzuweisung
versetzen wir Länder und Kommunen in die Lage, die Konzentration von
Schutzberechtigten in Ballungsräumen zu verhindern und positiv auf die
Integration in der Fläche einwirken zu können. Die Wohnsitzauflage tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Änderung des Bundesjagdgesetzes.
Das Bundesjagdgesetz wurde in zweiter und dritter Lesung geändert, um
insbesondere die Ermächtigungsgrundlage zur Änderung der
Bundeswildschutzverordnung zu erweitern. Die bisherige Formulierung war nicht
ausreichend, um hier die Vorgaben der EU-Umweltrichtlinie vorzunehmen. Ebenfalls
erfolgt eine Änderung der Regelungen zur Nutzung von halbautomatischen Waffen
bei der Jagd.
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien
und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016).
Wir stellen in zweiter und dritter Lesung das Fördersystem für erneuerbare
Energien schrittweise auf Ausschreibungen um. Durch die Einführung eines
wettbewerblichen Systems integrieren wir die erneuerbaren Energien dabei besser
in den Markt und senken die Kosten für deren Ausbau.
Die derzeitigen extrem hohen Renditen, die momentan in der Windbranche erzielt
werden, weil die rot-grünen Bundesländer bei der letzten EEG-Reform im Jahr 2014
viel zu hohe Fördersätze durchgedrückt haben, ist somit vorbei. Umso mehr ist es
bei der jetzigen Reform gerechtfertigt, vor dem Start des Ausschreibungssystems
die Vergütungsansprüche im Übergangsregime noch einmal zusätzlich abzusenken.
Wichtig ist auch, dass es gelungen ist, den Ausbau der Windenergie auf See
besser mit dem Ausbau der innerdeutschen Stromnetze zu verzahnen. Wichtig ist,
dass die Reform auch die gewünschte Sicherheit bei den stromintensiven
Unternehmen bringt. Wir schaffen nun eine dringend notwendige Härtefallregelung
zur Entlastung von denjenigen besonders strom- und handelsintensiven
Unternehmen, deren Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent liegt. Damit
sichern wir Arbeitsplätze vor allem in der mittelständischen energieintensiven
Industrie.
Fakt ist, dass mit der EEG-Reform der weitere Anstieg der EEG-Umlage nur
gedämpft, nicht aber verhindert wird. Deshalb gilt es, weiterhin nach Wegen zu
suchen, wie das gigantische Subventionsprogramm, zu dem sich das EEG mit einem
Umverteilungsvolumen von aktuell 25 Milliarden Euro entwickelt hat, schrittweise
wieder abzubauen und die erneuerbaren Energien endlich in den Markt zu
integrieren.
Hingegen sind die Behauptungen einschlägiger Lobbygruppen, mit der EEG-Reform
würde der Erneuerbaren-Ausbau ausgebremst, völlig abwegig. Mit den
Ausschreibungsmengen, die jetzt vereinbart wurden, wird das für das Jahr 2025
angestrebte Ausbauziel von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil aller
Voraussicht nach schon im Jahr 2020 erreicht, das heißt fünf Jahre vor der Zeit.
Gleichzeitig fehlen die Netze für den Transport des produzierten und vom
Verbraucher bezahlten Stroms. Wir müssen deshalb unsere Anstrengungen noch
einmal verstärken, die Synchronisation von Erneuerbaren-Ausbau und Ausbau der
Netze zu verbessern.
Änderung des Bundesmeldegesetzes.
Hierbei wurden technische Änderungen vorgenommen. Somit soll künftig für
Personen, die ins Ausland verzogen sind, die Einhaltung der Abmeldepflicht
erleichtert werden, indem sie die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung
bekommen. Auch muss nicht mehr der Wohnungsgeber bei der Abmeldung mitwirken.
Das sächsische Ansinnen, dass Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag und alle
Folgenden in der Presse wieder veröffentlicht werden dürfen, hat nicht die
nötige Mehrheit erreicht. Außer dem Freistaat Sachsen hatte kein anderes
Bundesland ein Bedürfnis, die seit dem 1. November 2015 geltende Regelung, dass
der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden
kann, zu ändern.
Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter.
Im vergangenen Jahr hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
beschlossen, für eine Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter in den
nächsten 3 Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit
wurde auf Initiative der CDU/CSU ein zentrales Anliegen der deutschen
Heimatvertriebenen erfüllt. Nunmehr wurde vom Haushaltsausschuss die Richtlinie
verabschiedet, nach der die Umsetzung der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro
pro Leistungsempfänger geregelt wird. Das Bundesverwaltungsamt in Köln wird das
Entschädigungsverfahren durchführen. Betroffene können dort ab dem 1. August
2016 das entsprechende Antragsformular sowie Informationen erhalten.
Bundesverwaltungsamt
Internet:
www.bundesverwaltungsamt.de/zwangarbeiter
Telefon: 0228-99358-9800
E-Mail:
AdZ@bva.bund.de
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt- Außenstelle Hamm
Alter Uentroper Weg 2
59071 Hamm
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Entlastung für die Polizei.
Mit dieser Gesetzesänderung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Groß-
und Schwerlasttransporte künftig auch von privaten Spezialfirmen begleitet
werden können. Damit wird die Polizei deutlich entlastet. Dies ist angesichts
der vielfältigen Aufgaben ein wichtiger Schritt.
Berlin, am 08.07.2016